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DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 23.07.2007

DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 23.07.2007

Newsletter vom 23.07.2007


Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes – Ausgabe Juli 2007


1. Reich aber einsam – Wohlhabende Jugendliche nehmen häufiger Drogen

Die Landesstelle für Suchtfragen der Hansestadt Hamburg befragt in regelmäßigen Abständen Schüler zwischen 14 und 18 Jahren nach deren Erfahrung mit legalen und illegalen Rauschmitteln. Eigentlich sollen so nur die jugendlichen Konsumtrends frühzeitig erkannt werden. Jetzt kombinierte man die Daten jedoch mit dem Sozialindex der Wohnorte der Kinder und erhielt erstaunliche Ergebnisse.

Jugendliche aus “reichen Vierteln” greifen danach eher und häufiger zu Drogen, als ihre Klassenkameraden aus “sozialschwachen” Gebieten. Diese Erkenntnis steht im Widerspruch zur landläufigen Überzeugung, dass Drogenkonsum, Armut und soziale Ausgrenzung eng miteinander verknüpft sind.
Die Gründe, die der Leiter des Hamburger Büros für Suchtprävention Theo Baumgärtner für den häufigeren Griff reicher Kinder zu Zigarette, Bier und Joint sieht, sind Unterschiede in der finanziellen Ausstattung der Jugendlichen, der höhere Anteil muslimischer Jugendlicher in sozialschwachen Gebieten und Wohlstandsverwahrlosung. Damit bezeichnet der Experte das Phänomen, das wirtschaftliche Sicherheit oft durch den Verlust sozialer Verbindungen erkauft wird. Einfach formuliert, haben Kinder mehr von ihren Eltern, wenn diese nicht den ganzen Tag arbeiten gehen.

Es überrascht daher auch nicht, dass sich die Häufigkeit riskanten Rauschmittelkonsums bei Kindern die keinen Kontakt zu einem ihrer Elternteile haben, fast doppelt.

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2. Niederlande: Viel Wirbel um Coffeeshops/ Droht das Ende der liberalen Politik?

In den vergangenen Wochen häufen sich die Meldungen, die eine härtere Gangart im Umgang mit Coffeeshops oder gar das Ende der liberalen Drogenpolitik der Niederlande prophezeien.
Grund für die vielen Meldungen sind zwei Entwicklungen. Zum einen sind mehrere Kommunen bemüht, die Zahl der örtlichen Coffeeshops zu reduzieren bzw. bestehende Coffeeshops an die Stadtgrenze zu verlagern. Andererseits versuchen einzelne Shopbesitzer durch eine freiwillige Verschärfung der Regeln ebendieser Entwicklung entgegen zu wirken.

“Vordenker” der um Reduzierung der Anzahl der Coffeeshops bemühten Kommunen ist der Bürgermeister von Rotterdam. Ivo Opstelten (Volkspartij voor Vrijheid en Democratie vergleichbar mit der FDP) will bis zum Jahresende rund die Hälfte der 62 Coffeeshops der Stadt schließen. Damit dies möglich wird, hat er eine Verwaltungsvorschrift überarbeiten lassen, die bestimmt, welche Örtlichkeiten als Bildungseinrichtungen gelten. Innerhalb eines Radius von 250 m um diese Orte dürfen keine Coffeeshops geöffnet werden. Bisher fielen nur Schulen und Kindergärten in diese Kategorie. Geht es nach dem Willen von Opstelten, gilt die Bannmeile für Coffeeshops bald auch für Bibliotheken, Universitäten und Jugendzentren.

Ähnliches versucht die Stadt Amsterdam. Diese will die Bannmeile um Bildungseinrichtungen von 250 Meter auf 350 Meter erweitern. Nach Einschätzung der Legalize! Foundation wäre dies das Ende für nahezu alle Amsterdamer Coffeeshops. Lediglich 2 von mehr als 100 Shops liegen außerhalb der neuen Sperrgebiete.

Kleinere Gemeinden sehen die Entwicklung freilich unter anderen Gesichtspunkten. Einige Kleinstädte befinden sich bereits in Verhandlungen mit Coffeeshopbetreibern und zeigen hohes Interesse an der Ansiedlung eines solchen Shops in ihrer Gemeinde. Sie hoffen auf eine Verlagerung des Drogentourismus aus den Großstädten und damit einhergehende hohe Steuereinnahmen.

Doch auch die Besitzer der von der Schließung betroffenen Shops bleiben nicht untätig. So einigten sich 15 Coffeeshops in Maastricht auf deutlich strengere Regeln im Umgang mit ihren Kunden. Sie wollen zukünftig nur an den Verkaufen, der sich bei ihnen mittels Fingerabdruck oder vergleichbarer Biometrischer Daten registrieren lässt. Damit wollen sie nachweisen, dass sie sich an die kommunalen Auflagen halten, Cannabis nicht an Personen unter 18 Jahre, nicht mehr als 5 Gramm pro Person und Tag und nicht an Ausländer zu verkaufen.

Bei der ENCOD- Generalversammlung äußerte Jan van der Tas (Botschafter der Niederlande in der Bundesrepublik a.D.) die Befürchtung, dass die gegenwärtige Entwicklung nur die Spitze des Eisbergs einer Wende in der niederländischen Drogenpolitik sei. In den verantwortlichen Regierungsgremien, in denen auch er als Berater tätig ist, würden mehr und mehr Stimmen laut, die ein Ende der Coffeeshops und die Aufgabe der Toleranzregelung fordern. Nach seiner Einschätzung sei dies leider nicht nur auf die regierenden Christdemokraten beschränkt. Coffeeshopgegner fänden sich heute in jeder Partei. Er forderte deshalb die Nachbarländer der Niederlande auf, aktiv für die Beibehaltung des Coffeeshopmodells zu kämpfen, um so die coffeeshopfreundlichen Kräfte innerhalb des Landes zu unterstützen.

