Worauf muss ich achten, wenn mehrere Erwachsene (Familie oder WG) in einer Wohnung anbauen?

Im KCanG heißt es zum privaten Eigenanbau: “Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz […] durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.” Was das konkret bedeutet, ist bisher noch unklar. Ein Verstoß wäre eine mit Bußgeld zu ahndende Ordnungswidrigkeit. Es ist weder klar, was geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen sind, noch wer unter “Dritte” im Sinne des Gesetzes fällt. Sind die Haushaltsmitglieder oder WG-Mitbewohner Dritte? Ist die eigene Ehefrau eine Dritte? Wenn mehrere Personen im Haushalt jeweils 3 Pflanzen im gleichen Zimmer anbauen, ist das dann gemeinsamer Anbau von mehr als drei Pflanzen und damit eine Straftat?  Muss ich meine Pflanzen einschließen, wenn Gäste kommen, oder reicht meine Anwesenheit als Sicherheitsmaßnahme aus, um vor einem Zugriff zu schützen? Auf all diese Fragen haben wir leider auch keine rechtssichere Antwort. Im Fall einer Zweier-WG, den wir finanziell unterstützt haben, hatten beide auf dem Balkon je drei Pflanzen angebaut. Das Strafverfahren wegen des gemeinsamen Anbaus von sechs Pflanzen wurde eingestellt, weil je drei Pflanzen auf je einer Seite des Balkons standen und die WG-Bewohner eindeutig sagen konnten, wem welche Pflanzen gehörten. Nach der Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft wurde allerdings vom Ordnungsamt ein OWI-Verfahren eingeleitet, weil die WG-Bewohner ihre Pflanzen angeblich nicht ausreichend vor Dritten geschützt hatten, also vor sich gegenseitig. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt, weil WG-Mitbewohner dann doch nicht als “Dritte” im Sinne des KCanG definiert wurden.

Leider gab es somit kein Urteil, auf das man sich beziehen könnte. 

In einem anderen Fall hat ein Gericht den Begriff des “Dritten” i.S.d. KCanG leider sehr restriktiv ausgelegt. Zwei befreundete Paare, die allerdings nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, hatten gemeinsam in einem Kellerverschlag angebaut und ihre jeweiligen Pflanzen mit Namensschildern gekennzeichnet. Hier entschied das Gericht, dass die Pflanzen nicht ausreichend vor Dritten geschützt gewesen seien, die Beteiligten wurden wegen des gemeinsamen Anbaus von mehr als drei Pflanzen verurteilt. 

Sicher ist derzeit nur eins: Vor dem Zugriff durch Minderjährige müssen Cannabis und Cannabispflanzen auf jeden Fall geschützt werden. Wer Minderjährige im Haushalt hat, sollte Cannabis verschlossen aufbewahren und auch Pflanzen besser in einem abschließbaren Raum oder Gewächshaus anbauen. 

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