Eine unglaubliche Story, die das Hanf Journal da ausgegraben hat. Die Viersener Polizei will die räudigen Drogentouristen loswerden, die auf der anderen Seite der niederländischen Grenze Coffee-Shops besuchen und dabei Viersener Territorium beschmutzen. Da werden gleich mal zwei Zaubertricks angewendet:
1. ist der Besitz von Drogen nach deutschem Recht auch verfolgbar, wenn er in einem anderen Land stattfindet. (§7 Absatz II des Strafgesetzbuch)
2. reicht der offensichtlich vorausgegangene Konsum in Viersen für die Einleitung eines Strafverfahrens aus, weil man zum (legalen) Konsum ja vorher auch (illegal) besessen haben muss.
Das Hanf Journal hat das schön recherchiert und bei der Viersener Polizei nachgefragt. Hier der original-Artikel mit einem freundlichen Brief der Viersener Polizei:
Polizei jagt Coffeeshopbesucher
Coffeeshopbesucher werden von Viersener Polizei schikaniert
Harte Gesschütze gegen weiche Drogen Der bloße Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht strafbar. Ebenso bedeutet der Konsum nicht automatisch auch Besitz. Es gibt unzählige Gerichtsurteile, die das belegen.
Besucher eines niederländischen Coffeeshops müssen nicht zwangsläufig Gras gekauft haben, um stoned nach Deutschland zurückzukehren. Schließlich gibt es sicherlich auch nette Niederländer, die einen gerne mal an der Tüte ziehen lassen.
Die Polizei in Viersen sieht das Ganze ein wenig anders und geht seit einiger Zeit auf Kifferjagd. Sie verschwendet unter dem Deckmantel der “Reinhaltung des Kreises” so Steuergelder, ein Verfahren aufgrund des bloßen Konsums gab es bis dato nicht und wird es nach der momentanen Rechtslage auch kaum geben. Trotzdem erweckt die Viersener Polizei mit ihrem “Kifferflyer” den Eindruck, als hätten sich die Gesetze auf einmal geändert.
Besonders der Satz “Wer in einem Coffeeshop Drogen besitzt oder konsumiert, macht sich strafbar und wird auf deutscher Seite angezeigt,” ist sehr bedenklich. Denn: Wer in den Niederlanden besitzt, macht sich theoretisch auch in Deutschland strafbar. Wer aber nur konsumiert, tut das sicher nicht.
Deshalb haben wir einmal bei der Polizeipressestelle in Viersen angefragt und eine doch recht(lich) seltsam anmutende Antwort erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf ihrer Internetseite steht folgende Meldung:
“Wer in einem Coffeeshop kifft, muss mit einem Strafverfahren der deutschen Justiz rechnen.”
und
“Der Erwerb und Besitz von Rauschgift ist strafbar.
Das gilt auch für den Erwerb und Besitz von Rauschgift zum Beispiel in den Niederlanden.”
Soweit ich mit dem Thema vertraut bin, handelt es sich beim “Kiffen” um den Konsum von Cannabis. Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet dezidiert zwischen Konsum, Erwerb und Besitz. Die beiden zuletzt erwähnten Dinge sind in Deutschland auch bei Kleinstmengen fraglos strafbar. Aber: Ist der Konsum von Cannabis auf holländischen Staatsgebiet für deutsche Staatsürger, so wie in Ihrem Internetauftritt erwähnt, strafbar, sofern kein Cannabis erworben oder mitgeführt wird?
Für eine Antwort danke ich Voraus recht herzlich
mit freundlichen Grüßen
Michael Knodt
C.v.D. Hanf Journal
Sehr geehrter Herr Knodt,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Es ist richtig, dass der “bloße” Konsum illegaler Drogen nicht mit Strafe bedroht ist. Lebensrealität ist es, dass man, um konsumieren zu können, grundsätzlich vorher auch illegale Drogen besessen haben muss. Ein vorheriger Erwerb in den Niederlanden oder die Einfuhr von BTM aus den Niederlanden nach Deutschland sind für die Strafbarkeit nicht erforderlich. Der Vorwurf einer Straftat und damit die zwingend vorgeschriebene Erstattung einer Strafanzeige erfolgt folglich in allen Fällen, in denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kontrollierte zuvor in den Niederlanden illegale Drogen besessen hat.
In unserem Internetartikel sind auch im Hinblick auf den Besitz kleiner Mengen (z.B. ein Joint) im Coffeeshop in den Niederlanden die strafrechtlichen Folgen publiziert.
