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Cannabisstudie: DHV fordert Bundesrechnungshof zur Prüfung auf


Meldung des DHV vom 1. 12. 2005

In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass das Bundesgesundheitsministerium eine Studie zum Thema “Auswirkungen des Cannabis- Konsums” ohne öffentliche Auschreibung an Prof. Dr. Thomasius aus Hamburg vergeben hat. (Pressemitteilung des DHV vom 25.11.2005)
Nachdem sich zunächst die Fachwelt über die Vergabe ausgerechnet an den letzten wissenschaftlichen Vertreter der Hysterisierung in der Drogendebatte empört hatte, rückt nun weitere Problemfelder in den Fokus.

War die Vergabe der Studie ohne Ausschreibung überhaupt zulässig? Ist der finanzielle Aufwand bei den vorliegenden Fakten gerechtfertigt?

Mit diesen und weiteren Fragen hat sich der Deutsche Hanf Verband jetzt mit einer Eingabe an den Bundesrechnungshof gewand.


Im Folgenden finden Sie den Brief des DHV an den Bundesrechnungshof:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Anbei schicke ich Ihnen eine Pressemitteilung des DHV, in der ich Sie auffordere, einen Sachverhalt zu prüfen. Hiermit möchte ich Ihnen dieses Anliegen nun schriftlich mitteilen.

Es geht um die Vergabe eines Forschungsauftrages durch das Bundesgesundheitsministerium an Prof. Thomasius, UKE Hamburg Eppendorf. Thomasius soll im Auftrag des Ministeriums den aktuellen Forschungsstand über die Auswirkungen des Cannabis-Konsums zusammentragen.
Für uns ist das Thema interessant, weil Thomasius` wissenschaftliche Arbeit in Fachkreisen äußerst umstritten ist.
Für Sie ist es möglicherweise wegen des Vorgehens bei der Vergabe interessant. Zunächst mal gab es keinerlei öffentliche Informationen über die Auftragsvergabe. Ich habe das erst durch Gerüchte und dann durch Nachfrage beim Bundesgesundheitsministerium herausgefunden. Nach Auskunft von Frau Schöps (BMGS) hat es keine Ausschreibung dieses Auftrages gegeben. Er wurde wohl direkt an Thomasius vergeben. Außerdem sagte Frau Schöps, dass sie mir die Kosten für diese Studie nicht nennen dürfe.

Ich bin kein Experte für Haushaltsrecht. Ich habe lediglich gehört, dass solche Aufträge nur unter ganz bestimmten Bedingungen frei vergeben werden dürfen; wenn es z.B. keine Alternative auf dem Markt gibt, das Angebot extrem günstig ist oder große Eile gegeben ist. Alternativen sind sicher gegeben, es ist eher so, dass Thomasius als Exot auf dem Gebiet gelten kann. Besonders eilig ist die Sache auch nicht. Den Preis kann ich nicht beurteilen.

Jedenfalls ist der Verdacht sehr nahe liegend, dass das Ministerium das Gutachten bewusst deswegen an Thomasius vergeben hat, weil von ihm die gewünschten dramatisierenden Ergebnisse zu erwarten sind.
Vor diesem Hintergrund ist eine freie Vergabe auf jeden Fall anrüchig. Ob sie rechtlich Bestand hat, bitte ich Sie zu prüfen. Falls es rechtlich möglich ist, bitte ich Sie außerdem, mich über das Ergebnis zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Wurth


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