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Ärztetag verbreitet üble Desinformation | DHV-News # 509

Die Hanfverband-Videonews vom 22.05.2026

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Vorbemerkungen
  • Rückblick GMM-Demos II
  • Ärztetag verbreitet übelste Desinformation
  • SPD-Statements zu Blüten & GKV
  • CSU – Die Kokainpartei
  • NL: Chemiehasch aus dem Coffeeshop
  • USA: Legalisierung in Virginia scheitert erneut
  • USA/Lousiana: Ein Jahr Knast für Cannabiskonsum in großer Entfernung von Schulen?
  • Kolumbien: Erneuter Anlauf für Legalisierung
  • Termine

DHV-Diamantsponsoren

Vorbemerkungen

Rückblick GMM-Demos II

Ärztetag verbreitet übelste Desinformation

„Der 130. Deutsche Ärztetag 2026 fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass in dem Forschungsprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN)“ auch Hinweise auf problematische Entwicklungen von psychischen Erkrankungen, wie beispielsweise eine mögliche Zunahme der cannabisassoziierten Psychosen, in die Evaluation dezidiert aufgenommen werden.“

„Zusätzlich fordert der 130. Deutsche Ärztetag die Bundesregierung zur Offenlegung der Finanzierung des Verbundforschungsprojektes EKOCAN auf, um die Unabhängigkeit des Projekts sicherstellen zu können.“

„2. Hintergrund
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. § 43 KCanG sieht eine umfassende Evaluation der gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes vor. Auf dieser Grundlage wird das Verbundprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ (EKOCAN) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von Januar 2025 bis April 2028 gefördert.“

„8.4.4. Zusammenfassung
Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass es infolge der Teillegalisierung unter Erwachsenen zu einem leichten Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme gekommen sein könnte. Dieser mögliche Trend wird auch durch Daten aus Bayerisch-Schwaben bestätigt (Greiner et al., 2025). In den dortigen sechs Bezirkskrankenhäusern wurde die Hospitalisierungsrate für unterschiedliche Diagnosegruppen insgesamt im Zeitraum vor und nach der Teillegalisierung verglichen. Es konnte ein Anstieg für cannabisinduzierte Psychosen (+78%) sowie für cannabisbezogene Störungen insgesamt (+46%) beobachtet werden. Da ebenfalls eine leichte Reduktion in der Hospitalisierungsrate für Schizophrenien registriert wurde, schließen die Autor:innen, dass der Anstieg cannabisinduzierter Psychosen zum Teil auf eine verbesserte Diagnostik zurückzuführen sein könnte. Tatsächlich zeigt diese Studie eindrucksvoll, dass unterschiedliche Aspekte bei der Interpretation von Routinedaten bei der Evaluation der Teillegalisierung berücksichtigt werden müssen.“

„Mögliche Erklärungen für den beobachteten Anstieg
Die vorgelegten Analysen sind deskriptiv und erlauben keine Erklärung der zugrunde liegenden Mechanismen. Bei der Interpretation sollte zwischen einer tatsächlichen Inzidenzsteigerung und einer veränderten Diagnosepraxis unterschieden werden. Die Abnahme nichtorganischer Psychosen entspricht etwa einem Drittel der Zunahme von Cannabispsychosen und deutet in Teilen auf eine diagnostische Verschiebung hin. Ein Detection Bias könnte auf eine erhöhte diagnostische Aufmerksamkeit und größere Offenheit der Betroffenen aufgrund verringerter Stigmatisierung zurückzuführen sein. Zudem könnte ein Confirmation Bias vorliegen, durch den mehr cannabisinduzierte Psychosen erwartet und deshalb diagnostiziert wurden.“

SPD-Statements zu Blüten & GKV

CSU – Die Kokainpartei

NL: Chemiehasch aus dem Coffeeshop

USA: Legalisierung in Virginia scheitert erneut

USA/Lousiana: Ein Jahr Knast für Cannabiskonsum in großer Entfernung von Schulen?