Die Sprachwahl z.B. “Kiffen” haben wir in unserem begleitenden Presseartikel transparent gemacht, den ich zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme beifüge.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXX
Kommentare
14 Antworten zu „Deutsche Polizei verfolgt Coffee-Shop-Besucher“
Hää?
Wenn ich mir das Gras in einem Land besorge in dem es legal ist und es auch dort konsumiere, wieso kann ich dann in Deutschland dafür strafrechtlich verfolgt werden?
In Berlin werden Verfahren
In Berlin werden Verfahren gegen erwachsene Ersttäter in der Regel bis zu einer Menge von 15 Gramm Hasch oder Gras eingestellt.
freund wurde letzens mit 6
freund wurde letzens mit 6 tüten erwischt was für eine strafe hat das in berlin ?
Passend zur gestrigen taz
Passend zur gestrigen taz-Meldung, dass die Einführung von Drogenausweisen für Coffee-Shop-Touristen im niederländischen Grenzgebiet im März bevorsteht, hier ein Erfahrungsbericht. Zwei Deutsche wurden am Bahnhof Venlo von holländischen Zivilpolizist
Hallo,
Hallo,
also ich fahre eigentlich so gut wie 4mal in der Woche nach Holland (Wohne direkt in Viersen) deswegen kenn ich diesen flyer nur zu gut (hab ca.8). Nun zum Punkt wenn ich Kontrolliert werde (und das oft) sage ich immer, dass ich im Shop einen Rauchen war… die netten Herrn vom Dienst schreiben auch immer ne Anzeige, wobei diese Anzeigen nicht einmal beim Staatsanwalt waren und auch nie landen werden, da die Polizei nur mit dieser Aktion versucht den Zug und den Trampelpfad von Kaldenkirchen nach Venlo(der inzwischen gespärt ist, und es 50-125€ p.P kostet da lang zu gehen..TIPP) wieder zu bereinigen. Also die kleinen Fische somit fernzuhalten oder auch angst machen und die sich somit wieder auf die Leute konzentrieren können die aus weiteren Gegenden kommen (z.B. Stuttgard), weil einer der aus ca.250km Entwernung kommt geht nicht mal eben einen Rauchen, der hat ewt. mehr mit als nur 5gr…(man siehts auch im Zug wie diese Leute Kontrolliert werden im gegensatz zu Viersenern… naja wer mehr wissen will was so an der Grenze abgeht kann ja ne mail schreiben…
Gerade eine von diesen
Gerade eine von diesen Polizei-Dokus (“Achtung Kontrolle!”) gesehen und da erwähnte ein Jugendlicher, dass er im Coffeeshop einen Joint geraucht hatte.
Der Polizist hat ihn dann gleich aufgeklärt, dass er da nun eine Anzeige schreiben muss, weil er ja damit ja auch angeblich den Erwerb und Besitz zugegeben hätte.
Also merken und auswendig lernen:
“Ich sage dazu nichts.”
Oder alternativ:
“Mir wurde von einem Holländer eine, wie ich später erst herausfand, Haschgiftzigarette angeboten und ich nahm einen Zug.”
Hier geht es auch um das Thema:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=157943
Hey, ich würde auch gerne
Hey, ich würde auch gerne mehr über diesen Fall lesen. Eine Mail an meine adresse wäre auch nicht schlecht. ecoo[ät]hotmail.de
Was die Männer in Grün heutzutage noch alles wissen gucken hören machen wollen ist langsam aber lächerlich geworden.
ja, mach das. Du kannst mir
ja, mach das. Du kannst mir auch gerne mal den Fall konkret schildern, vielleicht per mail an
Würde mich interessieren…
Also, da ich mittlerweile
Also, da ich mittlerweile auch von den netten Herren in Grün, genaugenommen vom Ordnungsamt der Stadt Nettetal (Kreis Viersen) “Gepackt” worden bin, kenne ich diesen “Kifferflyer” natürlich nur zu gut, da der auch von denen ausgehändigt wird. Daraufhin bin ihc mit dme Flyer erstmal zu meinem Vater gerannt, dessen Freundin Strafverteidigerin ist. Diese hat den Zettel jetzt seit ungefähr zwei wochen, ist sich ziemlich sicher, das das, was da draufsteht, insbesondere die Auszüge aus Gesetztestexten, a. unviollständiug und b. teilssogar falsch ist. eine antwort vom polizeipräsidium hat sie aber soweit ich weiß noch nicht bekommen. sollte ich davon des weiteren etwas hören, werde ich mich hier erneut melden. mfg, JahRev
Der “Dumme” ist immer der,der
Der “Dumme” ist immer der,der auch gegenüber der Polizei Auskunft gibt.
