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DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 25.04.2008

DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 25.04.2008

Newsletter vom 25.04.2008


Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes – Ausgabe April 2008


1. Schildower Kreis – UN-Drogenpolitik ist gescheitert

Obwohl der Schildower Kreis noch ganz am Anfang seiner Arbeit steht, machte dass von Professoren, Wissenschaftlern und Forschern gegründete Netzwerk bereits Schlagzeilen.
Kein Wunder, wenn sich die hellsten Köpfe aus Rechtswissenschaft, Medizin und Soziologie vereinen und die amtliche Drogenpolitik für gescheitert erklären.

In einer ersten Presseerklärung hat der Schildower Kreis genau das getan. Das Netzwerk erklärte, dass der bisher verfolgte Weg – Drogenbekämpfung durch Repression – die von Rauschmitteln ausgehenden Übel vergrößere, anstatt sie zu verringern!

“Die im Schildower Kreis zusammengeschlossenen Wissenschaftler und Praktiker fordern deswegen, die Drogenpolitik aus dem Strafrecht herauszunehmen, die Drogenprohibition aufzuheben und endlich legale Bezugswege zu schaffen.”

Es wird spannend sein zu beobachten, wie die Medien in den kommenden Monaten auf die Erklärungen der neuen “Legalisierungsorganisation” reagieren.
Immerhin ist mit Prof. Dr. Stephan Quensel ein bedeutender Strafrechtler Deutschlands Sprecher des Schildower Kreises. Dem ehemaligen Inhaber des Lehrstuhls für Resozialisation und Rehabilitation im Studiengang Soziologie an der Uni Bremen und ausgewiesenen Experten für soziale Kontrolle und abweichendes Verhalten in Theorie und Geschichte (insbesondere Drogen und Strafanstalten) werden sicher auch jene Journalisten Gehör schenken, die sich klassischen Legalizern gegenüber immernoch taub stellen.

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2. Bayrischer Richter beugt das Gesetz – Kiffen doch strafbar?

Seit der Einführung des Betäubungsmittelgesetztes im Jahr 1971 herrscht weitgehende Einigkeit unter Juristen, dass der bloße Konsum von Drogen als rein selbstschädigendes Verhalten nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Natürlich gab es immer auch Ausnahmen von dieser Regel – wer will schon, dass Piloten oder Lokführer berauscht hinterm Steuer sitzen.

Genauso klar war es bis vor kurzem, dass es möglich ist, Cannabis (straflos) zu konsumieren, ohne es (strafwürdig) zu besitzen. Erst der Besitz machte aus einem Kiffer einen Verbrecher.
In jedem Jura-Lehrbuch findet sich deshalb die Geschichte zweier Freunde, die sich einen Joint teilen. Der erste (Kiffer Nr.1) “hat was dabei” (er besitzt Cannabis), der zweite (Kiffer Nr.2) leider nicht. Wenn nun der Kiffer Nr. 1 den zweiten an seinem Joint ziehen lässt, führt das nach dem Verständnis der meisten Juristen nicht dazu, dass Kiffer Nr.2 Cannabis besitzt. Die Juristen sprechen in solchen Fällen davon, dass “Drogen straffrei zum unmittelbaren Gebrauch überlassen werden”.
Dieser Umstand ist auch für den Cannabisbesitzer (Kiffer Nr.1) von Bedeutung. Der hat nämlich in der Regel kein Interesse, zum Drogenhändler zu werden, nur weil er Kiffer Nr.2 mal ziehen lässt.

Das Problem: Wer anderen Besitz verschafft, gibt Drogen weiter, er “handelt” damit. Bisher war die Lage klar. Da Kiffer Nr.2 beim “mal dran ziehen” nicht besitzt, kann Kiffer Nr.1 auch nicht wegen der Weitergabe angeklagt werden.

Anders sah das im vergangenen Monat ein Richter im bayrischen Landsberg. Dort stand ein junger Mann vor Gericht, der nach “herrschender Meinung” unschuldig war und nun doch ins Gefängnis muss. Dabei hat er nur wenig mehr getan als “mal dran ziehen”. Leider hat er, wohl aus Angst vor dem plötzlich erscheinenden Polizisten den “fremden” Joint weggeworfen. Genau in diesem Wegwerfen erkannte der Richter den entscheidenden Beweis dafür, dass der Landsberger Cannabis besessen hat.

