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Erfolg im Führerscheinprozess Dennis S.: OVG NRW weist Stadt Köln in die Schranken

Ein weiterer Erfolg in unserer Kampagne für richtungsweisende CanG-Prozesse: Die Stadt Köln hat kapituliert und den Entziehungsbescheid gegen den Betroffenen Dennis S. aufgehoben. Er erhält seine Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung zurück und die Stadt Köln muss die gesetzlichen Verfahrenskosten für beide Instanzen tragen.

Dieser Fall zeigt erneut, dass sich Wehrhaftigkeit gegen die oft pauschale Vorgehensweise der Führerscheinstellen lohnt!

Was war geschehen?

Dennis S. war im Straßenverkehr als „Ersttäter“ mit einem THC-Wert von 14 ng/ml und COOH 138 ng/ml im Blutserum aufgefallen. Weitere Auffälligkeiten oder strafrechtliche Vorbelastungen lagen nicht vor. Obwohl es sich um einen erstmaligen Verstoß handelte, unterstellte die Führerscheinstelle der Stadt Köln ihm pauschal „Cannabismissbrauch“ allein auf Basis der festgestellten Blutwerte.

Die Behörde ordnete daraufhin (wie so oft) eine MPU an, um zu klären, ob ein missbräuchlicher Konsum vorliegt. Da wir diese Anordnung für rechtswidrig hielten, ließ Dennis S. sich die Fahrerlaubnis entziehen, so dass er mit unserer Unterstützung gegen diesen Verwaltungsakt rechtlich vorgehen konnte. Schließlich wurden die Regeln im 2024 im Zuge des CanG denen bei Alkohol angeglichen. Bei einem Verstoß fällt zwar ein Bußgeld an, eine grundsätzliche Überprüfung der Fahreignung (MPU) darf aber erst bei mehrfacher Auffälligkeit angeordnet werden – es sei denn, es liegt ein Verdacht auf Missbrauch vor.

Der juristische Weg und die Wende vor dem OVG

Zunächst wurde unser Eilantrag gegen die Entziehung vom Verwaltungsgericht Köln in erster Instanz abgelehnt. Doch wir haben nicht locker gelassen und legten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) ein.

Dies führte zur entscheidenden Wende. In einem detaillierten Hinweisbeschluss signalisierte das OVG NRW der Stadt Köln deutlich, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis voraussichtlich keinen Bestand haben würde. Die Richter stellten klar:

  • Kein Pauschalverdacht: Ein Verdacht auf „Cannabismissbrauch“ darf bei einer einmaligen Auffälligkeit nicht allein mit den bloßen Blutwerten begründet werden.
  • Rechtswidrige Fragestellung: Die von der Behörde formulierte Fragestellung für die MPU war „zu weit gefasst und damit unverhältnismäßig“.
  • Mangelnde Begründung: Der Anordnung ließ sich nicht zweifelsfrei entnehmen, warum die Behörde überhaupt Zweifel an der Fahreignung hatte, die über den einmaligen Verstoß hinausgingen.

Angesichts dieser klaren Positionierung des OVG zog die Stadt Köln die Reißleine, hob den Entziehungsbescheid auf und erklärte den Rechtsstreit für erledigt.

Fazit und Dank

Der Ausgang des Verfahrens ist zwar keine höchstrichterliche Entscheidung, aber dennoch ein wichtiges Signal gegen die Praxis mancher Führerscheinstellen, das KCanG und die angepasste Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Hintertür zu umgehen. Es bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass „Ersttäter“ nicht ohne weitere fundierte Tatsachen als Missbrauchsfälle eingestuft werden dürfen.

Ein großer Dank gilt Rechtsanwalt Maximilian Eisenmann für die hartnäckige und erfolgreiche Vertretung in diesem Fall.

Hinweis zur Finanzierung

Dieser Erfolg war nur möglich durch die Unterstützung durch Euch, unserer Community. Der Fall wurde im Rahmen unserer Kampagne richtungsweisende KCanG-Prozesse durch die Mittel der DHV-Weihnachtsspendenaktion 2023/2024 ermöglicht und vorfinanziert. Da wir den Prozess gewonnen haben, muss die Gegenseite die gesetzlichen Kosten erstatten, wodurch Mittel für weitere Verfahren frei werden. Vielen Dank an alle Unterstützer!


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