Meldung des DHV vom 29. 4. 2005
Der Berliner Senat hat endlich die Verfügung erlassen, die die “geringe Menge” Cannabis neu regelt, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden. Die Mengenfestlegung ist zwar erheblich niedriger ausgefallen als erhofft, die Details der Verfügung sind aber relativ fortschrittlich.
Sowohl Wiederholungsfälle als auch Fälle mit anderer krimineller Vorgeschichte einschließlich laufender Bewährung werden quasi zur Einstellung empfohlen. Das ist nicht selbstverständlich.
Auch der empfohlene Ermittlungsaufwand für die Polizei wird erfreulich beschränkt, also dürften kaum Hausdurchsuchungen in solchen Fällen stattfinden, wie es in Bayern durchaus üblich ist.
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