Der Richter entschied: “Wer einen Gegenstand wegwirft, zeigt damit, dass er die körperliche Herrschaft hat. Er besitzt.”

Sollte die Entscheidung einer Überprüfung durch höhere Gerichte standhalten, wäre dies eine erdrutschartige Verschlechterung der Situation aller spendablen Cannabiskonsumenten. In Zukunft würde man sich strafbar machen, wenn man einen Joint an einen Cannabislosen weiter reicht!

Der DHV wird den weiteren Verlauf dieser Neudeutung des BtMG begleiten und regelmäßig über aktuelle Entwicklungen berichten.

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3. Niederlande: Coffeeshops unter Druck und Gesetz gegen Growshops

Der niederländische Justizminister Ab Klink will die anstehende Überprüfung der nationalen Drogenpolitik dazu nutzen, stärker gegen Cannabiskonsumenten und –produzenten vorzugehen. Er kündigte an, ein Gesetz vorzuschlagen, das Läden “mit Anleitungen und Hilfsmitteln zur verbotenen Einrichtung von Hanfplantagen” verbiete.

In dem Growshop-Verbot sieht Klink einen Beitrag zum Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Offensichtlich weiß er nicht, dass die meisten Growshop-Kunden gerade kein Interesse an Schwarzmarkt und Mafia haben und sich deshalb selbst versorgen!

Auch für Coffeeshops wird die Luft zunehmend dünner. Zwar widersprach Klink Gerüchten, nach denen das neue Nichtraucherschutzgesetz genutzt werden solle, um das Prinzip Coffeshops in Frage zu stellen, dafür will er aber die Mindestabstände zu Schulen und Jugendeinrichtungen vergrößern. Für viele Shops wäre dies das Ende.

Schon heute versuchen einige Coffeeshops mit radikalen Mitteln, Vorwürfen wie “Drogentourismus” und mangelndem Jugendschutz entgegen zu treten. So verkaufen einige Shops in Maastricht nur noch an registrierte Kunden. Teilweise müssen diese sich sogar mit ihrem Finderabdruck legitimieren. Andere Shops setzen auf Einlasskontrollen, die an die Situation auf Flughäfen erinnern.

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4. Schweiz: Volksentscheid über Hanf-Initiative im Herbst

Mit einem Nein hat das Schweizer Parlament den Weg für eine Volksabstimmung über die zukünftige Strafbarkeit des Konsums von Cannabis frei gemacht. Der Ständerat schloss sich der ablehnenden Haltung des Nationalrates an und lehnte die Umsetzung der Initiative “Pro Jugenschutz – Gegen Drogenkriminalität” ab.

Nun muss das Volk entscheiden. Voraussichtlich im Hebst werden die Schweizer darüber zu entscheiden haben, ob:

  • der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanf-Pflanze straffrei wird
  • Besitz, Erwerb und Anbau für den Eigenbedarf erlaubt sein sollen und
  • der Bund den Anbau und Handel unter Beachtung des Jugendschutzes regeln soll.

In der Schweiz herrschen seit ein paar Jahren in der Drogenpolitik chaotische Zustände. In den späten Neunzigern sah es so aus, als würde die Schweiz die Niederlande als Kifferparadies Europas beerben. In beinahe allen Städten entstanden HanfLädli, in denen man Marihuana frei kaufen konnte. Gleich hektarweise wuchs potenter Hanf unbehelligt unter der Schweizer Sonne.
Doch die Zeiten haben sich geändert. “Legale” HanfLädli sucht man heute vergebens, die Anzahl der Anzeigen wegen des Besitzes von Cannabis steigt von Jahr zu Jahr und viele ehemalige Hanfbauern sitzen hinter Gittern.

Dabei sind selbst konservative Politiker zu der Überzeugung gelangt, dass das Hanfverbot an der Wirklichkeit vorbei geht. Rund 500.000 Schweizer kiffen regelmäßig, obwohl bereits der Konsum mit Geldstrafen geahndet wird. Eine SVP-Politikernin nannte das Suchtmittelgesetz der Schweiz sogar einen Papiertiger – “Überall riecht es nach Hanf!” diktierte This Jenny den Journalisten in die Schreibblocks.
Trotzdem konnte sich das Parlament nicht auf einen Gegenvorschlag zur Hanf-Initiative einigen. Zur Abstimmung kommt deshalb der Entwurf der Legalisierungsbefürworter.

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