|

Eure Fragen zum CanG | DHV-Livestream

Wir beantworten eure Fragen zum CanG. Georg Wurth und Simon Kraushaar vom Deutschen Hanfverband, sowie unser Stargast Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler werden alle eure nerdigen Detailfragen beantworten. Dabei werden wir auch Details finden, die das Gesetz nicht beantwortet und analysieren, wo es sich lohnt das CanG zurechtzuklagen. Drei Stunden rund um das CanG.


Kommentare

17 Antworten zu „Eure Fragen zum CanG | DHV-Livestream“

  1. Jessica

    Guten Tag ,
    Ich bin bin gestern in eine Polizeikontrolle gekommen mit 25 Jahren mir würde mein Cannabis weggenommen ich musste es auf dem Boden auskippen und meine joint auch. Es war 22:30 und mir wurde mit einer Anzeige gedroht wenn ich das nicht mache. Was kann ich tun ?

    1. Simon Kraushaar

      Hast du noch ein paar Einzelheiten zu dem Vorgang? In welchem Bundesland ist das passiert? In welchem Kontext fand die Polizeikontrolle statt? Mit welcher Begründung wurdest du dazu aufgefordert dein Cannabis zu “vernichten”? Könntest du die Beamten identifizieren? Grüße Simon

  2. Ganja420

    Hallo,
    ich habe noch 2 Fragen:

    Darf ich mit Veredelung/grafting an meine 3 legalen Pflanzen Äste von anderen Pflanzen und anderen Strains aufpropfen, sodass ich nacher pro Pflanze z.B. 4 verschiedene Genetiken habe? Dann wäre die Auswahl besser.

    Cannabis ist verboten. Stecklinge sind Vermehrungsmaterial und kein Cannabis (siehe CanG). Darf ich zu Hause z.B. 100 Stecklinge machen, diese auf dem Wochenmarkt verkaufen und dabei bewerben?

  3. M

    Ich kann nur hoffen, dass dieser Jahrzente andauernde Legalisierungs-Zirkus am 1. April 24 endlich endet! Und das aus dem CanG kein 1ter April Scherz wird, welcher nur mit dem Zweck für mehr Wählerstimmen iniziert wurde und nie wirlklich zur Umsetzung beabsichtigt wurde.

    Der Fakt, der rückwirkenden Amnestie für vergangene Straftaten bis zum geregelten Maße, wirkt auf mich, als hätte man politisch beabsichtigt dem CanG eine Kette mit einer Eisenkugel zu belasten, damit dieses Vorhaben auch garantiert untergeht. Bisher sind die Bundesrat Mitglieder mit juristischem Background der mehrheitliche Teil, welcher den Ausschuss anrufen möchte, darunter leider auch jene von SPD und Grüne.
    Hätte man die rückwirkende Amnestie für vergangene Strafen hierzu nicht einfach weg lassen können..?

    Zudem heist es in den Beratungen des Bundesrates auch, dass der Schwarzmarkt angekurbelt bzw bestehen bleibt zumindestens bis Ende diesen Jahres, da Anbauvereinigungen erst zum September bewilligungen erhalten können… Hier wird gänzlich ignoriert, dass man bereits ab dem 1 April Zuhause anbauen kann… Folglich könnten bereits erste private Ernten Ende Juli verkostet werden..
    Es wird auch völlig ignoriert, dass der Schwarzmarkt bereits ab dem 1 April nicht attraktiv bleiben wird, da der Stoff von der Straße einfach Scheisse ist! Es ist gestreckt, schlecht getrocknet, fast nur günstige und minderwertige Hanfsorten vorhanden sind um dadurch eine hohe Gewinnspanne zu erreichen…

    Es ist an der Zeit, die Prohibition von Cannabis zu beenden! Wir alle wissen, dass man auf allem und alles hängen bleiben kann ob Tabak, Glückspiele, Videospiel, Sexsucht, Alkohol, Veganismus… einfach auf alles! Und alles in zu hohen Mengen führt zu Problemen. Trinken Sie mal die nächsten Jahre nur noch ausschliesslich und reichlich Cola… Dann unterhalten wir uns darüber, was es mit Ihnen gemacht hat!

  4. Ritchie

    Wer möchte schon eine Droge erlauben die nachweislich Empathie und Reflexionsvermögen erhöht. Wieder ein kleiner Schritt in Richtung mehr Sozialstaat.
    Natürlich möchten das auch Leute verhindern die weiter auf Ihrem Geld sitzen möchten und um den Staus quo damit zu erhalten.

  5. Hans Brotsalat

    Was das Rumgepoltere der Konservativen angeht: Die Diskussion um hunderttausende von Akten, die dann neu geprüft werden müssen, soll nur davon ablenken, dass die Bürger nun das Unrecht in Zahlen sehen und sich (auch als Nicht-Kiffer) hinter harmlose Konsumenten stellen könnten.

    Die versuchen bzw. versuchten mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich das geschehene Unrecht in Zahlen ausgedrückt.

    Als ginge es den Konservativen noch um die Sache. Hier geht’s wohl eher um Vertuschung. 😉

  6. FraFra

    Ein Gesetz, sie zu finden und zu knechten…

    Hier meine freie Übersetzung vom Ring der Hobbits.

