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Bayrisches Verfassungsgericht lehnt Volksbegehren zur Legalisierung ab

Das Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis wurde wie erwartet vom bayrischen Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Die Richter schlossen sich der Meinung der Landesregierung an, wonach das Betäubungsmittelgesetz als Bundesgesetz nicht durch landeseigene Regelungen aufgehoben werden kann.

Abgesehen von dieser Tatsache gab es auch eine Reihe inhaltlicher Fehler bei der Erstellung des Volksbegehrens, wie die Initiatoren rund um den Cannabisverband Bayern einräumten. So wurde im Text behauptet, 60 Prozent der deutschen JVA-Insassen säßen wegen Betäubungsmittelverstößen ein, was nicht zutrifft. Auch fehlten auf einigen Unterschriftenzetteln die beiden letzten Wörter des Volksbegehrens.

Der Deutsche Hanfverband hatte das Volksbegehren wegen der juristischen Unmöglichkeit einer vollständigen Cannabislegalisierung in einem einzelnen Bundesland nicht direkt unterstützt. Allerdings haben sich regionale Ortsgruppen des DHV intensiv an der Unterschriftensammlung beteiligt. Die jetzige Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichts gibt unserer grundsätzlichen Einschätzung Recht. Dennoch hatte das Volksbegehren enormen politischen und medialen Erfolg. Fast alle bayrischen und viele bundesweite Medien berichteten über das Verfahren. Auch der bayrische Innenminister Herrmann und die Gesundheitsministerin Huml äußerten sich. Der Generalsekretär der bayrischen FDP, die bayrischen Grünen sowie die Piratenpartei Bayern fordern angesichts von 23.000 Unterschriften jetzt Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes auf Bundesebene.

Aber auch die bayrische CSU öffnet sich grade verstärkt für das Thema Cannabis. Christoph Rossner von der DHV-Ortsgruppe Memmingen sowie die beiden Sprecher des Cannabisverband Bayern Vazlav Wenzel Cerveny und Franz Wolf waren bereits im Vorfeld zu einer Sitzung des Gesundheitsausschußes der Partei eingeladen worden. Der CSU-Abgeordnete Jürgen Baumgärtner aus Kronach setzte sich sogar mit einer Rede klar für die Legalisierung ein. Auch wenn sich die meisten anderen CSU-Vertreter in der Öffentlichkeit weiterhin gegenüber politischen Veränderungen sperren, scheint das Volksbegehren also doch an einigen Stellen guten Eindruck hinterlassen zu haben.

Besonders interessant war in dieser Hinsicht auch der Widerspruch eines der am Verfahren beteiligten Richter. Er forderte, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, um generell zu prüfen, ob das Cannabisverbot in seiner jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Mit dieser Meinung blieb er unter seinen Kollegen offensichtlich allein, zeigte aber doch deutlich auf, dass die Kammer nicht einstimmig entschieden hat.

Bei der Urteilsverkündung waren auch Vertreter von DHV-Ortsgruppen aus Augsburg, München, Kempten und Memmingen vor Ort. Sie kündigen jetzt schon an, einen möglichen zweiten Anlauf für ein juristisch angepasstes Volksbegehren unterstützen zu wollen. Der Cannabisverband Bayern prüft derzeit die Möglichkeiten dafür. Selbst wenn das Volksbegehren grundsätzlich zugelassen worden wäre, hätten allerdings in einem nächsten Schritt 950.000 Unterschriften gesammelt werden müssen, um eine Gesetzesänderung zu erzielen. Nicht auf der Straße, sondern in den Bürger- und Gemeindeämtern des Landes. Das wäre dann sicherlich ein deutlich höherer Aufwand, als alle bisherigen Aktivitäten rund um das Volksbegehren. Wir sind gespannt, wie es weitergeht. Eins ist auf jeden Fall klar: In Bayern rumort es!


Kommentare

22 Antworten zu „Bayrisches Verfassungsgericht lehnt Volksbegehren zur Legalisierung ab“

  1. Harald

    Wie man bloß eine Pflanze
    Wie man bloß eine Pflanze verbieten, und unter Strafe stellen kann, geht mir nicht in den Kopf.
    Totaler Irrsinn alles.

  2. Harald

    Wie man bloß eine Pflanze
    Wie man bloß eine Pflanze verbieten, und unter Strafe stellen kann, geht mir nicht in den Kopf.
    Totaler Irrsinn alles.

