Die Bundestagsbüros des LINKEN Tempel und des Grünen Dr. Terpe melden die Beantwortung zweier kleiner Anfragen durch die Bundesregierung. Die Bundesregierung hat am 15. Februar 2012 die Nationale Strategie verabschiedet. Die Drogenbeauftragte Dyckmans sagte damals: „Die Nationale Strategie stellt die Suchtpolitik auf eine moderne und aktuelle Grundlage und nimmt sich neuer Herausforderungen an.“ Vor diesem Hintergrund hat die Grünen in einer Kleinen Anfrage interessiert, welche Akteure die Bundesregierung eingebunden hat, ob die enthaltenen Maßnahmen und Grundsätze evaluiert wurden und ob wesentliche internationale Entwicklungen einbezogen wurden. Die LINKE stellte insgesamt 49 Fragen zum Themenkomplex Straßenverkehr und Drogen wie Alkohol und Cannabis, Grenzwerte für Cannabis und andere illegalisierte Drogen sowie Einfluss auf die Unfallgefahr und Unfallstatistik.
Zur der Antwort der Bundesregierung schreiben die Grünen in ihrem Statement:
[Aus ihr] wird nun deutlich, dass der Drogen- und Suchtrat lediglich kurz vor Weihnachten 2011 und damit knapp acht Wochen vor der Verabschiedung der Strategie mit den Entwurf der Strategie konfrontiert wurde. Eine wesentliche Einflussnahme war sicher zu diesem Zeitpunkt weder möglich noch erwünscht. Andere zivilgesellschaftliche Akteure wurden nicht eingebunden. Auch die Länder wurden nur unzureichend eingebunden. Dabei richtet sich die Strategie ausweislich der Antwort an „alle politischen Akteure in der Drogen- und Suchtpolitik“.
Ein zielgerichtete Evaluation der Strategie ist ebenfalls nicht vorgesehen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen bemisst die Bundesregierung an den regelmäßigen Suchtsurveys von IFT und BMG, den Drogenaffinätsstudien (Telefoninterviews) der BZgA sowie weiteren epidemiologischen Daten! Konkrete Zielindikatoren sind hingegen in der Strategie keine enthalten.
Sie kommen zum Fazit:
Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage ist ebenso dürftig wie die Strategie der Bundesregierung insgesamt. Es wird ein weiteres Mal klar, dass die herrschende Drogenpolitik keinen gestaltenden Ansatz hat, sondern weitgehend auf die Erhaltung des Status quo setzt. Die Bundesregierung will daher auch nichts über die Wirkungen ihrer Drogenpolitik wissen und verzichtet deswegen weitgehend auf die Evaluation ihrer repressiven Maßnahmen sowie auf konkrete Zielsetzungen für ihre Strategie einschließlich der Implementierung wirksamer verhältnispräventiver Maßnahmen. Dies ist zweifellos im Interesse etwa der Tabakindustrie oder der Spielautomatenlobby. Dem selbst formulierten Ansatz, einer modernen am Menschen orientierten Drogenpolitik wird es in keiner Weise gerecht. Dazu würde nämlich gehören, der Erkenntnis, dass die Repression gescheitert ist, auch Taten folgen zu lassen.
Frank Tempel (LINKE) fasst in einem Beitrag auf seiner Seite die Antworten zum Thema Straßeverkehr unter der Überschrift “„Krieg gegen die Drogen“ wird willkürlich im Verkehrsrecht weitergeführt” zusammen. Es schreibt weiter:
“Das ausdrückliche und zu begrüßende Ziel, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, steht nicht im Mittelpunkt der verkehrspolitischen Regelungen. Stattdessen verlagert die aktuelle Gesetzeslage die Repression von Drogenkonsumierenden auf den Straßenverkehr. So gibt die Regierung zu, dass kein Zusammenhang zwischen der THC-Blutkonzentration und der Gefährdung des Straßenverkehrs nachgewiesen ist. Auch kann die häufig nur diskret wahrnehmbare Cannabisbeeinflussung mit dem heutigen Instrumentarium gar nicht erkannt werden, so die Bundesregierung. Trotz dieses Eingeständnisses sieht die Bundesregierung unverständlicherweise keinen Handlungsbedarf, die aktuellen Regelungen zu überarbeiten. Der aktuellen Gesetzeslage fehlt also jede Legitimation. Außerdem muss die Bundesregierung die Forschung über den Einfluss von Drogen auf die Verkehrssicherheit intensivieren, damit angemessene Grenzwerte im Blut festgelegt werden können. […] Die ideologisch motivierten Beweggründe der Bundesregierung für die aktuelle Gesetzeslage werden durch die Unfallzahlen unterminiert. So zeigen die Statistiken der Bundesregierung deutlich die eigentliche Herausforderung: Alkohol am Steuer. So gab es im Jahr 2010 39.345 Unfälle unter Alkoholeinfluss – das sind mehr als 107 Unfälle pro Tag! Dem stehen 3.045 Unfälle durch Konsum von „berauschenden Mitteln“ (also alle Stoffe außer Alkohol) inklusive Arzneimitteln gegenüber.”
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