Die Betreiberin des Roots Café in Trier wurde wegen dem Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum schuldig gesprochen. Die 53 jährige Frau – die aus ihrer Überzeugung für die Legalisierung auch vor Gericht keinen Hehl machte – wurde zu einem Jahr auf Bewährung sowie zu Drogentests verurteilt. Quelle: Tierer Volksfreund vom 6.2.2014
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Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
Kommentare
14 Antworten zu „Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin“
RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
Deswegen,Leute lasst euch nicht erwischen,am besten nix nach draussen nehmen,denn da wird das meistens gefunden,wenn jemand ein joint dabei hat und ne hd sofort stattfindet und ne plantage zuhause hat,ist doof.So wird das meiste gefunden.Und es gibt auch immer wieder leute die in “liberaleren” bundesländern tausende von euros für ne geringe menge bezahlen müssen,weil sie sich zb schon 2 mal erwischt haben.Am Besten immer auf nummer sicher gehen und wenn jemand was dabei hat,ja NICHT ins Portmonaie oder in die Hosentasche.In die Jackentasche tun und immer griffbereit halten.Wenn die Strasse links ist,in die Rechte tasche stecken und umgekehrt und nach 20 Uhr am Besten garnichts mehr rumschleppen,vor allem in Kleinstädten.Macht jeden auf sowas aufmerksam.RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
Deswegen,Leute lasst euch nicht erwischen,am besten nix nach draussen nehmen,denn da wird das meistens gefunden,wenn jemand ein joint dabei hat und ne hd sofort stattfindet und ne plantage zuhause hat,ist doof.So wird das meiste gefunden.Und es gibt auch immer wieder leute die in “liberaleren” bundesländern tausende von euros für ne geringe menge bezahlen müssen,weil sie sich zb schon 2 mal erwischt haben.Am Besten immer auf nummer sicher gehen und wenn jemand was dabei hat,ja NICHT ins Portmonaie oder in die Hosentasche.In die Jackentasche tun und immer griffbereit halten.Wenn die Strasse links ist,in die Rechte tasche stecken und umgekehrt und nach 20 Uhr am Besten garnichts mehr rumschleppen,vor allem in Kleinstädten.Macht jeden auf sowas aufmerksam.RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
[quote name=”XtS”] für den Besitz von 11 Gramm hätte es wohl eine geringe Geldstrafe getan.[/quote]Die Menge belief sich jedoch auf 80 g mit ~11 g THC. Natürlich ist die Strafe damit, imho, immer noch zu hoch, aber für 11 g wäre es dann doch zu hart gewesen…
RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
[quote name=”XtS”] für den Besitz von 11 Gramm hätte es wohl eine geringe Geldstrafe getan.[/quote]Die Menge belief sich jedoch auf 80 g mit ~11 g THC. Natürlich ist die Strafe damit, imho, immer noch zu hoch, aber für 11 g wäre es dann doch zu hart gewesen…
RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
[quote name=”Mörnest”]Ich frage mich allen Ernstes warum sich die Justitz immer so ne Frechheit raus nimmt und zum Beispiel Urinkontrollen verhängt und das benutzt um eine Bewährung zu wiederrufen. Ich dachte der Konsum ist legal?[/quote]
Richtig allerdings kann es als Bewährungsauflage eingesetzt werden.Und wenn der Test mal positiv ist kann die Bewährung widerrufen werden.RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
[quote name=”Mörnest”]Ich frage mich allen Ernstes warum sich die Justitz immer so ne Frechheit raus nimmt und zum Beispiel Urinkontrollen verhängt und das benutzt um eine Bewährung zu wiederrufen. Ich dachte der Konsum ist legal?[/quote]
Richtig allerdings kann es als Bewährungsauflage eingesetzt werden.Und wenn der Test mal positiv ist kann die Bewährung widerrufen werden.RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
[quote name=”hhjhjhjh”]Für eine “nicht geringe Menge” gibt es eben freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr egal ob es 1 Pflanze war oder 10 g Öl.Ausnahme könnte als Medizin sein,aber das gilt nur für Leute die keinen typischen Konsumenten sind,wenn ein Rasta mit Medizin argumentieren würde würde er noch härter bestraft werden.Habe letztens gelesen,dass jemand in Berlin wegen 2 gramm!zu 80 tagessätzen verurteilt wurde,steht bei der Jurathek.[/quote]Das ist ja eben gerade das, was mich wundert. Die alte Frau hatte eine erheblich größere als die “geringe Menge” zu Hause. Ich habe in den letzten 2 Monaten von 2 Entscheidungen zu Besitz gelesen, bei denen gesagt wurde, dass die Richter mindestens die Minimalstrafe geben müssen und aus rein rechtlichen Gründen keine Ausnahmen machen DÜRFEN. Daher bin ich so überrascht, da der Fall der Rentnerin zeigt, dass die Richter anscheinend doch Ausnahmen machen können.
