Am Wochenende brachte die “Welt am Sonntag” einen ausführlichen Beitrag über Cannabis in Deutschland, in dem DHV-Geschäftsführer Georg Wurth ausführlich zitiert wird. Daraufhin war er am Montag auch in den RTL2 News zu sehen. Kurz zuvor war der DHV-Sprecher in einem Beitrag von N24 und im Berliner Stadtmagazin Greatest Berlin.
Der Beitrag auf RTL2 vom 25.11.2013 ist unter diesem Link zu finden, der Bericht beginnt bei Minute 2.21.
Die Welt am Sonntag berichtete am 24.11.2013 in ihrem ausführlichen Feature über eine Petition von Strafrechtsprofessoren zur Überprüfung der deutschen Drogenpolitik.
Kaum jemand würde sich mehr über einen Erfolg der Professoren freuen als Georg Wurth. Der 41-Jährige sitzt in einem Café im Prenzlauer Berg und macht Lobby-Arbeit bei einem Cappuccino. “Hanf ist nicht ungefährlich, aber ungefährlicher als Alkohol”, sagt er.
Wurth, gebürtiger Remscheider und früher bei den Grünen aktiv, ist Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands DHV und spult die Argumente herunter, die Cannabis-Konsumenten seit Jahren bringen: Repression bringt nichts, sie hat noch nie Konsum verhindert, nur die Bedingungen verschlechtert. Gekifft wird sowieso. An Alkohol und Tabak sterben jedes Jahr 200.000 Menschen, hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ermittelt. An Cannabis ist noch niemand gestorben. Warum also diese Hatz?
“Kriminalisierung von Millionen Menschen”
Genussvoll verweist Wurth auf die USA, in dem Land, in dem Ronald Reagan einst den “War on drugs” verkündete – und das jetzt Cannabis im großen Stil legalisiert. (..)
Eine “massive Einschränkung von Menschenrechten” sieht DHV-Geschäftsführer Wurth im Cannabis-Verbot, das eine “Kriminalisierung von Millionen Menschen” nach sich zöge. “Die meisten Cannabis-Konsumenten sind völlig unauffällig”, so Wurth.
(…) Übernimmt sich der Staat also? Wird die Schattenwirtschaft nicht erst durch die Prohibition ermöglicht? Ist der Kampf gegen die Drogen nicht längst verloren? Und hat Hanf-Lobbyist Wurth nicht recht, wenn er sagt, dass sowieso gekifft wird, egal, was im Gesetzbuch steht?
Greatest Berlin berichtete über das Coffeeshop-Projekt am Görlitzer Park in Berlin:
Schon von Berufs wegen dafür und mit reichlich Fallbeispielen ausgestattet ist Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband. „Friedrichshain-Kreuzberg ist ja ein sehr spezieller Bezirk, von den Mehrheiten her. Ich bin relativ zuversichtlich, dass der Beschluss zustande kommt“, erklärt er. „Alleine die Grünen mit den Linken haben schon die Mehrheit und die Piraten sind auch dafür. Die SPD hat sich noch nicht klar geäußert. Die einzigen, die dagegen sind, sind die von der CDU.“ Mit vier Sitzen. (…)
Bereits 1997 stellte Schleswig-Holstein einen Antrag, der abgelehnt wurde. Georg Wurth erzählt dazu: „Das war wirklich sehr gut durchdacht damals. Im weiteren Verfahren entscheidet über solche Anträge dann das Bundesinstitut für Arzneimittel, das ist eine Unterbehörde vom Gesundheitsministerium. Die müssen eigentlich mit fachlicher Beurteilung selbstständig darüber entscheiden, aber letztendlich redet da immer auch der Gesundheitsminister mit.“ Damals: Horst Seehofer. „An dem Tag, als Schleswig-Holstein den eingebracht hat, hat der Seehofer schon gleich gesagt: machen wir nicht, keine Chance.“ Anders verhielt es sich bei dem Heroinmodellprojekt. „Da haben sich sieben Städte zusammengetan und gesagt, wir wollen jetzt Heroin an Schwerstabhängige verteilen und gucken was mit denen passiert, ob es denen vielleicht besser geht danach. Und das Ergebnis war eindeutig, deshalb haben wir Heroin jetzt ja auch in der Regelversorgung, sogar mit der schwarz-gelben Mehrheit ist das durch den Bundestag gegangen.“