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3. Vereinigte Arabische Emirate: Drakonische Strafen für winzige Mengen Cannabis

Wer nach Dubai reist, sollte vorher seine Taschen gründlich auf Cannabisreste untersuchen. Sonst ergeht es ihm eventuell wie einem 24- jährigen Italiener, der am Flughafen der arabischen Stadt mit 0,01 Gramm Cannabis aufgegriffen wurde und nun für vier Jahre im Gefängnis sitzt. Der Urlauber gab vor Gericht an, den winzigen Krümel schlicht in seiner Jackentasche vergessen zu haben. Obwohl die Menge nicht ausreicht um einen Rausch zu verursachen, kannte der Richter keine Gnade.

Ähnliches droht nun einem 25- jährigen Briten, bei dem 0,07 Gramm Marihuana gefunden wurden.

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4. USA: New Mexiko will medizinisches Cannabis selbst anbauen

Der US-Bundesstaat New Mexiko hat Ende Juni ein neues Gesetz über die Verwendung von Cannabis als Medizin verabschiedet. Das Gesetz geht über die bisherigen Regelungen in 12 anderen US-Staaten hinaus, weil es den Staat verpflichtet, einen kontrollierten Anbau- und Vertriebsweg zu entwickeln. So soll verhindert werden, dass Patienten mit dem Schwarzmarkt in Kontakt kommen.

Da das Gesetz bereits am 01. Oktober diesen Jahres in Kraft treten soll, gilt zunächst eine Übergangslösung. Betroffene Patienten können sich registrieren lassen und erhalten dann eine Karte, die ihnen das Recht gibt 6 Unzen (170 Gramm) Marihuana, 4 ausgewachsene Pflanzen sowie drei Stecklinge zu besitzen.
Von der neuen Regelung profitieren können Patienten, die an Krebs, Glaukom, Multipler Sklerose, Epilepsie oder AIDS leiden.

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  • Meldung der Nachrichtenagentur AP vom 30.06.2007 hier Hufflington Post

5. Prozess wegen Hanftee findet kein Ende

In Nürnberg lebt ein Staatsanwalt, der es mitunter etwas zu genau nimmt. So eröffnete er gegen zwei Erlanger Geschäftsleute ein Verfahren, weil er in einem der von ihnen verkauften Teebeutel 0,001 Gramm THC gefunden haben will. Dass die besagten Teebeutel in ganz Deutschland ohne Beanstandung verkauft werden und ihre Produktion streng überwacht wird, interessiert ihn ebenso wenig wie Freisprüche vor Amts- und Landgericht.

Weil das Oberlandesgericht den Fall zur erneuten Überprüfung zurück an das Landgericht verwiesen hat, müssen die Betroffenen nun einen sechsten Prozess gegen den übermotivierten Staatsanwalt über sich ergehen lassen.

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  • Artikel der Nürnberger Abendzeitung vom 23.06.2007

    Justiz-Irrsinn: 6. Prozess – wegen Gesundheits-Tee
    Staatsanwalt will Freispruch einfach nicht akzeptieren

    Muss dieser Prozess wirklich sein? Die Nürnberger Staatsanwaltschaft, deren Vertreter bei jeder halbwegs passenden Gelegenheit das Wort “Arbeitsüberlastung” in den Mund nehmen, jagen die Besitzer eines Erlanger Geschäfts seit nunmehr vier Jahren mit einer derartigen Hartnäckigkeit durch alle Instanzen, dass selbst in den eigenen Reihen Kritik laut wird. Es geht um einen Gesundheits- Tee mit Hanfzusatz, in dem mit modernsten Untersuchungsmethoden die Menge von 0,001 Gramm des Haschisch-Wirkstoffs THC nachgewiesen wurde.

    In ihrem Alternativ-Laden in der Erlanger Innenstadt verscherbelten sie unter anderem einen Hanftee, der von einem Großhändler aus Köln stammt und in ganz Deutschland unbeanstandet über den Ladentisch wandert. Bei diversen Messen erhielt er auch schon das Gütesiegel “gesundheitsförderndes Bio-Produkt”. Die Herstellung, auch das wurde in dem Mammut-Verfahren bereits festgestellt, wird vom staatlichen Veterinäramt penibel überwacht.

    Für derartige Feinheiten interessiert sich die Staatsanwaltschaft nicht, nachdem in einem Teebeutel ein Tausendstel Gramm des Haschisch- Wirkstoffs entdeckt worden war. Roman R. hat ausgerechnet, dass ein Konsument ungefähr einen halben Hektoliter dieses Hanftees auf einmal in sich hineinschütten müsste, um eine berauschende Wirkung zu erzielen.

    Doch darum geht es ihm eigentlich nicht: “Theoretisch bedeutet das, dass ich jeden einzelnen Teebeutel öffnen und im Labor untersuchen lassen müsste, weil womöglich minimalste THC- Rückstände drin sein könnten. Das ist doch der pure Wahnsinn.”


6. Termine

  • 25.08.2007 – Berlin – Hanfparade 2007 – Gib mir 5 – Gegen Gift im Gras
  • 29.09- 30.09.2007 – Berlin – Entheovision 4

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