    Ich freue mich schon auf den Eigenanbau, aber die Vereine sind viel zu restriktiv geregelt, dass sie jemals flächendeckend angenommen werden.

    Das sieht für mich eher wie eine Falle für Starkkonsumenten aus, die dann alle den Führerschein abgenommen bekommen! Schade.
    Dieses Gesetz ist ein Gesetz der Prohibis, die sich leider wieder durchsetzen konnten. Scheinbar ist die Angst vor THC noch viel zu groß.

    Ich grüße alle Schnapstrinker und Pfeifenraucher! Gebt euch ordentlich die Kante!

  7. Hätte es eine Legalisierung schon vorher gegeben, hätte auch die Forschung früher eingesetzt und wäre umfangreicher geworden. Nun erreichen mich aktuell täglich Cannabis-Forschungsberichte Deutscher Medizinhochschulen. Zu neuen Anwendungen, z. B. als starker Blutdrucksenker. Das (!) hätten wir zuhause gebraucht. Das kam für meine Angehörige jedoch knapp zu spät. Sie ist kurz zuvor verstorben. SO WIRD ES ZUKÜNFTIG LEIDER ALLEN ERGEHEN, INSBESONDERE ABER
    AUCH DEN CANNABIS-BREMSERN SELBST. –
    MeCaDt / Dr. Voss, M. A.

  8. Sepp

    Gute Arbeit!

    Sollte das Gesetz zum 1.4 in Kraft treten wäre ich dafür dass das amerikanische 420 in ein deutsches four-o-one umgewandelt wird.

  9. Marcel

    Das CanG ist komplett für die Tonne! Murks von vorne bis hinten und umgekehrt. Wurde ja auch von absoluten Nichtskönnern ausgesponnen und auch so bearbeitet und vielleicht irgendwann, ich schätze im Jahr 2077 verabschiedet. Willkommen in Deutschland, dem Land, wo jeder das bekommt, was er verdient! 😄😄😄

  10. anonym

    Da haben wir schon die erste Antwort zum Thema Kleingarten und Eigenabau rund um Berlin. Ist das rechtens?

    https://www.berliner-zeitung.de/news/cannabis-anbau-in-kleingaerten-in-berlin-und-brandenburg-ist-das-erlaubt-li.2193753

  11. Annemarie

    Neues Statement der UN:

    UN: Cannabis-Freigabe widerspricht Abkommen

    Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland widerspricht laut Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen internationalen Abkommen.

    Im Jahresbericht des Rates heißt es, der Gebrauch von Cannabis dürfe nach dem Drogenübereinkommen von 1961 nur für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden. Ein weiteres UN-Abkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für alle anderen Zwecke verboten sein müssten. Der Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen sitzt in Wien und besteht aus 13 Fachleuten. Seine Aufgabe ist es, die Einhaltung internationaler Drogenübereinkommen zu überwachen.

    1. M-Mann

      Hallo Annemarie,

      gerne möchte ich zu Ihrem Beitrag ergänzend Ihnen mitteilen, dass das Abkommen von 1988 schreibt vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge explizit für den Handel und nicht allgemein für alle “andere Zwecke” verboten ist. Insbesondere ist der Anbau für den Eigenkonsum von dem Abkommen von 1988 nicht betroffen! Es betrifft lediglich den Handel, welches das CanG nach wie vor nicht erlaubt (bis auf einige Regionen), welche auf Grundlage der Studienforschung, Modellversuche zum Handel damit untersucht.

      mfg

  12. D.B.

    Moin.
    Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/info/meldungen/nachrichten313_con-24x03x05x13y00.html#meldung3

    Zitat: “UN: Cannabis-Freigabe widerspricht Abkommen

    Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland widerspricht laut Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen internationalen Abkommen. Im Jahresbericht des Rates heißt es, der Gebrauch von Cannabis dürfe nach dem Drogenübereinkommen von 1961 nur für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden. Ein weiteres UN-Abkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für alle anderen Zwecke verboten sein müssten. Der Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen sitzt in Wien und besteht aus 13 Fachleuten. Seine Aufgabe ist es, die Einhaltung internationaler Drogenübereinkommen zu überwachen. Der Bundestag hatte mehrheitlich dafür gestimmt, dass Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Auflagen legalisiert werden. Der Bundesrat muss nicht zustimmen, könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen.”

    Wie bitte? Ich dachte, man hätte sich vor Erstellung eines Gesetzestextes ausreichend informiert und abgesichert?!

    1. Simon Kraushaar

      Hat man auch und die Einwände sind komplett aus der Luft gegriffen. Der Drogenkontrollrat ist eine Ansammlung rechter Hardliner des War on Drugs. Einfach am besten ignorieren. Die haben in der Vergangenheit auch schon gefordert, dass Konsumräume für Drogengebrauchende wieder geschlossen werden sollen, weil es angeblich gegen internationales Recht verstoße. Echte Menschenfeinde von Berufswegen. Grüße Simon

  13. Anonym

    Die Synchronisierung des Videos zu Ton stimmt nicht ganz.

    1. Simon Kraushaar

      Das war leider ein technisches Problem während des Live-Streams, das sich im Nachhinein nicht mehr beheben lässt. Grüße Simon

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert