Meldung des DHV vom 26. 11. 2003
Heute ist der Presse zu entnehmen, dass der Berliner Senat vorschlägt, kein Abgabemodell für Cannabis durchzuführen und die sog. “geringe Menge” Cannabis bei 15 Gramm festzulegen.
Eine solche Veränderung wäre aber in der Praxis für Cannabiskonsumenten faktisch unbedeutend, da schon jetzt Verfahren bei Mengen von 6 – 15 Gramm eingestellt werden.
Folgendes Zitat von Innenminister Körting (SPD) bestätigt diese Vermutung:
(…) Bislang ist es in Berlin so, dass der Besitz von bis zu sechs Gramm Haschisch in der Regel straffrei bleibt. “Bei weiteren neun Gramm kann der Staatsanwalt entscheiden, ob er das Verfahren einstellt”, sagte Körting. In der Praxis werden faktisch alle Ermittlungen bei diesen Mengen eingestellt. “Also gehen wir auf diese Grenze.” (…)
Berliner Zeitung 25.11.2003-11-25
Abgesehen von der CDU vermittelt die Berliner Politik derzeit, dass sie in der Cannabisfrage reformwillig ist. Wenn die Debatte in Berlin tatsächlich so endet, wie es der Senat vorschlägt, ist aber offensichtlich weder den Cannabiskonsumenten geholfen, noch wird es Rationalisierungen bei Polizei und Justiz geben. Von einer “Lockerung der Gesetzgebung”, wie von einigen Politikern gefordert und angekündigt, kann so keine Rede mehr sein.
Dazu Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes:
“Die Vorschläge des Berliner Senats sind Blendwerk und haben keinerlei praktische Auswirkungen. Die Berliner werden dieses Täuschungsmanöver durchschauen. Ich fordere die Abgeordneten auf, sowohl am Modellprojekt zur Cannabisabgabe festzuhalten als auch über eine stärkere Anhebung der “geringen Menge” nachzudenken. Nur so können wirkliche Fortschritte in der Drogenpolitik erreicht werden. Berlin braucht echte und spürbare Reformen für Cannabis, nicht Peanuts!”
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