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Freispruch wegen Cannabis als Medizin/ Richter halten Regelung für verfassungswidrig


Meldung des DHV vom 28. 6. 2004

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat im April 2004 erneut einen Patienten freigesprochen, der zur Linderung seiner Beschwerden Cannabis in größeren Mengen angebaut und besessen hatte. Der Betroffene geht erst jetzt mit dem Urteil an die Öffentlichkeit, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

Das ist der dritte derartige Fall, der bundesweit bekannt wird. Im Juli 2003 wurde beim Amtsgericht Mannheim ein Patient mit Multipler Sklerose freigesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Anklage Revision ein. Der zweite bisher bekannte Fall stammt ebenfalls vom Amtsgericht Tiergarten. Es erlaubte im November 2003 einem Morbus-Crohn-Patienten den Anbau einiger Cannabispflanzen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Mit dem nun bekannt gewordenen Urteil zeichnet sich ein Trend in der Rechtsprechung zugunsten von Cannabis als Medizin ab. Das allein gibt dem Urteil schon erhebliche Bedeutung. Dazu kommt, dass nun zum ersten Mal ein vielfältiges Krankheitsbild mit Cannabis behandelt werden darf. Der Betroffene nutzt Cannabis gegen Schmerzen,
Erbrechen, Appetitlosigkeit, Schlafstörungen und Depressionen. Es gebe in dem konkreten Fall keine brauchbare Alternative zu Hanf. Auch das macht das Urteil zu einem Meilenstein.

Das Gericht gestand dem Angeklagten einen rechtfertigenden Notstand zu, so dass die Tat nicht rechtswidrig sei. Das Betäubungsmittelgesetz habe den Zweck, die Volksgesundheit zu schützen. Diese sei im vorliegenden Fall aber nicht gefährdet.

Derzeit gibt es in Deutschland keine legale Möglichkeit, als Patient natürliches Cannabis zu medizinischen Zwecken zu nutzen. Dafür notwendige Genehmigungen werden regelmäßig abgelehnt. Lediglich Medikamente mit dem Hanfwirkstoff THC sind erhältlich. Sie sind aber sehr teuer und werden von den Krankenkassen meist nicht übernommen. So bleibt vielen Betroffenen lediglich die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen.

Das Amtsgericht Tiergarten weist in seinem Urteil eindringlich darauf hin, dass es diesen derzeitigen Umgang mit Cannabis als Medizin für verfassungswidrig hält!

Dazu erklärt Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes:
“Dieses Urteil macht einmal mehr deutlich, dass in Deutschland auch beim Hanf Reformstau herrscht. Wieder einmal lehnt sich die Politik zurück und überlässt wichtige Entscheidungen der Justiz, obwohl Rot/Grün immer wieder Verbesserungen bei Cannabis als Medizin angekündigt hat. Wenigstens in diesem Bereich sollte die Politik handeln, bevor es das Bundesverfassungsgericht tut. Es ist unmenschlich, tausenden schwerkranken Menschen ihre Medizin zu verweigern oder sie mit Strafverfolgung zu bedrohen.”

Für konkrete Nachfragen zum aktuellen Urteil steht der Rechtsanwalt des Betroffenen zur Verfügung:
RA Lüko Becker
Tel: 030-61403101

Allgemeine Informationen zu Cannabis als Medizin gibt es bei der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, IACM:
www.cannabis-med.org


Kommentare

Eine Antwort zu „Freispruch wegen Cannabis als Medizin/ Richter halten Regelung für verfassungswidrig“

  1. Anonymous

    RE: Freispruch wegen Cannabis als Medizin/ Richter halten Regelu
    das wir in unserem sogenannten STAAT, gesetze haben, die den umgang von harten drogen regelt finde ich soweit ok, aber THC gehört dort nicht in die selbe sparte. Ich selbst habe ein aggresions problem, dass sich seit dem konsum durch THC, komplett weg ist. Jetzt werden viele sagen Beta-Blocker, werden dies auch verhindern, oder Valium. Aber warum nebenwirkungen eingehen, wenn die natur schon ein mittel ohne nebenwirkungen hat?

    und hier für alle die zweifeln:

    keine aggressions delikte seit 2000

    und ja ich geh täglich arbeiten.

    ich sitze nicht “papa staat” auf den taschen

    und “NEIN” ich will nicht das irgendjemand geld dran verdient, sondern ich will das der staat, an dem verkauf von THC produkten steuern verdient.

    —> Steuereinnahmen (thc steuer = MwSt)

    —> entkriminalisierung

    —> Neue Arbeitsplätze (Hanfbauern)

    ich könnte den ganzen tag hier PRO`S aufzählen….

    Mfg

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