Kolumbien: Erneuter Anlauf für Legalisierung

Termine

https://hanfverband.de/termine

Halle (Saale): Kundgebung „Kein Stecki ist illegal!“
24.05.2026, 14:00 – 19:00

Hanau: Vortrag und Diskussion „Auswirkungen der Cannabislegalisierung“
27.05.2026, 18:30

Berlin: 7. Medicinal Cannabis Congress 2026
28.05.2026 – 29.05.2026, 0:00

Zürich: Hanfmesse CannaTrade
29.05.2026 – 31.05.2026

Halle (Saale): Offenes Treffen der DHV-Ortsgruppe
31.05.2026, 14:00

Heidelberg: Teamsitzung der DHV-Ortsgruppe Rhein-Neckar
01.06.2026, 19:00

Hamburg: 1. offizielles Treffen und Kennenlernen der DHV-Ortsgruppe Hamburg
03.06.2026, 18:00

Berlin: Mary Jane Cannabismesse
11.06.2026 – 14.06.2026

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Deutscher Hanfverband News
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Ärztetag verbreitet üble Desinformation | DHV-News # 509
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Kommentare

5 Kommentare zu „Ärztetag verbreitet üble Desinformation | DHV-News # 509“

  1. wat

    Betreffs dem Fund bei dem CSU Politiker, Kokain und: „4-stelliger Geldbetrag“

    – ist neuerdings der Besitz von Bargeld verboten?? Warum wird das unreflektiert so abgelesen und damit das Framing übernommen?

    Bargeld wird noch super wichtig werden um die Drohkulisse Europaweiter Kontrollstaat abzuwenden.

  2. Martin Wagner

    Einleitung
    Die Diskussion um eine mögliche gesundheitspolitische Steuerung weg von Cannabisblüten mit vollem Phytokomplex hin zu weitgehend terpenfreien Cannabisextrakten berührt zentrale Fragen des Medizin-, Sozial- und Gesundheitsrechts, der evidenzbasierten Versorgung sowie der Verteilungsgerechtigkeit. Vor allem für finanziell benachteiligte Patientinnen und Patienten, die auf eine Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) angewiesen sind, hätte eine solche Verschiebung erhebliche Konsequenzen.

    Im Folgenden werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, die medizinisch-pharmakologischen Unterschiede zwischen Vollspektrumblüten und (nahezu) reinen THC-Extrakten, die ökonomischen Implikationen sowie die sozialethische Dimension für einkommensarme Betroffene systematisch dargestellt.

    Rechtlicher Rahmen der Versorgung mit Medizinalcannabis
    MedCanG, SGB V und Verordnungsfähigkeit
    Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wurde Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst und im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) eigenständig geregelt. Medizinalcannabis ist damit ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das auf einem „normalen“ Rezept verordnet wird.

    Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) definiert Cannabisarzneimittel ausdrücklich als getrocknete Blüten, standardisierte Extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Die ärztliche Behandlung hat nach allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen; dazu gehört eine sorgfältige Indikationsstellung und die Auswahl der geeigneten Darreichungsform.

    Die Kostenübernahme durch die GKV ist nach § 31 Abs. 6 SGB V an strenge Voraussetzungen geknüpft: schwerwiegende Erkrankung, Fehlen einer allgemein anerkannten Therapiealternative und begründete Aussicht auf eine spürbare Besserung des Krankheitsverlaufs oder schwerwiegender Symptome.

    Aktuelle politische Tendenzen
    Im Referentenentwurf zur Änderung des MedCanG wird auf einen starken Anstieg der Importe von Cannabisblüten hingewiesen, der deutlich über dem Anstieg der GKV-Verordnungen liegt. Daraus wird geschlossen, dass ein wachsender Teil der Blütenversorgung über Privatrezept und Selbstzahler erfolgt, häufig vermittelt über telemedizinische Plattformen.

    Diese Entwicklung wird politisch u.a. mit Suchtrisiken, fehlender arzneimittelrechtlicher Zulassung der Blüten und unzureichender ärztlicher Kontrolle begründet und dient als Argumentationsbasis für eine stärkere Fokussierung auf standardisierte, extraktbasierte Zubereitungen.

    Medizinisch-pharmakologische Aspekte
    Vollspektrumblüten, Terpene und „Entourage-Effekt“
    Medizinische Cannabisblüten enthalten neben Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) eine Vielzahl weiterer Cannabinoide sowie Terpene und Flavonoide. In der internationalen Literatur wird der sogenannte „Entourage-Effekt“ diskutiert: das Zusammenspiel dieser Komponenten kann pharmakodynamische Effekte modulieren, etwa hinsichtlich Analgesie, Spastikreduktion, Anxiolyse und Nebenwirkungsprofil (z.B. geringere psychotrope Spitzen, bessere Verträglichkeit).

