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Cannabis als Medizin – Prozeß nach Selbstanzeige


Meldung des DHV vom 26. 5. 2006

Vor zwei Jahren zeigte sich Frau Köhler aus Scheibe-Alsbach wegen des Besitzes von Hanfpflanzen selbst an. Sie wollte damit auf ihre unerträgliche Situation als Schmerzpatientin aufmerksam machen. Am 01. Juni wird nun der Prozess gegen Frau Köhler stattfinden. Sie wird in ihrem Anliegen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin unterstützt.

Die ganze Geschichte:
Am 18. August betritt Ute Köhler (50) aus dem Thüringischen Scheibe-Alsbach das Oberlandesgericht in Jena. In ihrer Begleitung der Rechtsanwalt Robert Wenzel, in ihrem Gepäck ein Blumentopf samt Hanfpflanze. Mit einer Selbstanzeige, verbunden mit einer Klage auf berechtigten Notstand, will Frau Köhler erreichen, endlich offiziell das einzige Schmerzmittel zu bekommen, das ihr hilft: Tetrahydrocannabinol kurz THC.
Ute Köhler sind Streit und Provokationen von natur aus fremd. Sie ist eine ruhige Frau und aktiv in ihrer Kirchgemeinde. Zu ihrem spektakulären Schritt entscheidet sie sich erst, nachdem viele andere Versuche bei den Thüringer Behörden gescheitert sind, von ihrer Krankenkasse AOK das synthetische THC- Präparat Dronabinol erstattet zu bekommen.

Nach der Geburt ihres zweiten Sohnes stellte man die Diagnose Unterleibskrebs fest.
Durch die erfolgte Krebstherapie wurden ihre innere Organe massiv geschädigt. Es stellten sich unsagbare Schmerzen ein. Es folgten unzählige Krankenhausaufenthalt. Im Jahr 1999 kam Frau Köhler zu einem Schmerztherapeuten. Dabei wurde festgestellt, dass sie auf Schmerzmittel einschließlich Opiate allergisch reagiert. Schließlich wurde Dronabinol eingesetzt und – es half. Frau Köhler konnte endlich wieder menschenwürdig leben. Doch dann folgten die benannten Probleme mit Krankienkasse und Behörden.
“Wer krank ist, hat eigentlich mit seiner Krankheit zu kämpfen und sollte nicht noch zusätzlich mit der Bürokratie streiten. Wenn ich es dennoch tu, dann deshalb, weil ich mich nicht auch noch zusätzlich in die Kriminalität treiben lassen will” sagt Ute Köhler.

Und sie denkt dabei nicht nur an sich, sondern auch an viele weiter Schmerzpatienten, denen aus rein ideologischen Gründen die nötige Hilfe bisher verweigert wird.

Das Gericht in Jena schickte Frau Köhler mit ihrer Hanfpflanze wieder weg, nachdem es die Klage angenommen hat. Bei der Jenaer Polizei wurde dann die Pflanze sofort beschlagnahmt und am nächsten Tag erfolgte umgehend eine Hausdurchsuchung in Scheibe-Alsbach. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss – dass es überhaupt stattfinden muss, für eine demokratische Gesellschaft ein Skandal.

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