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Drogenpolitische Organisationen fordern wissenschaftlich fundierte THC-Grenzwerte


Meldung des DHV vom 14. 1. 2005

Der Verein für Drogenpolitik e.V. und der Deutsche Hanf Verband begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich THC am Steuer, und fordern das Bundesverkehrsministerium auf, Grenzwerte für THC festzusetzen, die den tatsächlichen Gefährdungspotenzialen Rechnung tragen.

Theo Pütz vom Fachreferat “Drogen und Verkehrssicherheit” begrüßt das Urteil des BVerfG grundsätzlich: “Diese Entscheidung war überfällig, da seit Jahren bekannt ist, dass ein THC-Nachweis im Blut, gerade in niedrigen Konzentrationen, kein Beweis für eine Wirkung darstellt, und somit auch keine Gefährdungskonstellation gegeben ist.”

Prof. Käferstein -Rechtsmedizin Köln- führt im Kongressbericht der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. 2003 aus: “Mit Sicherheit keinen Zweifel an einem zeitnahen Konsum kann man bei THC-Konzentrationen über 10 ng/ml haben, regelhaft wird zusätzlich OH-THC nachgewiesen”.

PD Dr. Vollrath -Uni Würzburg- führt in seiner Studie “Fahrten unter Drogeneinfluss-Einflussfaktoren und Gefährdungspotenzial” 2001 aus: “Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in hohen Konzentrationen und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen. Der akute Konsum von Cannabis alleine verändert das Fahrverhalten nicht, ebenso der Konsum von Amphetamin/Ecstasy in niedriger Konzentration”

Prof. Dr. Schulz -Uni Würzburg- führt in seiner Literaturanalyse “Fahruntüchtigkeit durch Cannabis Amphetamin und Cocain” 1998 aus: “Im THC-Konzentrationsbereich 7-15 ng/ml sind nach vorliegenden Erkenntnissen für das Verkehrsverhalten wesentliche Leistungseinschränkungen zu erwarten”

Alle genannten Studien wurden von der Bundesregierung in Auftrag gegeben und über die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) veröffentlicht. Daher ist es aus Sicht von VfD und DHV nicht nachzuvollziehen, dass die Bundesregierung bisher keinen Handlungsbedarf sah. In Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse kann es nur als grobe Willkür gewertet werden, dass die Grenzwertkommission einen Grenzwert von 1 ng/ml vorgeschlagen hat.

Theo Pütz vom Fachreferat “Drogen und Verkehrssicherheit” dazu: “Der vorgeschlagene Grenzwert der Grenzwertkommission von 1 ng/ml Blut basiert nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auf der Sturheit einzelner Bundesländer, die sich gegen einen höheren Grenzwert ausgesprochen haben, ohne belegbare Erkenntnisse darüber, dass ab diesem Wert eine leistungseinschränkende Wirkung vorliegt.”

Daher fordern die beiden drogenpolitischen Organisationen das Bundesverkehrsministerium und die Grenzwertkommission auf, Grenzwerte anhand der wissenschaftlich belegbaren Gefährdungspotenziale festzusetzen.

Ansonsten, so Theo Pütz vom “Fachreferat Drogen und Verkehrssicherheit”, muss sich die Bundesregierung den Vorwurf gefallen lassen, mit der Verkehrsgesetzgebung weiterhin primär Drogenpolitik zu betreiben.

Für inhaltliche Nachfragen steht Theo Pütz vom “Fachreferat Drogen und Verkehrssicherheit” zur Verfügung. (Kontakt: Tel: 05425-930885; mobil: 0175-5521874; Email: )

Die Entscheidung des BVerfG ist hier zu finden:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20041221_1bvr265203

Die entsprechende Pressemitteilung des BVerfG gibt es hier:

Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD)
Käfertaler Str. 38
68167 Mannheim
www.Drogenpolitik.org

Deutscher Hanf Verband (DHV)
Lettestr. 3
10437 Berlin
www.Hanfverband.de

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