Einem Bericht der Berliner “tageszeitung” zufolge hatte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg den Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Coffeeshop-Antrags im Oktober vorerst ohne Begründung eingelegt. Als Autor des Antrags und Leiter der Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit im Szenebezirk erläuterte Horst Dietrich Elvers in einem taz-Interview die Gründe für den Widerspruch, die im Dezember formuliert und nachgereicht worden waren, jetzt noch einmal genauer.
Nach Meinung des Bezirks habe sich das Bundesinstitut inhaltlich nicht ausreichend mit dem Antrag, den das BfArM im Juni 2015 erhalten hatte, auseinandergesetzt. Es hätte zeigen müssen, dass das Vorhaben eines regulierten Verkaufs von Cannabis nicht sinnvoll sei. Das habe die Behörde im Rahmen der Ablehnung aber nicht. Stattdessen würden Allgemeinplätze aufgeführt. Das sei dem Bezirk zu platt, äußerte Elvers kurz vor der Jahreswende gegenüber der “taz”. Jetzt muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sich erneut mit dem Antrag beschäftigen. Ob der Bezirk, der auf ähnliche Anträge anderer Städte hofft, klagen wird, hänge schlussendlich von der Antwort des BfArM auf den Widerspruch ab. Bei der Heroin-Vergabe an Schwerstabhängige vor knapp 20 Jahren konnten die ersten erfolgreichen Modellprojekte auch nur realisiert werden, weil die Stadt Frankfurt a.M. nach zahlreichen Misserfolgen die Unterstützung anderer Kommunen erhalten hatte.
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