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DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 09.06.2006

DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 09.06.2006

Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes – Ausgabe Juni 2006


1. Neuer Protestmailer kämpft für Cannabis als Medizin

Der DHV hat einen neuen Protestmailer gestartet. Diesmal wird unter dem Motto “BfArM soll Anträge von Cannabispatienten bearbeiten” für die Rechte von Schwerstkranken und gegen eine Bundesbehörde protestiert. Die Aktion richtet sich gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dieses war am 19.Mai 2005 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dazu verurteil worden, künftig die Anträge von Patienten ergebnisoffen zu prüfen. Bis zu diesem Tag hatte das BfArM dies abgelehnt, weil die Eigenbehandlung mit Cannabis nicht im öffentlichen Interesse liege. Die vielen als Reaktion auf das Urteil eingereichten Anträge von an Krebs, Aids oder multipler Sklerose leidenden Menschen wurden jedoch vom BfArM bis heute nicht bearbeitet.

Der Deutsche Hanf Verband ruft jetzt alle dazu auf, die Stimme gegen diese Ungerechtigkeit zu erheben und sich mit einer Email am Protest zu beteiligen.

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2. Hanfverband fordert einheitliche Cannabisregeln von Landesministern

In einem Schreiben an die Justiz-, Innen- und Gesundheitsminister aller 16 Bundesländer forderte der Deutsche Hanf Verband einheitliche Regelungen im Umgang mit Cannabiskonsumenten. Nachdem zuletzt das Max-Plank-Institut in einer Studie erhebliche Unterschiede beim Umgang der Länder mit dem Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum (Geringe Menge) nachwies, fordert der DHV die Minister auf, endlich eine einheitliche Regelung zu finden und damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 umzusetzen. Dazu soll das BtMG um einen entsprechenden Paragraphen erweitert werden (Rechtswidrigkeitslösung). Der DHV verspricht sich dadurch jährlich 100.000 Strafverfahren zu verhindern und fordert, das bei Polizei und Staatsanwaltschaft gesparte Geld für die Verbesserung von Präventionsangeboten zu verwenden.

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3. München: Gericht spricht medizinischen Cannabisnutzer frei

Das Münchner Landgericht II stellte das Verfahren gegen einen 45-jährigen ein, weil dieser das beim ihm gefundene Cannabis zur Bekämpfung von Nervenschmerzen und Appetitlosigkeit einsetzte. Der an Aids erkrankte Mann zeigte sich über dieses Ergebnis erfreut, war es doch das erste Mal, dass ein bayrisches Gericht den medizinischen Nutzen von Cannabis anerkannte.
Für den Besitz von zehn Gramm Marihuana und 5,5 Gramm Haschisch hatte er zunächst eine Geldstrafe von 3500 Euro erhalten. In der Berufung erreichte er jetzt die Einstellung des Verfahrens.

Das Urteil ist zwar für andere Gerichte nicht bindend, könnte aber durchaus Vorbildcharakter haben.

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4. Mexiko: Präsident knickt ein – doch keine Liberalisierung

Noch in der letzten Ausgabe dieses Newsletters hatten wir berichtet, dass das mexikanische Parlament ein Gesetz beschlossen habe, das eine weitgehende Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten bedeuten würde. Die noch fehlende Unterschrift des Staatspräsidenten Vicente Fox Quesada schien auch Regierungsvertretern sicher – doch es kam anders.
Nachdem die USA Wind von der Sache bekamen, sendeten sie ein Beraterteam aus hochrangigen DEA-Beamten, die dem Präsidenten die schrecklichen Auswirkungen des zu erwartenden Drogentourismus aus den Staaten vor Augen hielten. Daraufhin verweigerte der dem Senat die Unterschrift und der Gesetzentwurf landete im Papierkorb.

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5. Schweiz: Bern will Pilotversuch mit Coffeshops

Die Berner Stadtregierung beschloss im vergangenen Monat mit 38 zu 22 Stimmen, einem Antrag der Fraktion Grünes Bündnis/Junge Alternative zu folgen und beim Bundesrat eine Ausnahmeregelung zu beantragen, um Cannabis in einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt kontrolliert legal abzugeben. Ein vergleichbarer Versuch läuft in den Niederlanden seit mehr als 20 Jahren und ist deutschen Hanfkonsumenten als “Coffeeshopmodell” bestens vertraut.
Dem niederländischen Vorbild ähnlich sind auch die Regeln, die in Bern für den Verkauf gelten sollen. So sollen ein striktes Werbeverbot, das Verbot des Verkaufs an Minderjährige und die Einhaltung einer maximalen Verkaufsmenge pro Tag dafür sorgen, dass die von Gegnern der Initiative befürchtete Zunahme des Cannabiskonsums ausbleibt.

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