    Auch wenn die Evidenz heterogen ist, deuten mehrere klinische und präklinische Arbeiten darauf hin, dass Vollspektrumpräparate bei bestimmten Indikationen (chronische Schmerzen, Spastik, einige Formen therapieresistenter Übelkeit, Schlafstörungen) eine bessere Symptomkontrolle bei teilweise geringerer THC-Dosis ermöglichen als reine THC-Präparate. Dies wird u.a. mit der Modulation von CB1/CB2-Rezeptoren, serotonergen und TRP-Kanälen durch Terpene und Minor-Cannabinoide erklärt.

    Reine THC-Extrakte und synthetische Cannabinoide
    Reine oder nahezu reine THC-Extrakte (z.B. Dronabinol) sowie synthetische Cannabinoide wie Nabilon sind pharmakologisch gut charakterisiert, standardisiert dosierbar und arzneimittelrechtlich zugelassen bzw. klar reguliert.

    Die klinische Evidenz zeigt:

    Wirksamkeit: Reine THC-Präparate sind bei bestimmten Indikationen (z.B. Chemotherapie-induzierte Übelkeit, Appetitlosigkeit bei HIV/AIDS, bestimmte Schmerzsyndrome) wirksam.

    Nebenwirkungen: Sie weisen jedoch häufiger dosislimitierende Nebenwirkungen auf (z.B. Angst, Dysphorie, Tachykardie, kognitive Beeinträchtigung), insbesondere bei höheren Dosen und vulnerablen Patientengruppen.

    Therapeutisches Fenster: Das therapeutische Fenster ist enger; die individuelle Titration kann schwieriger sein als bei Vollspektrumblüten, bei denen Terpene und CBD teilweise anxiolytisch und antipsychotisch modulieren.

    Die internationale Studienlage ist nicht einheitlich, aber es gibt Hinweise, dass Vollspektrumextrakte oder Blüten bei vergleichbarer Symptomkontrolle geringere Abbruchraten aufgrund von Nebenwirkungen aufweisen als reine THC-Präparate. Dies ist aus Patientensicht klinisch relevant, insbesondere bei Langzeittherapien.

    Evidenzlage und Versorgungsrealität
    Die vom BfArM durchgeführte Begleiterhebung zu Cannabisarzneimitteln zeigt, dass ein großer Teil der Patientinnen und Patienten eine relevante Symptomverbesserung unter Medizinalcannabis berichtet, wobei sowohl Blüten als auch Extrakte eingesetzt wurden.

    Gleichzeitig ist die Evidenzbasis für viele Indikationen noch begrenzt, randomisierte kontrollierte Studien sind oft klein, heterogen im Design und vergleichen selten direkt Blüten mit reinen THC-Extrakten. Dennoch lässt sich aus der Gesamtschau der Literatur ableiten:

    Blüten/Vollspektrumpräparate: tendenziell breiteres Wirkspektrum, potenziell besseres Nebenwirkungsprofil bei einigen Indikationen, aber inhalative Anwendung und variablere Pharmakokinetik.

    Reine THC-Extrakte: klar standardisiert, oral applizierbar, aber engeres therapeutisches Fenster und häufiger zentrale Nebenwirkungen.

    Eine pauschale Substitution von Blüten durch terpenfreie THC-Extrakte wäre aus medizinischer Sicht daher nicht evidenzbasiert, sondern müsste indikations- und patientenspezifisch begründet werden.

    Ökonomische Implikationen
    Kostenstruktur von Blüten und Extrakten
    Medizinisches Cannabis kann als Rezeptur (Blüten, Extrakte, Dronabinol) in Apotheken hergestellt und abgegeben werden. Die Kosten setzen sich aus Wirkstoffpreis, Rezepturherstellung, Apothekenzuschlägen und Mehrwertsteuer zusammen.

    Typischerweise sind:

    Blüten (insbesondere importierte Sorten) pro Gramm oft günstiger im reinen Wirkstoffpreis, aber die benötigte Menge hängt stark von der Applikationsform (Inhalation vs. orale Einnahme) und individuellen Faktoren ab.