Würde man im aktuellen Fall mit einem wissenschaftlichen Interesse argumentieren, würde in der Folge eine festgelegte Versuchsgruppe legal Cannabis erhalten, um beispielsweise zu beobachten, „ob sich durch die Abgabe an der Menge des Konsums was verändert. Wie die Leute mit ihrer Schulausbildung oder ihrem Job klarkommen, wie sie sich gesundheitlich entwickeln. Könnte ja auch sein, dass man Veränderungen dadurch bemerkt, dass die Leute keine Streckmittel mehr rauchen.“ Eine solche Versuchsgruppe könnte man auf die Einwohner des Bezirks beschränken. Oder auf die Hauptstädter allgemein. „Das würde aber eben auch nicht unbedingt die Probleme im Görlitzer Park verschwinden lassen, weil da sicher die wenigsten Käufer aus dem Bezirk kommen. Sondern halt massenhaft Touristen aufschlagen.“ So bliebe auch die Möglichkeit, auf ein öffentliches Interesse zu plädieren. „Dann braucht man natürlich mehr Shops und es wäre wichtig, auch große Flächen zu bieten, wo sich die Leute auch gerne hinsetzen und ihr Zeug rauchen und sich eben nicht so sehr mit dem üblichen Publikum im Park vermischen, damit die dann auch ihre Ruhe haben.“ (…)
Der Bezirksbeschluss für sich hätte da für Georg Wurth schon eine leuchtende Bedeutung: „Der alleine ist schon revolutionär, das hat es in Deutschland seit 15 Jahren nicht mehr gegeben.“
Und bei N24 ging es um ein Urteil, nach dem der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis auch dann den Entzug des Führerscheins rechtfertigt, wenn gar kein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht:
Das Urteil ruft natürlich die Cannabis-Konsumenten auf die Barrikaden. “Das ist reine Schikane gegenüber Cannabis-Konsumenten”, schimpft Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband gegenüber N24. “Durch das Urteil besteht für deutsche Führerscheinstellen weiterhin die Möglichkeit, Menschen den Führerschein zu entziehen, die niemals berauscht Auto gefahren sind”, moniert Wurth weiter. “Und das meist auf Grund von Aussagen, die diese Menschen selber freiwillig bei der Polizei machen, weil sie gar nicht wissen, was sie mit ihrer Aussage riskieren. Es trifft also oft Menschen, die ihr eigenes Verhalten als völlig normal und vernünftig betrachten, weil sie ja nicht berauscht Auto fahren, sondern nur nüchtern.”
“Unangemessenes Urteil”
Der Verband ruft auf seiner Webseite bereits auf, bei Behördengängen einen etwaigen Konsum nicht zur Sprache zu bringen. “Derzeit können wir euch nur raten, bei Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zum eigenen Konsumverhalten zu machen. Jede Aussage kann und wird gegen euch verwendet werden. Nicht unbedingt vor Gericht, sondern bei der Führerscheinstelle.”
Wurth betont, dass man sich “natürlich nicht berauscht ans Steuer setzen” soll, das Urteil als solches hält er aber für “unangemessen”. (…) Würth sieht die Konsumenten von Cannabis durch Urteile wie jüngst vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig stigmatisiert. Er fordert die Einführung von “wissenschaftlich nachvollziehbaren THC-Grenzwerten”, die in dieser Frage künftig ausschlaggebend sein sollen. So wie das seit Sommer dieses Jahre etwa in Colorado (USA) der Fall sei. (…)
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