Wenn ein Richter einen Rastaträger stärker verurteilt, weil er eben Rastas hat und ins Profil passt, wäre das doch eigentlich Diskriminierung, oder nicht?
RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
[quote name=”hhjhjhjh”]Für eine “nicht geringe Menge” gibt es eben freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr egal ob es 1 Pflanze war oder 10 g Öl.Ausnahme könnte als Medizin sein,aber das gilt nur für Leute die keinen typischen Konsumenten sind,wenn ein Rasta mit Medizin argumentieren würde würde er noch härter bestraft werden.Habe letztens gelesen,dass jemand in Berlin wegen 2 gramm!zu 80 tagessätzen verurteilt wurde,steht bei der Jurathek.[/quote]Das ist ja eben gerade das, was mich wundert. Die alte Frau hatte eine erheblich größere als die “geringe Menge” zu Hause. Ich habe in den letzten 2 Monaten von 2 Entscheidungen zu Besitz gelesen, bei denen gesagt wurde, dass die Richter mindestens die Minimalstrafe geben müssen und aus rein rechtlichen Gründen keine Ausnahmen machen DÜRFEN. Daher bin ich so überrascht, da der Fall der Rentnerin zeigt, dass die Richter anscheinend doch Ausnahmen machen können.
Wenn ein Richter einen Rastaträger stärker verurteilt, weil er eben Rastas hat und ins Profil passt, wäre das doch eigentlich Diskriminierung, oder nicht?
RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
Ich frage mich allen Ernstes warum sich die Justitz immer so ne Frechheit raus nimmt und zum Beispiel Urinkontrollen verhängt und das benutzt um eine Bewährung zu wiederrufen. Ich dachte der Konsum ist legal?RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
Ich frage mich allen Ernstes warum sich die Justitz immer so ne Frechheit raus nimmt und zum Beispiel Urinkontrollen verhängt und das benutzt um eine Bewährung zu wiederrufen. Ich dachte der Konsum ist legal?RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
[quote name=”XtS”]Mich würde interessieren, wie es zu diesem harten Urteil kam. Es kommt mir – gerade im direkten Vergleich mit dem Urteil der Rentnerin, die bei weitem mehr Cannabis besaß und mit unter 500 Strafzahlung aus dem Gerichtsaal ging – ein wenig so vor, als würde man die Aktivisten weitaus härter bestrafen, weil sie eben Aktivisten ist und sich öffentlich für eine Änderung im Umgang mit Cannabis und der Bestrafung und Verfolgung der Konsumenten einsetzt.Sollte dies der Fall sein, spräche das natürlich gegen die Kompetenzen und Unvoreingenommenheit des Richters.
Was meint ihr dazu?
