Gestern hat sich hat das Bayrische Verfassungsgericht zum ersten Mal mit dem Volksbegehren “JA zu Cannabis in Bayern” beschäftigt, für das sich der Landtag als nicht zuständig erklärt hatte. Wie der Merkur berichtet, gab Klaus Hahnzog, einer der neun Bayrischen Verfassungsrichter, vor der Verhandlung an, dass eine Weitergabe der bayrischen “Causa Cannabis” ans Bundesverfassungsgericht durchaus denkbar sei. Nach dessen Urteil von 1994 zur Entkriminalisierung sei mit Ausnahme der Geringe-Menge-Regelung nicht viel passiert, so Hanhnzog. Ebenso klar wurde aber auch erwähnt, dass die Initiatoren im Vorfeld vermeidbare formale Fehler begangen hätten, wie Torsten Hergesell vom Initiatoren-Komitee im Pressegespräch einräumte.
Eine endgültige Entscheidung des Gerichts wird für den 21.Januar 2016 erwartet. Gäbe das Gericht die Sache ans Bundesverfassungsgericht weiter, so wäre das ein großer und unerwarteter Erfolg für die Bayrische Initiative. Denn eigentlich sollen die neun Richter lediglich entscheiden, ob “JA zu Cannabis in Bayern” im Rahmen eines Volksbegehrens auf bayrische Stimmzettel gehört oder nicht.
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