Die Fraktion der Linken nimmt vor der Bundestagswahl in diesem Jahr noch einmal Anlauf mit einem Antrag zur “Entkriminalisierung von Drogenkonsumierenden”. Vorab und exklusiv für den DHV erläutert der drogenpolitische Sprecher der Linken, Frank Tempel, im Video-Interview den Antrag, bevor er am 30. März in den Bundestag eingebracht wird.
Im Kern enthält der Antrag folgende Punkte:
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen,
a) wonach § 31a BtMG regelt, dass von einer Strafverfolgung bei Volljährigen abgesehen werden muss, wenn sich die Tat auf bis zu 15 Gramm getrocknete Teile der Cannabispflanze oder äquivalente Mengen anderer Cannabiserzeugnisse (z. B. Marihuana, Haschisch) oder bis zu 3 Cannabispflanzen, die ausschließlich dem Eigenkonsum dienen, bezieht;
b) wonach § 31a BtMG regelt, dass von einer Strafverfolgung bei Volljährigen abgesehen werden muss, wenn sich die Tat auf den Umgang mit bis zu 10 Tagesdosen, die ausschließlich dem Eigenkonsum dienen, bezieht. Bei der Festlegung der entsprechenden Mengenangaben soll sich auf die derzeit geltenden Festlegungen in Portugal bezogen werden;2. durch Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 4 Nummer 9) sicherzustellen, dass ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht allein aufgrund des festgestellten Konsums einer illegalen Droge, sondern erst bei einer diagnostizierten Abhängigkeitserkrankung, einem Drogengebrauch in riskanten Situationen oder nach einer wiederholten „Drogenfahrt“ gemäß § 24a StVG (fehlendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr) erfolgen kann. Die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung, derzufolge die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens angeordnet werden kann, wenn der Betroffene Betäubungsmittel nur widerrechtlich besitzt oder besessen hat, ist aufzuheben.
3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Bundesländern erlaubt, Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis in eigener Kompetenz durchzuführen, um die Auswirkungen einer Regulierung nach soziologischen und kriminologischen Gesichtspunkten zu untersuchen;
4. schnellstmöglich in Zusammenarbeit mit den Ländern zu gewährleisten, dass die Personen, deren Personendaten unrechtmäßig in der Falldatei Rauschgift (FDR) gespeichert wurden, über die Speicherung aufgeklärt werden (vgl. BT-Drs. 18/10590).
Den kompletten Antrag mit Begründung stellen wir hier zur Verfügung.
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