  3. LL-cool-K

    Und so lange es nicht legal
    Und so lange es nicht legal wird vergiften sich leider weiterhin junge Menschen mit den drecks legal Highs. Wie heute wieder in der Lokalpresse zu lesen:
    http://www.stimme.de/polizei/hohenlohe/Gefaehrliche-Kraeutermischung;art1494,3559109

  4. LL-cool-K

    Und so lange es nicht legal
    Und so lange es nicht legal wird vergiften sich leider weiterhin junge Menschen mit den drecks legal Highs. Wie heute wieder in der Lokalpresse zu lesen:
    http://www.stimme.de/polizei/hohenlohe/Gefaehrliche-Kraeutermischung;art1494,3559109

  5. Mörnest

    Also eines zeigt der Versuch
    Also eines zeigt der Versuch des Volksbegehren eindeutig. Es gibt ein Masives öffentliches Interesse. Und im BtmG steht, aufgrund öffentliches Interesses könne man Substanzen frei geben. Wie groß soll es denn noch werden?

    1. Curtis

      “Also eines zeigt der Versuch
      “Also eines zeigt der Versuch des Volksbegehren eindeutig. Es gibt ein Masives öffentliches Interesse.”
      Für Frau Mortler sind das wie immer Einzelmeinungen. Selbst Patientenschicksale sind bei Ihr Einzelmeinnungen. Druck hat die Frau scheinbar nicht, ausser vielleicht nach einem Hopfengärungsprodukt, mal ein Bäuerchen machen!

      1. Jeremy Schoenhaar

        Also wenns nur
        Also wenns nur “Einzelmeinungen” sind dann kann der Bund doch das Volksbegehren erlauben….. Oder hat Frau Mortler angst das die “Einzelmeinungen” doch eine Mehrheit ergeben? Ich würde mich trauen mit Ihr darüber zu debattieren und deutsch ist nicht mal meine Muttersprache

        1. Curtis

          Hallo Jeremy,
          Hallo Jeremy,
          Frau Mortler hat ein Demokratiemissverständnis, weil Einzelmeiung + Einzelmeiung + etc. und das haben wir öfters mal binnen von 4 Jahren und das nennt sich Wahlen.
          Aber Ihr größtes Problem, zumindest verbal, ist Ihr massives Rethorikdefizit, mal höflich gesagt. Weil wie wir alle wissen, beginnen Ihre Antwortet eigentlich immer mit “Ich” meine, ich sehe das anders, ich vertrete die Meinung, etc. => Ich, lat. Ego, also wenn dass keine Einzelmeinung ist. Selbst nach einer, sagen wir mal Sitzung mit ausschließlich Gleichgesinnten, kann sie nicht mal “Wir” sagen?!

          Ich hatte mir sogar erlaubt Ihr mizuteilen, dass ich aus sicherer Quelle weiß, dass unter den ganzen Flüchtlingshelfern, also die freiwilligen Helfer, min. 10% Kiffer sind und Sie möge doch etwas dagegen tun, z.B. Pflichtdrogenscreening, weil wie ständen wir dann in der Weltöffentlichkeit da, wenn das rauskommen würde, dass so viele Kiffer da helfen!
          Nichtmal ein Dankeschön für den Hinweis, aber “Ich sehe das anders”, habe ich bekommen.

          1. Jeremy Schoenhaar

            Curtis ich glaube ganz
            Curtis ich glaube ganz ehrlich das wenn der dunkelziffer (geheime kiffer, bzw supporter die nicht selbst konsumieren) bekannt wäre dann hätten wir ein überwältigende Mehrheit. Vielleicht ist das ja das Problem das unsere Herrscher haben mit einen Volksbegehren; die haben Angst das es mehr als eizelmeinungen sind, dann müssten sie den Schwanz der Alcohol- und Pharmalobbys aus dem Mund nehmen und was tun!