Wenn jemand befragt wird, war er als Tourist oder Besucher in den Niederlanden.
Im Coffeeshop war man nie und wenn ne Drugwipe in Spiel kommt,verweigert man jede Aussage.
Die Entnahme einer Urinprobe wäre in diesem Fall nicht verhältnismässig und schon guggen diese “Arbeitsbeschaffer” mehr ist das nicht,ins Rohr….
Hallo erstmal,
Hallo erstmal,
cih bin jetzt nicht gerade posetiv in Sachen Polizei eingestellt, selber durfte ich die eine oder andere negative Erfahrung mit den Herren in Grün machen, sogar auch eine posetive, wobei das erstere überwiegt, vor allem da der Bezug völlig unsinnig ist, das ich Verbrechen, Gewalt etc. nicht befürworte ist klar, wobei es selbst da wieder Unterschiede gibt, wie wenn zum Bsp. sich jmd was zum Essen klauen muss, weil er anders nicht kann und einen Wirtschaftsboss o.Ä. der sich kriminell bereichert, der krasse Unterschied ist aber das dieser wiederum besser wegkommt! Die Aktion der Viersener Polizei zeigt nur wiederum deutlich das es einfach eine Politik ist dem Bürger eine Sicherheit zu suggerieren ( Bsp. hohe Aufklärungsrate), die rechtfertigt, ein hohes Maß an Beschäftigungsverhältnisse und deren Möglichkeit sich Sternchen zu verdienen.
Das Kosten und Nutzenverhältniss ist völlig unrealistisch sowie die Auswirkung auf vieler Lebensläufe bzw. nachfolgende Umstände.
Menschen machen Fehler oder vielmehr Dummheiten, die Frage ist: Ist es derjenige der ab un an einen joint raucht oder ist es derjenige , der wiederum den anderen diskriminiert?
mit vielen Grüssen
C.
Hallo alle zusammen:
Hallo alle zusammen:
Ich wurde auch letztens angehalten und bekam einen Platzverweis nach §34 Polizeigesetz, laut des Beamten. Ich hab das mal recherchiert. Na ja, was soll man sagen? §27a ist ja ganz in der Nähe. So nun aber mal zu dem ganz merkwürdigen Flyer der Polizei Viersen. Wie schon von dir angesprochen beruht er auf dem $7 Abs.2 StGB. In dem heißt es (man muß das mal alles auseinandernehmen und richtig interpretiern): (2)Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter; jetzt kommen nur noch die 2 Punkte um welche “Art” von Tätern es sich handelt. Am Ende des Satzes: “oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter”. Da sind wir uns einig, dass liegt nicht vor in den Niederlanden. Dort herrscht niederländisches Recht. und nun zum ersten Teil: “Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist”. Und ab dem “wenn” wird es erst interessant. Da ab den “wenn” die Begründung für das Vergehen kommt. Also das, dass “Kiffen” in den Niederlanden eventuell eine Straftat ist und nur geduldet wird, also somit strafrechtlich nicht Verfolgt wird, kann ich mir ja noch vorstellen. Ok, denkt jetzt jeder. Alles klar! Haben die wohl recht bei der Polizei Viersen. Tja, da sag ich immer wer lesen kann, ist klar im Vorteil, denn da steht ja noch was im Gesetzestext: “mit Strafe bedroht ist”. Und das Wort “bedroht” bringt es genau auf dem Punkt. Wenn es zwar eine Straftat ist, aber nicht strafrechtlich verfolgt wird, da es geduldet wird, dann bedroht mich auch keine Strafe. Warum keine Bedrohung? Ganz einfach, da es geduldet wird und keine strafrechtliche Verfolgung stattfindet. Und das die Niederländische Polizei auf einmal nur deutsche Verfolgt kann ich nicht glauben, da sowas rassistisch wäre und das von einem so liberalen Staat. Somit besteht absolut keine Bedrohung.
Deutsche Polizei verfolgt
Deutsche Polizei verfolgt Coffee-Shop-Besucher Blogpost von Freitag, 19. Dezember 2008 http://hanfverband.de/cannabis-blog/archives/23-Deutsche-Polizei-verfolgt-Coffee-Shop-Besucher.html Eine u …
Ola Georg!
Ola Georg!
Wie der Zufall so will, habe ich genau dieses Thema auch in der aktuellen Folge des Tagesrausch behandelt.
Tagesrausch vom 18.12.2008 “Straffrei Kiffen in Viersen” http://usualredant.de/tagesrausch/2008-12-18-straffrei-kiffen-in-viersen.html
Mit hanfigen Grüßen
Steffen