Das Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis wurde wie erwartet vom bayrischen Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Die Richter schlossen sich der Meinung der Landesregierung an, wonach das Betäubungsmittelgesetz als Bundesgesetz nicht durch landeseigene Regelungen aufgehoben werden kann.
Abgesehen von dieser Tatsache gab es auch eine Reihe inhaltlicher Fehler bei der Erstellung des Volksbegehrens, wie die Initiatoren rund um den Cannabisverband Bayern einräumten. So wurde im Text behauptet, 60 Prozent der deutschen JVA-Insassen säßen wegen Betäubungsmittelverstößen ein, was nicht zutrifft. Auch fehlten auf einigen Unterschriftenzetteln die beiden letzten Wörter des Volksbegehrens.
Der Deutsche Hanfverband hatte das Volksbegehren wegen der juristischen Unmöglichkeit einer vollständigen Cannabislegalisierung in einem einzelnen Bundesland nicht direkt unterstützt. Allerdings haben sich regionale Ortsgruppen des DHV intensiv an der Unterschriftensammlung beteiligt. Die jetzige Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichts gibt unserer grundsätzlichen Einschätzung Recht. Dennoch hatte das Volksbegehren enormen politischen und medialen Erfolg. Fast alle bayrischen und viele bundesweite Medien berichteten über das Verfahren. Auch der bayrische Innenminister Herrmann und die Gesundheitsministerin Huml äußerten sich. Der Generalsekretär der bayrischen FDP, die bayrischen Grünen sowie die Piratenpartei Bayern fordern angesichts von 23.000 Unterschriften jetzt Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes auf Bundesebene.
Aber auch die bayrische CSU öffnet sich grade verstärkt für das Thema Cannabis. Christoph Rossner von der DHV-Ortsgruppe Memmingen sowie die beiden Sprecher des Cannabisverband Bayern Vazlav Wenzel Cerveny und Franz Wolf waren bereits im Vorfeld zu einer Sitzung des Gesundheitsausschußes der Partei eingeladen worden. Der CSU-Abgeordnete Jürgen Baumgärtner aus Kronach setzte sich sogar mit einer Rede klar für die Legalisierung ein. Auch wenn sich die meisten anderen CSU-Vertreter in der Öffentlichkeit weiterhin gegenüber politischen Veränderungen sperren, scheint das Volksbegehren also doch an einigen Stellen guten Eindruck hinterlassen zu haben.
Besonders interessant war in dieser Hinsicht auch der Widerspruch eines der am Verfahren beteiligten Richter. Er forderte, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, um generell zu prüfen, ob das Cannabisverbot in seiner jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Mit dieser Meinung blieb er unter seinen Kollegen offensichtlich allein, zeigte aber doch deutlich auf, dass die Kammer nicht einstimmig entschieden hat.
Bei der Urteilsverkündung waren auch Vertreter von DHV-Ortsgruppen aus Augsburg, München, Kempten und Memmingen vor Ort. Sie kündigen jetzt schon an, einen möglichen zweiten Anlauf für ein juristisch angepasstes Volksbegehren unterstützen zu wollen. Der Cannabisverband Bayern prüft derzeit die Möglichkeiten dafür. Selbst wenn das Volksbegehren grundsätzlich zugelassen worden wäre, hätten allerdings in einem nächsten Schritt 950.000 Unterschriften gesammelt werden müssen, um eine Gesetzesänderung zu erzielen. Nicht auf der Straße, sondern in den Bürger- und Gemeindeämtern des Landes. Das wäre dann sicherlich ein deutlich höherer Aufwand, als alle bisherigen Aktivitäten rund um das Volksbegehren. Wir sind gespannt, wie es weitergeht. Eins ist auf jeden Fall klar: In Bayern rumort es!
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