          2. Curtis

            Wählermehrheit, genau das
            Wählermehrheit, genau das ging mir auch gerade durch den Kopf. Geschätzt 4-8 Mio., Mittelwert 6 Mio. Wählerstimmen. Das sind dann auch nicht nur 6%, also Direkteinzug ins Parlament, sondern mit allem Wahlpromborium und Wählerbeteidigung, auf Anhieb vielleicht sogar 15%. Ein Traum für uns und ein Albtraum für die etablierten Parteien.
            Ich hab mal nachgelesen, anerkannte Minderheiten in Deutschland. Dänen, Friesen, Sinti und Roma, und Sorben. Die zusammen kommen nicht mal auf 400.000. (genaue Zahlen habe ich nicht recherchiert)
            “Ich meine”, frei nach Mortler, genau jetzt ist der Zeitpunkt um was zu erreichen! Unsere flüchtlingsgestressten Abgeordneten zukoten (scheißen), uns zum kleineren Übel machen als die Frau, Sie untragbar machen, so dass die Herrschaften den Namen nicht mehr hören können und sie Sie erstmal abschaffen.
            Übrigens, ich habe mal gelernt, aus Fehlern so man lernen! Aber mit unteranderem der Begründung, “wir haben ja nicht mal das Alkoholproblem im Griff weil …. Hallo, aus Fehler lernen um es besser zu machen. Zumal der Alkoholgenuss nicht von den Herrschaften eingeführt wurde, sondern ihre Versuche es zu kontrollieren nicht recht funktionieren. Vielleicht können die Herrschaften im Kehrschluss ja tatsächlich was lernen.
            Aber ich gebe Dir recht, Die wollen sich Ihre berufliche Zukunft nach der Politik nicht verbauen.

          3. Jeremy Schoenhaar

            Ich wollte nicht wirklich auf
            Ich wollte nicht wirklich auf das Alkohol Problem eingehen, vor allem nicht weil ich aus dem Land stamm der versuchte es “unter Kontrolle zu bringen” mit der Prohibition. Nicht nur haben die Amerikanern nicht aus ihren Fehlern gelernt, die Deutschen haben beschlossen diese Fehlern auch gleich mit zu machen. Der Alkohol Prohibition zeigte ganz deutlich der beste Weg irgendwas vollständig zu de-regulieren ist es zu verbieten. Das gibt dem organisieren Verbrechen riesige Einnahmen, zerstört jede Qualitäts und Sicherheitskontrolle und macht es einfacher für Jugendliche dran zu kommen. Nebenbei stellen Jugendliche auch noch fest wie viel darüber von Lehrern und Politikern glatt gelogen wird und ziehen dem Zusammenhang mit wirklich gefährlichen Substanzen ebenso. Wer wirklich ein Jugendschutz will muss regulieren. Das heißt für mich legale Abgabe an volljährigen, ehrliche Bildung zum Thema und ein Bildung zum verantwortungs bewussten Umgang mit Substanzen. Das kann nur in ein offener, freier Gesellschaft funktionieren. Ich fang an zu denken es gibt eine Art Dealer-Lobby die nicht auf ihren 500+ prozentigen Profit verzichten will

          4. Florian Rister

            Ich habe die Diskussion an

            Ich habe die Diskussion an dieser Stelle geschlossen, weil wir keine Off-Topic Diskussionen unter Artikeln wünschen. Bitte nutzt für weitergehende Diskussionen unser Forum: http://www.hanfverband.de/forum

  6. Mörnest

    Also eines zeigt der Versuch
    Also eines zeigt der Versuch des Volksbegehren eindeutig. Es gibt ein Masives öffentliches Interesse. Und im BtmG steht, aufgrund öffentliches Interesses könne man Substanzen frei geben. Wie groß soll es denn noch werden?

    1. Curtis

      “Also eines zeigt der Versuch
      “Also eines zeigt der Versuch des Volksbegehren eindeutig. Es gibt ein Masives öffentliches Interesse.”
      Für Frau Mortler sind das wie immer Einzelmeinungen. Selbst Patientenschicksale sind bei Ihr Einzelmeinnungen. Druck hat die Frau scheinbar nicht, ausser vielleicht nach einem Hopfengärungsprodukt, mal ein Bäuerchen machen!

      1. Jeremy Schoenhaar

        Also wenns nur
        Also wenns nur “Einzelmeinungen” sind dann kann der Bund doch das Volksbegehren erlauben….. Oder hat Frau Mortler angst das die “Einzelmeinungen” doch eine Mehrheit ergeben? Ich würde mich trauen mit Ihr darüber zu debattieren und deutsch ist nicht mal meine Muttersprache

        1. Curtis

          Hallo Jeremy,
          Hallo Jeremy,
          Frau Mortler hat ein Demokratiemissverständnis, weil Einzelmeiung + Einzelmeiung + etc. und das haben wir öfters mal binnen von 4 Jahren und das nennt sich Wahlen.
          Aber Ihr größtes Problem, zumindest verbal, ist Ihr massives Rethorikdefizit, mal höflich gesagt. Weil wie wir alle wissen, beginnen Ihre Antwortet eigentlich immer mit “Ich” meine, ich sehe das anders, ich vertrete die Meinung, etc. => Ich, lat. Ego, also wenn dass keine Einzelmeinung ist. Selbst nach einer, sagen wir mal Sitzung mit ausschließlich Gleichgesinnten, kann sie nicht mal “Wir” sagen?!