    Standardisierte Extrakte/Dronabinol pro Milligramm THC häufig teurer, dafür genauer dosierbar und mit klarer Packungsgröße.

    Für GKV-Versicherte fällt bei genehmigter Verordnung lediglich die gesetzliche Zuzahlung an, maximal 10 Euro pro Arzneimittel. Für Privatversicherte und Selbstzahler hingegen können monatliche Kosten im hohen zweistelligen bis deutlich dreistelligen Bereich entstehen, abhängig von Dosis, Produkt und Rezepturaufwand.

    Steuerungswirkung über Erstattungsfähigkeit
    Eine gesundheitspolitische Präferenz für Extrakte könnte über verschiedene Mechanismen umgesetzt werden:

    Erstattungsrechtlich: bevorzugte Kostenübernahme für Extrakte, restriktivere Genehmigungspraxis für Blüten.

    Preisbildung: Rabattverträge, Festbeträge oder andere Instrumente, die Extrakte relativ günstiger erscheinen lassen.

    Regulatorisch: zusätzliche Hürden für Blüten (z.B. strengere Indikationsvorgaben, Dokumentationspflichten).

    Für einkommensschwache Patientinnen und Patienten hätte dies zwei mögliche Effekte:

    Verdrängung aus der optimalen Therapie: Wenn Blüten medizinisch besser geeignet sind, aber nicht oder nur als Selbstzahlerleistung verfügbar sind, werden Betroffene faktisch in eine möglicherweise weniger wirksame oder schlechter verträgliche Therapie mit reinen THC-Extrakten gedrängt.

    Therapieabbruch oder Schwarzmarkt: Können sich Betroffene weder Blüten noch Extrakte leisten, steigt das Risiko von Unterversorgung oder der Rückgriff auf nicht kontrollierte Produkte außerhalb des legalen Systems.

    Soziale Gerechtigkeit und vulnerable Patientengruppen
    Einkommensarme Betroffene im Spannungsfeld von Wirksamkeit und Bezahlbarkeit
    Für Menschen mit geringem Einkommen, chronischen Erkrankungen und eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ist Medizinalcannabis häufig eine Therapie der letzten Wahl, nachdem andere Optionen ausgeschöpft wurden. Die Hürden der GKV-Genehmigung, die Notwendigkeit spezialisierter Ärztinnen und Ärzte und die teilweise ablehnende Haltung einzelner Kassen führen dazu, dass viele Betroffene auf Privatrezept und Selbstzahlung ausweichen müssen.

    Wenn nun aus Kostengründen oder aus regulatorischer Steuerungsabsicht heraus Blüten faktisch aus der erstattungsfähigen Versorgung gedrängt und durch terpenfreie THC-Extrakte ersetzt würden, entsteht ein Spannungsfeld:

    Medizinisch: Ein Teil der Patientinnen und Patienten verliert Zugang zu der für sie individuell wirksameren und besser verträglichen Therapieform.

    Ökonomisch: Diejenigen, die Blüten benötigen, müssen diese als Selbstzahler finanzieren oder verzichten.

    Sozial: Es entsteht eine Zwei-Klassen-Versorgung: Vollspektrumblüten für zahlungskräftige Patientinnen und Patienten, standardisierte, aber möglicherweise suboptimale Extrakte für einkommensschwache Gruppen.

    Ethik und Grundsätze der solidarischen Krankenversicherung
    Die GKV basiert auf dem Solidarprinzip und dem Anspruch auf bedarfsgerechte, dem Stand der Wissenschaft entsprechende Versorgung. Eine politisch motivierte Verlagerung von Blüten zu Extrakten, die primär auf ordnungs- oder suchtpolitischen Erwägungen beruht, ohne die differenzierte Evidenzlage zu berücksichtigen, würde dieses Prinzip unterlaufen.

    Aus ethischer Perspektive stellen sich insbesondere folgende Fragen:

    Autonomie: Wird die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte und die informierte Entscheidung der Patientinnen und Patienten unangemessen eingeschränkt?

    Gerechtigkeit: Werden einkommensschwache Menschen systematisch benachteiligt, indem ihnen der Zugang zu der für sie wirksameren Therapieform verwehrt wird?

    Nichtschadensprinzip: Werden potenziell höhere Nebenwirkungsraten und Therapieabbrüche durch reine THC-Extrakte in Kauf genommen, obwohl Vollspektrumpräparate verfügbar wären?

