Marihuana Cannabis Blüte Woche4 unter NDL

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Das Warten geht weiter – Gesetz zu Cannabis als Medizin noch nicht in Kraft getreten

Auch in der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblatts ist das Gesetz zu Cannabis als Medizin nicht enthalten. Das Bundespräsidialamt hat uns allerdings bestätigt, dass Bundespräsident Gauck das Gesetz bereits unterzeichnet hat. Das nächste Bundesgesetzblatt I Nr. 11erscheint am 09.03.2017, einen Tag danach das BGBl. II Nr. 6.

Das Warten geht damit vorerst noch weiter. Wir werden auf jeden Fall sofort informieren, sobald wir wissen wann es losgeht.


Kommentare

12 Antworten zu „Das Warten geht weiter – Gesetz zu Cannabis als Medizin noch nicht in Kraft getreten“

  1. Berger

    Katze ist aus dem Sack.
    Katze ist aus dem Sack. Bundesanzeiger veröffentlicht. 10. März geht es los.

  2. Michaela K.

    Das Gesetz wurde soeben
    Das Gesetz wurde soeben digital im BGBl. veröffentlicht. Ein großer Tag.

  3. Luke

    Das neue Gesetz ist seit
    Das neue Gesetz ist seit heute in Kraft!
    Glückwunsch und Danke alle die zu diesem längst überfälligen Meilenstein beigetragen haben! (vorallem der DHV)

    1. Anonymous

      Morgen tritt es in Kraft. So
      Morgen tritt es in Kraft. So viel Halbwissen im Netz, dass es manchmal schmerzt.

      1. Luke

        Wurde heute veröffentlicht*
        Wurde heute veröffentlicht*

        Was im Netz wirklich wehtut sind salzige Haarspalter.

        1. Anonymous

          besser als “fakenews”, oder?
          besser als “fakenews”, oder?

  4. Michaela K.

    Auch heute wurde das Gesetz
    Auch heute wurde das Gesetz nicht veröffentlicht.

  5. Tashunka_Witko

    Im Beamtenstaat
    Im Beamtenstaat Bummelrepublik Deutschland mahlen die Mühlen laaangsam aber gründlich.
    Abgearbeitet wird zuerst, was im Stapel oben liegt.

  6. Littleganja

    Wenn überhaupt wird der
    Wenn überhaupt wird der Bundesanzeiger heute zwischen 18.00 – 19.00 Uhr aktualisiert, zumindest des Staatliche Teil. Am besten Newsletter abbonieren 😉

    1. Gast

      Das Bundesgesetzblatt kommt
      Das Bundesgesetzblatt kommt am Verkündungstag immer kurz nach 9 Uhr. Der Bundeszeiger erscheint täglich um ca. 15:00. Da es um ein Gesetz geht, muss es das Bundesgesetzblatt – schreibt das Grundgesetz so vor. Also entweder morgen (Teil I) oder erst nächste Woche. Teil II, das übermorgen kommt, enthält wieder andere Sachen 😉

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