          Ich hatte mir sogar erlaubt Ihr mizuteilen, dass ich aus sicherer Quelle weiß, dass unter den ganzen Flüchtlingshelfern, also die freiwilligen Helfer, min. 10% Kiffer sind und Sie möge doch etwas dagegen tun, z.B. Pflichtdrogenscreening, weil wie ständen wir dann in der Weltöffentlichkeit da, wenn das rauskommen würde, dass so viele Kiffer da helfen!
          Nichtmal ein Dankeschön für den Hinweis, aber “Ich sehe das anders”, habe ich bekommen.

          1. Jeremy Schoenhaar

            Curtis ich glaube ganz
            Curtis ich glaube ganz ehrlich das wenn der dunkelziffer (geheime kiffer, bzw supporter die nicht selbst konsumieren) bekannt wäre dann hätten wir ein überwältigende Mehrheit. Vielleicht ist das ja das Problem das unsere Herrscher haben mit einen Volksbegehren; die haben Angst das es mehr als eizelmeinungen sind, dann müssten sie den Schwanz der Alcohol- und Pharmalobbys aus dem Mund nehmen und was tun!

          2. Curtis

            Wählermehrheit, genau das
            Wählermehrheit, genau das ging mir auch gerade durch den Kopf. Geschätzt 4-8 Mio., Mittelwert 6 Mio. Wählerstimmen. Das sind dann auch nicht nur 6%, also Direkteinzug ins Parlament, sondern mit allem Wahlpromborium und Wählerbeteidigung, auf Anhieb vielleicht sogar 15%. Ein Traum für uns und ein Albtraum für die etablierten Parteien.
            Ich hab mal nachgelesen, anerkannte Minderheiten in Deutschland. Dänen, Friesen, Sinti und Roma, und Sorben. Die zusammen kommen nicht mal auf 400.000. (genaue Zahlen habe ich nicht recherchiert)
            “Ich meine”, frei nach Mortler, genau jetzt ist der Zeitpunkt um was zu erreichen! Unsere flüchtlingsgestressten Abgeordneten zukoten (scheißen), uns zum kleineren Übel machen als die Frau, Sie untragbar machen, so dass die Herrschaften den Namen nicht mehr hören können und sie Sie erstmal abschaffen.
            Übrigens, ich habe mal gelernt, aus Fehlern so man lernen! Aber mit unteranderem der Begründung, “wir haben ja nicht mal das Alkoholproblem im Griff weil …. Hallo, aus Fehler lernen um es besser zu machen. Zumal der Alkoholgenuss nicht von den Herrschaften eingeführt wurde, sondern ihre Versuche es zu kontrollieren nicht recht funktionieren. Vielleicht können die Herrschaften im Kehrschluss ja tatsächlich was lernen.
            Aber ich gebe Dir recht, Die wollen sich Ihre berufliche Zukunft nach der Politik nicht verbauen.

          3. Jeremy Schoenhaar

            Ich wollte nicht wirklich auf
            Ich wollte nicht wirklich auf das Alkohol Problem eingehen, vor allem nicht weil ich aus dem Land stamm der versuchte es “unter Kontrolle zu bringen” mit der Prohibition. Nicht nur haben die Amerikanern nicht aus ihren Fehlern gelernt, die Deutschen haben beschlossen diese Fehlern auch gleich mit zu machen. Der Alkohol Prohibition zeigte ganz deutlich der beste Weg irgendwas vollständig zu de-regulieren ist es zu verbieten. Das gibt dem organisieren Verbrechen riesige Einnahmen, zerstört jede Qualitäts und Sicherheitskontrolle und macht es einfacher für Jugendliche dran zu kommen. Nebenbei stellen Jugendliche auch noch fest wie viel darüber von Lehrern und Politikern glatt gelogen wird und ziehen dem Zusammenhang mit wirklich gefährlichen Substanzen ebenso. Wer wirklich ein Jugendschutz will muss regulieren. Das heißt für mich legale Abgabe an volljährigen, ehrliche Bildung zum Thema und ein Bildung zum verantwortungs bewussten Umgang mit Substanzen. Das kann nur in ein offener, freier Gesellschaft funktionieren. Ich fang an zu denken es gibt eine Art Dealer-Lobby die nicht auf ihren 500+ prozentigen Profit verzichten will