    Schlussfolgerungen und gesetzgeberischer Handlungsbedarf
    Therapiefreiheit und Evidenzorientierung sichern: Eine pauschale Substitution von Cannabisblüten mit Terpenen durch terpenfreie THC-Extrakte ist medizinisch nicht gerechtfertigt. Gesetzliche und untergesetzliche Regelungen sollten ausdrücklich klarstellen, dass die Wahl zwischen Blüten, Vollspektrumextrakten und reinen THC-Präparaten indikations- und patientenbezogen nach dem Stand der Wissenschaft zu treffen ist.

    Gleichberechtigte Erstattungsfähigkeit gewährleisten: Die GKV sollte Blüten und Extrakte unter vergleichbaren Voraussetzungen erstatten, sofern die medizinische Begründung vorliegt. Steuerungsinstrumente dürfen nicht dazu führen, dass einkommensschwache Patientinnen und Patienten faktisch aus der optimalen Therapieform herausgedrängt werden.

    Versorgungsforschung ausbauen: Es besteht ein dringender Bedarf an hochwertigen, direkt vergleichenden Studien zwischen Vollspektrumblüten, Vollspektrumextrakten und reinen THC-Präparaten, insbesondere zu Langzeitwirksamkeit, Nebenwirkungen, Lebensqualität und Kosten-Nutzen-Relation. Die Ergebnisse sollten in Leitlinien und Erstattungsentscheidungen systematisch einfließen.

    Sozialethische Folgen berücksichtigen: Bei jeder Änderung des MedCanG oder der Erstattungspraxis sollten die Auswirkungen auf vulnerable Gruppen explizit geprüft werden (Health-Impact- und Equity-Assessments). Ziel muss eine Versorgung sein, in der medizinisch sinnvolle Vollspektrumtherapien nicht zum Luxusgut für Wohlhabende werden.

    Transparente Kommunikation: Patientinnen und Patienten, insbesondere mit geringem Einkommen, benötigen klare Informationen über ihre Rechte, die Möglichkeiten der Kostenübernahme und die medizinischen Unterschiede zwischen Blüten und Extrakten. Nur so können sie gemeinsam mit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten informierte Entscheidungen treffen.

    In der Summe zeigt sich: Eine politisch oder ökonomisch motivierte Verschiebung von Cannabisblüten mit Terpenen hin zu terpenfreien THC-Extrakten berührt nicht nur pharmakologische Detailfragen, sondern den Kern einer solidarischen, evidenzbasierten und patientenzentrierten Versorgung. Jede gesetzgeberische Initiative in diesem Bereich sollte diese Dimensionen ausdrücklich berücksichtigen, um medizinische Wirksamkeit, finanzielle Tragbarkeit und soziale Gerechtigkeit in Einklang zu bringen.

  3. TR🚿

    Schwurbelalarm in der Ärztekammer! Fehlt nur noch dass Xavier Naidoo auftritt.
    In Reden wurde behauptet, dass die Ekocan nur so wenig katastrophal ausfiel, weil die Untersuchenden selbst kiffen. Was für eine sachliche und wissenschaftliche Argumentation. Selbst unser Söder kann von denen noch was lernen!
    (Und natürlich müsst Ihr darüber berichten. Vll stellt Ihr Eurem Chef das nächste mal nen Baldriantee aufn Pult und gebt ihn ein Anti-Stress Knautschkissen in die Hand.)
    Das zu erleben ist ungesünder als jeder Eimer den ich mal geraucht habe.

    1. Rumpelstielzchen 🧌

      Es wird noch besser kommen: Xavier Naidoo wird gegen den Pabst boxen. 🥊

  4. Johannes

    Merkt ihr eigentlich noch, dass ihr mit dem ständigen Postulieren dieses ganzen negativen Bullshits deren Meinungen höchstens verstärkt? Es gibt etliche fundierte Hinweise, dass deren Narrative damit noch mehr verbreitet werden und diese dadurch Vorteile genießen.

    Fangt an, endlich mal kreativ und sachlich dagegen zu arbeiten, statt deren Bullshit zu postulieren! Sonst laufen etliche Konsumenten immer mehr hinüber zu den Blauen, um ihren Kopf bei Weidel und Höcke in den Hinterteilen zu stecken.

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