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Das Normenkontrollverfahren des Amtsgerichts Bernau

Den bisher letzten Versuch das Cannabisverbot vom höchsten deutschen Gericht prüfen zu lassen stellt der Normenkontrollantrag des Richter Müllers vom Amtsgericht Bernau dar.

Die Entscheidung: Urteil im Verfahren des Richters Müller

Schon 2002 hat Amtsrichter Müller aus Bernau eine Beschlussvorlage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die davon ausgeht, dass das Cannabisverbot komplett verfassungswidrig ist. Da dieses Dokument zum download zur Verfügung steht und sehr ausführlich auf viele Aspekte der Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbotes eingeht, sparen wir uns hier eigene weitere Ausführungen und verweisen auf den Text der Beschlussvorlage.

Am 09.07.2004 wies das BVerfG überraschend den Normenkontrollantrag des Richters zurück. Ohne jede Anhörung, ohne Expertenbefragung, ohne die Beteiligten zu informieren, hatte man bereits am 29.06.2004 entschieden, die Klage als “unzulässig” zurück zu weisen.

Das BVerfG argumentiert in seiner Entscheidung damit, dass der Konsum von Cannabis mit “nicht unbeträchtlichen Gefahren und Risiken” verbunden sei. Außerdem gingen “sozialschädliche Wirkungen” “von der so genannten weichen Droge Cannabis” aus. “Durch sie werden insbesondere Jugendliche an Rauschmittel herangeführt; ihre Gewöhnung an berauschende Mittel wird gefördert.”

Aber auch Richter Müller wird nicht geschont. So seien seine Darlegungen zur uneinheitlichen Einstellungspraxis der Strafverfolgungsbehörden “in sich widersprüchlich und daher nicht geeignet, die gesetzliche Konzeption in Zweifel zu ziehen”. Außerdem habe er den “an eine erneute Vorlage zu stellenden besonderen Begründungsanforderungen” nicht entsprochen.

In seiner Entscheidung zeigt das BVerfG jedoch auch neue Wege auf, so fordert es eine “kriminalpolitische Diskussion darüber, ob eine Verminderung des Cannabiskonsums eher durch die generalpräventive Wirkung des Strafrechts oder aber durch die Freigabe von Cannabis und eine davon erhoffte Trennung der Drogenmärkte erreicht werden könne”. “Gesicherte kriminologische Erkenntnisse” könnten geeignet sein, den “Gesetzgeber zu einer bestimmten Behandlung einer von Verfassungs wegen gesetzlich zu regelnden Frage zu zwingen”.

Das Bundesverfassungsgericht bemüht in seiner neuesten Entscheidung “sozialschädliche Wirkungen” von Cannabis, ohne zu erkennen, dass die Kriminalisierung und Strafverfolgung von Cannabis wesentlicher, wenn nicht einziger Auslöser eben dieser “sozialschädlicher Wirkungen” ist. Schlimmer noch, es greift die längst tot geglaubte Einstiegsdrogentheorie wieder auf, obwohl diese sogar vom Bundesgesundheitsministerium als überholt erkannt wird. In seiner Entscheidung vermeidet das Bundesverfassungsgericht eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Fakten und konstruiert lieber Formfehler als Experten an zu hören.

Der Normenkontrollantrag:
Vorlage des Amtsgerichts Bernau (kleiner und besser lesbar)
Vorlage des Amtsgerichts Bernau (Original, 7,5 MB!)

Mehr Informationen:
DHV- Meldung: Bundesländer einigen sich auf hartes Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten
Informationen zum Verfahren von CannabisLegal