          4. Florian Rister

            Ich habe die Diskussion an

            Ich habe die Diskussion an dieser Stelle geschlossen, weil wir keine Off-Topic Diskussionen unter Artikeln wünschen. Bitte nutzt für weitergehende Diskussionen unser Forum: http://www.hanfverband.de/forum

  7. Andi

    Das war endlich mal ein
    Das war endlich mal ein konkreter Gesetzesentwurf, den man unterstützen konnte da in den Regierungsparteien das Thema leider bislang eher abgelehnt wird. Aber auf die haarsträubenden Umstände (Blockade medizinischer Anwendung, Verharmlosung von Alkohol/Tabak, die Problematik der Legal Highs) und der Vergleich mit der Drogenpolitik in Holland oder Portugal, in denen der Konsum auch nicht höher ist bin ich erst durch das Volksbegehren gestoßen; von daher hat es mich und vielleicht viele andere wachgerüttelt.

    Ich persönlich bin der Auffassung, man hätte es zulassen können da in der bayerischen Verfassung der Bereich der Volksgesetzgebung nur insofern eingeschränkt wird, als dass es nicht über den Staatshaushalt sein darf. Dann hätten halt weite Teile des Gesetzes in Bayern nicht gegolten, aber wir hätten ggf. abstimmen können.

    So wirklich gut fand ich den Gesetzesentwurf aber nicht, da er mit dem öffentlichen Konsum als Ordnungswidrigkeit die Situation für Konsumenten z.T. verschlechtert hätte (und der Bereich Öffentlichkeit zu weit auslegbar ist, auch wenn man natürlich Rücksicht nehmen sollte bei sowas niemanden zu beeinträchtigen) und dieser Rückgriff auf die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes vorgesehen war, womit sich bei mir die Frage aufgedrängt hat wie es in Bayern geregelt wäre falls Cannabis aus dem BtMG gestrichen würde (oder in einem eigenen Gesetz geregelt würde, das geringere Sanktionen vorsieht als das BtMG).

    Außerdem sind die Aussichten, falls die Initiatoren von Volksbegehren in Karlsruhe klagen vielleicht gar nicht so schlecht, mal sehen wie sich das weiterentwickelt.

  8. Andi

    Das war endlich mal ein
    Das war endlich mal ein konkreter Gesetzesentwurf, den man unterstützen konnte da in den Regierungsparteien das Thema leider bislang eher abgelehnt wird. Aber auf die haarsträubenden Umstände (Blockade medizinischer Anwendung, Verharmlosung von Alkohol/Tabak, die Problematik der Legal Highs) und der Vergleich mit der Drogenpolitik in Holland oder Portugal, in denen der Konsum auch nicht höher ist bin ich erst durch das Volksbegehren gestoßen; von daher hat es mich und vielleicht viele andere wachgerüttelt.

    Ich persönlich bin der Auffassung, man hätte es zulassen können da in der bayerischen Verfassung der Bereich der Volksgesetzgebung nur insofern eingeschränkt wird, als dass es nicht über den Staatshaushalt sein darf. Dann hätten halt weite Teile des Gesetzes in Bayern nicht gegolten, aber wir hätten ggf. abstimmen können.

    So wirklich gut fand ich den Gesetzesentwurf aber nicht, da er mit dem öffentlichen Konsum als Ordnungswidrigkeit die Situation für Konsumenten z.T. verschlechtert hätte (und der Bereich Öffentlichkeit zu weit auslegbar ist, auch wenn man natürlich Rücksicht nehmen sollte bei sowas niemanden zu beeinträchtigen) und dieser Rückgriff auf die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes vorgesehen war, womit sich bei mir die Frage aufgedrängt hat wie es in Bayern geregelt wäre falls Cannabis aus dem BtMG gestrichen würde (oder in einem eigenen Gesetz geregelt würde, das geringere Sanktionen vorsieht als das BtMG).

    Außerdem sind die Aussichten, falls die Initiatoren von Volksbegehren in Karlsruhe klagen vielleicht gar nicht so schlecht, mal sehen wie sich das weiterentwickelt.

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