Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD schweigt sich zum Thema Drogen und Drogenpolitik quasi völlig aus. Neben einzelnen Sätzen zu den Themen „Internetsucht“, „Bestimmung der Blutalkoholkonzentration“ und „Fahrverbote als Ersatzstrafe“ gibt es nur die Aussage, gegen die organisierte Kriminalität durch Rocker-Clubs vorgehen zu wollen, die „einen Deckmantel für vielfältige Formen der Schwerkriminalität, wie z. B. Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten„.
Hier alle Erwähnungen, die wir gefunden haben:
Rocker-Clubs bieten einen Deckmantel für vielfältige Formen der Schwerkriminalität, wie z. B. Menschenhandel und Drogengeschäfte. […]
Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen. Bei Verkehrsdelikten streben wir an, zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration auf körperliche Eingriffe zugunsten moderner Messmethoden zu verzichten. Eine Blutentnahme wird durchgeführt, wenn der Betroffene sie verlangt. […]
Wir sehen neben den Chancen der Digitalisierung auch die Risiken. So wollen wir Präventions- und Beratungsangebote zu online basiertem Suchtverhalten bundesweit ausbauen und wissenschaftlich begleiten.
Rockerclubs und andere werden nun also ein bisschen bekämpft, aber mit dem Verbot und dem Schwarzmarkt sichert man ihnen weiterhin ihre lukrativen Geschäftsfelder.
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