Meldung des DHV vom 10. 9. 2002
Nach der Entscheidung des BVerfG zur Führerscheinproblematik haben wir dem Bundesverkehrsminister einen Brief geschrieben mit der Aufforderung, die Fahrerlaubnisverordnung entsprechend zu ändern.
Die Antwort fiel leider zunächst negativ aus. Der zuständige Staatssekretär argumentiert, dass es sich sowieso um eine kann-Bestimmung handelt, und dass die Behörden jetzt einfach ihren Ermessensspielraum ausnutzen sollten.
Es ist nach unseren Informationen tatsächlich so, dass in manchen Regionen jetzt sehr liberal mit dem Thema umgegangen wird. Manche Behörden geben sogar Führerscheine zurück bei Leuten, die eine MPU verweigert haben. Trotzdem meinen wir, dass eine Regelung auf Bundesebene in die FEV einfließen sollte. Mal sehen, was die Koalitionsverhandlungen bringen…
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