Im Juli feierten viele Medien das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln und meldeten, in Deutschland hätten jetzt drei Inhaber einer Ausnahmegenehmigung für Medizinalhanf-Blüten die Erlaubnis, Cannabis als Medizin anzubauen. Leider hatten Günther Weiglein und seine beiden Mitkläger keine Genehmigung zum Eigenanbau erklagt, sondern lediglich die Unrechtmäßigkeit der Ablehnung ihres Antrags erstritten. Das ist insofern wichtig, als dass das BfArm trotz des Urteils die Erlaubnis erteilende Behörde bleibt und lediglich die Gründe der Ablehnung nicht ausreichend waren. So könnte die Bundesopiumstelle andere Gründen suchen, um den drei Klägern den Eigenanbau zu untersagen, doch nach der Berufung gegen den Richterspruch aus Münster wird es nach Schätzung der Betroffenen ohnehin noch geschätzte zwei Jahre dauern, bis das letzte Wort oder besser Urteil gesprochen ist. Bis dahin werden Cannabis-Patienten auf keinen Fall selbst anbauen dürfen, Notlage hin oder her, die Mühlen der Justiz nehmen nur sehr bedingt Rücksicht auf akute Erkrankungen.
Vielleicht doch eine Cannabisagentur?
Noch vor zwei Jahren hatte das Bundesgesundheitsministerium die Gründung einer Cannabisagentur kategorisch abgelehnt. Auf eine Kleine Anfrage zur Gründung einer solchen Agentur zu Forschungszwecken von Bündnis 90/ Die Grünen antwortete die damalige Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach(FDP) ablehnend: Dem wissenschaftlichen Forschungszweck könne im Einzelfall durch Einfuhr von (Frisch-)Pflanzenmaterial Rechnung getragen werden. Die Errichtung einer entsprechenden Agentur habe derzeit aus Sicht der Bundesregierung keine Priorität, hieß es damals von höchster Stelle.
Nachdem jedoch selbst Marlene Mortler neulich meinte, “dass wir im Bereich Cannabis als Medizin durchaus tiefer nachdenken müssten, um noch mehr Menschen auch die Chance zu geben das Ganze quasi via Krankenschein beziehungsweise via Antrag zu genehmigen”, scheint die grundsätzliche Ablehnung in der Behörde vorsichtiger Skepsis gewichen zu sein.
Einer Meldung von Spiegel-online zufolge, der im September beim Bundesgesundheitsministerium telefonisch nachgefragt hatte, sei die Gründung einer solchen Agentur zur Versorgung von Cannabis-Patienten in Deutschland durch das Bundesgesundheitsministerium zu “prüfen”. Böse Zungen haben schon vor dem Einlegen der Berufung vorausgesagt, dass die Bundesrepublik Deutschland eher in den sauren Apfel einer Cannabis-Agentur inklusive staatlichen Anbau beißt, als Not leidende Patienten selbst Gras anbauen zu lassen. Jetzt, wo aufgrund der Notlage vieler Erlaubnisinhaber eine endgültige Niederlage vor Gericht nur noch eine Frage der Zeit zu sein scheint, gibt es erste Zeichen des Umdenkens. Vorbild könnten die Cannabisagenturen der Niederlande oder aus Kanada sein, wo es Patienten mit wenigen Ausnahmen auch nicht erlaubt ist, ihre Medizin selbst anzubauen.
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