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Fahrerlaubnisverordnung


Meldung des DHV vom 10. 9. 2002

Nach der Entscheidung des BVerfG zur Führerscheinproblematik haben wir dem Bundesverkehrsminister einen Brief geschrieben mit der Aufforderung, die Fahrerlaubnisverordnung entsprechend zu ändern.

Die Antwort fiel leider zunächst negativ aus. Der zuständige Staatssekretär argumentiert, dass es sich sowieso um eine kann-Bestimmung handelt, und dass die Behörden jetzt einfach ihren Ermessensspielraum ausnutzen sollten.

Es ist nach unseren Informationen tatsächlich so, dass in manchen Regionen jetzt sehr liberal mit dem Thema umgegangen wird. Manche Behörden geben sogar Führerscheine zurück bei Leuten, die eine MPU verweigert haben. Trotzdem meinen wir, dass eine Regelung auf Bundesebene in die FEV einfließen sollte. Mal sehen, was die Koalitionsverhandlungen bringen…


Kommentare

2 Antworten zu „Fahrerlaubnisverordnung“

  1. Anonymous

    RE: Fahrerlaubnisverordnung
    schwer zu sagen. Kannst du beweisen, dass du nicht gefahren bist?

  2. Anonymous

    RE: Fahrerlaubnisverordnung
    kann man mir meinen Führerschein entziehen ohne mich im Straßenverkehr angehalten zu haben, sondern nur auf Grund einer Aussage ich wäre unter THC Auto gefahren, die Polizei mich zu Hause holte, eine Blutentnahme vornahm, die Positive war, was ich auch wusste, ich aber auch wusste ich werde die nächsten Tage kein Auto fahren. Und jetzt auch noch für den positiven THC-gehalt ein Bußgeld zahlen soll. Bitte um dringende Hilfe. Mit freundlichen Grüßen

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