Abschließend bleibt ansonsten nur zu sagen, dass dieses Urteil natürlich viel zu hart ausgefallen ist. Es ist hier nachweislich kein Schaden Dritter entstanden, und für den Besitz von 11 Gramm hätte es wohl eine geringe Geldstrafe getan.[/quote]
Nein weil die Sache mit der Rentnerin ist eine Ausnahme.Für eine “nicht geringe Menge” gibt es eben freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr egal ob es 1 Pflanze war oder 10 g Öl.Ausnahme könnte als Medizin sein,aber das gilt nur für Leute die keinen typischen Konsumenten sind,wenn ein Rasta mit Medizin argumentieren würde würde er noch härter bestraft werden.Habe letztens gelesen,dass jemand in Berlin wegen 2 gramm!zu 80 tagessätzen verurteilt wurde,steht bei der Jurathek.RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
[quote name=”XtS”]Mich würde interessieren, wie es zu diesem harten Urteil kam. Es kommt mir – gerade im direkten Vergleich mit dem Urteil der Rentnerin, die bei weitem mehr Cannabis besaß und mit unter 500 Strafzahlung aus dem Gerichtsaal ging – ein wenig so vor, als würde man die Aktivisten weitaus härter bestrafen, weil sie eben Aktivisten ist und sich öffentlich für eine Änderung im Umgang mit Cannabis und der Bestrafung und Verfolgung der Konsumenten einsetzt.Sollte dies der Fall sein, spräche das natürlich gegen die Kompetenzen und Unvoreingenommenheit des Richters.
Was meint ihr dazu?
Abschließend bleibt ansonsten nur zu sagen, dass dieses Urteil natürlich viel zu hart ausgefallen ist. Es ist hier nachweislich kein Schaden Dritter entstanden, und für den Besitz von 11 Gramm hätte es wohl eine geringe Geldstrafe getan.[/quote]
Nein weil die Sache mit der Rentnerin ist eine Ausnahme.Für eine “nicht geringe Menge” gibt es eben freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr egal ob es 1 Pflanze war oder 10 g Öl.Ausnahme könnte als Medizin sein,aber das gilt nur für Leute die keinen typischen Konsumenten sind,wenn ein Rasta mit Medizin argumentieren würde würde er noch härter bestraft werden.Habe letztens gelesen,dass jemand in Berlin wegen 2 gramm!zu 80 tagessätzen verurteilt wurde,steht bei der Jurathek.RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
Mich würde interessieren, wie es zu diesem harten Urteil kam. Es kommt mir – gerade im direkten Vergleich mit dem Urteil der Rentnerin, die bei weitem mehr Cannabis besaß und mit unter 500 Strafzahlung aus dem Gerichtsaal ging – ein wenig so vor, als würde man die Aktivisten weitaus härter bestrafen, weil sie eben Aktivisten ist und sich öffentlich für eine Änderung im Umgang mit Cannabis und der Bestrafung und Verfolgung der Konsumenten einsetzt.Sollte dies der Fall sein, spräche das natürlich gegen die Kompetenzen und Unvoreingenommenheit des Richters.
Was meint ihr dazu?
Abschließend bleibt ansonsten nur zu sagen, dass dieses Urteil natürlich viel zu hart ausgefallen ist. Es ist hier nachweislich kein Schaden Dritter entstanden, und für den Besitz von 11 Gramm hätte es wohl eine geringe Geldstrafe getan.
RE: Ein Jahr auf Bewährung für Cannabis-Kämpferin
Mich würde interessieren, wie es zu diesem harten Urteil kam. Es kommt mir – gerade im direkten Vergleich mit dem Urteil der Rentnerin, die bei weitem mehr Cannabis besaß und mit unter 500 Strafzahlung aus dem Gerichtsaal ging – ein wenig so vor, als würde man die Aktivisten weitaus härter bestrafen, weil sie eben Aktivisten ist und sich öffentlich für eine Änderung im Umgang mit Cannabis und der Bestrafung und Verfolgung der Konsumenten einsetzt.Sollte dies der Fall sein, spräche das natürlich gegen die Kompetenzen und Unvoreingenommenheit des Richters.
Was meint ihr dazu?
Abschließend bleibt ansonsten nur zu sagen, dass dieses Urteil natürlich viel zu hart ausgefallen ist. Es ist hier nachweislich kein Schaden Dritter entstanden, und für den Besitz von 11 Gramm hätte es wohl eine geringe Geldstrafe getan.
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