|

|

Anbauvereine ab 01. Juli in Betrieb? | DHV-News #424

Die Hanfverband-Videonews vom 21.06.2024

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Bundesrat: Verschärfungen für CSCs endgültig beschlossen
  • CDU will Cannabisgesetz “abschaffen”
  • Anbauvereine (CSCs) ab 01. Juli in Betrieb?
  • Ortsgruppen-Funk
  • Termine

DHV-Diamantsponsoren

Vorbemerkungen

Bundesrat: Verschärfungen für CSCs endgültig beschlossen

CDU will Cannabisgesetz “abschaffen”

Anbauvereine (CSCs) ab 01. Juli in Betrieb?

Ortsgruppen-Funk

Termine

https://hanfverband.de/termine

Darmstadt: offener Hanftisch der DHV-Ortsgruppe
21.06.2024, 19:00

Mannheim: Infostand der DHV Ortsgruppe Rhein-Neckar
22.06.2024, 10:00 – 16:00

Darmstadt: Infostand der DHV-Ortsgruppe
22.06.2024, 13:00

Dortmund: offener Hanftisch
22.06.2024, 14:00 – 18:00

Berlin: Führung – Der Große Rausch. Geschichten zwischen Ritual, Medizin, Religion und Kontrollverlust (kostenpflichtig)
22.06.2024, 16:00 – 17:30

Berlin: Lesung mit Helena Barop – Der Große Rausch (kostenpflichtig)
23.06.2024, 16:00 – 17:30

Halle: Kundgebung “Hanf. Das CanG.” mit Verschenk-Aktion von Vermehrungsmaterial
26.06.2024, 12:00 – 18:00

Berlin: Cannabis Normal! Konferenz des Deutschen Hanfverbands
28.06.2024 – 30.06.2024

Heidelberg: Teamsitzung der DHV-Ortsgruppe
01.07.2024, 19:00

Dortmund: Treffen der DHV-Ortsgruppe
02.07.2024, 18:45 – 21:00

Berlin: Brain Talk – Queere Neurodiversität & med. Cannabis
06.07.2024, 19:00

Du willst die Arbeit des Deutschen Hanfverbands unterstützen? Jetzt Fördermitglied werden!


Kommentare

4 Antworten zu „Anbauvereine ab 01. Juli in Betrieb? | DHV-News #424“

  1. M.A.Haschberg

    Sollte sich die Selbstanbauerei durch überbürokratisierte Genehmigungsverfahren tatsächlich noch weiter verzögern, befürchte ich während dieser Zeit viele weitere Prohibitionsopfer (besonders in BAYERN, wo nur asoziale Alkoholiker überall ungestört ihr Zellgift konsumieren dürfen).
    Die werden die Kiffer ohnehin weiter jagen wie Schwerverbrecher, hat ihre “Gesundheitsministerin” ja schon angedroht. Die lassen sich ihren faschistoiden Krieg gegen friedfertige Konsumenten nicht nehmen. Solches Volk muss man unbedingt abwählen.

  2. Max

    Ich finde das mit der Legalisierung richtig gut. Grade für Schmerzpatienten wurde eine große Hürde abgebaut.

    Was allerdings gar nicht geht ist, das jetzt viele meinen sie müssten ihre Umgebung an ihren Konsum Teilhabe lassen. Zb. Laufen einige Spinner mit Joint im Mund über die Flohmärkte. Alle paar hundert Meter eine dicke Wolke und typischen Duft. (Und nicht nur da)
    Muss das sein? Da sind auch viele Kinder unterwegs die dem nicht ausweichen können.
    Sprich man die Leute darauf an werden sie noch aggressiv und brabbeln was von legal…..

    Die können sich von mir aus, etwas abseits, die hucke voll kiffen. Das interessiert keinen. Aber das Provokative in der Menge kiffen, wo auch viele Kleinkinder unterwegs sind, müsste richtig Hart bestraft werden.

    Wenn das schlimmer wird sollte der Rauchkonsum in der Öffentlichkeit aus meiner Sicht komplett verboten werden.

    1. dergregor

      da haben wir es mal wieder. nicht das ich das in der menge kiffen gutheiße, finde es auch indiskret, aber in der menge vor kindern provokativ sein bier oder schnaps trinken ist weiterhin okay für dich ja?
      plus diese kleinen schnäpse und ähnliches vor den augen der kleinkinder in der kassenzone des supermarktes?
      aber wenn da ein paar plastikröhrchen mit cannabis stünden, wäre das ein großes drama?
      oder gleiche frage bezüglich zigaretten?
      während alkohol und nikotin echte nervengifte sind?!?
      sorry brudi aber das ist mit zweierlei maß messen vom feinsten.
      die leute darfst du dennoch gern darauf hinweisen, das kiffen vor jugendlichen/kindern verboten ist und zwischen 7 und 20 uhr in der fußgängerzone ebenso verboten ist und wenn sie nicht aufhören ruf ruhig die polizei.

      1. Simon Kraushaar

        Nur mal zur Anmerkung was der Gesetzgeber unter “unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen” ursprünglich definiert hat – die Textpassage ist aus dem Kommentar des Kabinettentwurfs: “Unter unmittelbarer Gegenwart ist eine gleichzeitige, vorsätzliche enge körperliche Nähe der konsumierenden Person und einem oder mehreren Kindern oder Jugendlichen am gleichen Ort oder in unmittelbarer räumlichen Nähe zueinander zu verstehen, sodass eine konkrete Gefährdung der oder des Minderjährigen besteht”. Diese Konkretisierung sollte man immer im Hinterkopf haben, wenn man eine Situation laienhaft rechtlich einschätzt. Grüße Simon

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert