Droht bei der Verwendung von Cannabis aus der Apotheke ein Führerscheinverlust?

Die Rechtslage und noch mehr die Rechtspraxis sind hier noch unklar. Das entscheidende Straßenverkehrsgesetz kennt nur Ausnahmen “wenn die verwendete Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.” Der Knackpunkt bei Cannabisblüten ist die Verschreibung, alle anderen Punkte werden erfüllt. Andere Betäubungsmittel wie Ritalin, Morphium oder auch die THC-haltigen Präparate Dronabinol und Sativex können verschrieben werden und stellen dann keinen Anlass für führerscheinrechtliche Sanktionen dar. Eine Verschreibung durch den Arzt bei Cannabis aus der Apotheke ist derzeit nicht möglich. Der Leiter der Bundesopiumstelle Dr. Cremer-Schaeffer setzte sich in einem Schreiben an den Vorsitzenden der ACM Dr. Franjo Grotenhermen trotz der fehlenden Verschreibungsfähigkeit für eine Gleichstellung mit anderen Arzneimittel ein:

“Aus Sicht der Bundesopiumstelle sollten diese Aspekte bei der Beurteilung von Einzelfällen berücksichtigt werden. Ob die Einnahme von Cannabis zu therapeutischen Zwecken Einfluss auf die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr hat, kann nicht generell beantwortet werden, sondern muss in jedem Einzelfall, wie bei der Anwendung anderer Arzneimittel auch, von Patient und behandelndem oder begleitendem Arzt beurteilt werden.”

In der Praxis mussten Patienten allerdings bereits negative Erfahrungen machen. In einem anderen Fall erhielt ein Patient auch nach dem Fund von illegalem Cannabis seinen Führerschein wieder zurück. Experten mahnten 2013 eine korrekte Anwendung der Fahrerlaubnisverordnung an, die Anordnung einer MPU sei nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Leider halten sich nicht alle Führerscheinstellen an diese Empfehlung. Das Thema Führerscheinrecht ist gerade im Kontext einer medizinischen Nutzung von Cannabis äußerst komplex. Viel Ungerechtigkeit entsteht auch weil nicht alle Betroffenen ihre Rechte kennen und sie auch durchsetzen können. Wir empfehlen hier ausdrücklich die Beratung durch einen Experten wahrzunehmen.

Siehe auch: Abschnitt Cannabis, THC und Führerschein im ACM-Magazin

Siehe auch: Video: Darf man mit einer Ausnahmegenehmigung Auto fahren?