E-Mail-Aktion an CDU/CSU – Telemedizin erhalten

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E-Mail-Aktion gegen Verschärfung des MedCanGs gestartet

Nachdem der Gesetzentwurf zur Verschärfung des MedCanGs im Kabinett beschlossen wurde, haben bereits einige SPD-Abgeordnete parlamentarischen Widerstand gegen das angekündigt und gesagt, dass sie dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen können.

Der Gesetzentwurf stammt aus dem CDU-geführten Gesundheitsministerium und deshalb ist es auch sinnvoll, die CDU-Abgeordneten im Bundestag mit berechtigter Kritik an diesem Vorhaben zu adressieren. Der Entwurf von Nina Warken mit dem Verbot von telemedizinischer Verschreibung und Versandverbot für Blüten wirkt für eine Koalition, die mit dem Versprechen von mehr Effizienz und Digitalisierung angetreten ist, wie ein schlecht gemeinter Scherz. Das Gesetz in dieser Form würde zu einer massiven Verschlechterung bei der Versorgung von Patienten führen, die dringend auf eine niederschwelligen Zugang zu Cannabis als Medizin angewiesen sind und vor allem die Schwächsten unter ihnen treffen. 

Daher wenden wir uns mit einer E-Mail-Aktion an alle CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten. Mit wenigen Klicks könnt ihr eurem lokalen Abgeordneten eine Mail schreiben und ihn dazu auffordern, umfangreiche Anpassungen an dem bisherigen Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren vorzunehmen. Helft mit und tragt euren Teil dazu bei, dass ein niederschwelliger Zugang zu Cannabis als Medizin auch in Zukunft in ganz Deutschland gegeben ist.

Hier gehts zur E-Mail-Aktion.


Kommentare

4 Antworten zu „E-Mail-Aktion gegen Verschärfung des MedCanGs gestartet“

  1. Georg Wurth

    Antwort vom Drogenbeauftragten Streeck auf die Mail-Aktion:

    Sehr geehrter Herr XY,

    haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis.

    Seit dem Inkrafttreten der Neuregelungen rund um Cannabis (CanG und MedCanG) am 1. April 2024 ist Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel mehr, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Somit wurde die Versorgung mit Medizinalcannabis erheblich erleichtert. In der Zwischenzeit ist jedoch deutlich geworden, dass dadurch auch die missbräuchliche Inanspruchnahme erkennbar begünstigt wurde. Die Daten sprechen eine klare Sprache: Die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken sind bereits im zweiten Halbjahr 2024 im Vergleich zum ersten Halbjahr um 170% gestiegen, während die Verordnungen zulasten der GKV lediglich um 9% zugenommen haben. Parallel dazu breiten sich telemedizinische Plattformen aus, auf denen Verordnungen teils ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden. Medizinalcannabis ist kein Lifestyle-Produkt, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Eine Verordnung erfordert auch hier, wie bei jedem anderen hochwirksamen Medikament, eine sorgfältige ärztliche Diagnose, eine Abwägung von Indikationen und Kontraindikationen sowie eine Aufklärung über die Risiken. Eine Therapieentscheidung „per Klick“ wird diesem Standard nicht gerecht.

    Vor diesem Hintergrund braucht es klare Regelungen: Verschreibungen sollen zukünftig nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen. Damit wird weder ein Verbot von Medizinalcannabis eingeführt noch wird die Versorgung für Patientinnen und Patienten eingeschränkt. Es geht hier um eine Stärkung der ärztlichen Sorgfaltspflicht und um die klare Trennung von Medizinalcannabis und Cannabis zu Konsumzwecken.

    Eine Erstkonsultation kann in der gewöhnlichen Arztpraxis, in Ambulanzen oder bei medizinischer Notwendigkeit auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen. Auch allgemeine telemedizinische Beratungen und Verlaufskontrollen können weiterhin digital stattfinden. Der Arzt/ die Ärztin muss jedoch den Patienten/ die Patientin persönlich kennen, sowie über dessen Krankengeschichte Bescheid wissen, um die richtige Therapieentscheidung treffen zu können. Eine persönliche Vorstellung bei einem Arzt, einer Ärztin ist hierfür unabdingbar.

    Unser Ziel ist eine sichere und verantwortungsvolle Versorgung, die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig Patientinnen und Patienten mit einer Indikation weiterhin den Zugang niederschwellig ermöglicht. Nur so können wir den Mehrwert dieses Gesetzes für Patienten garantieren, ohne eine missbräuchliche Nutzung zu unterstützen.

    Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen – i.A.v. Prof. Dr. Hendrik Streeck

  2. theRealDuschkopf

    Ich weiss nicht…
    Sollen wir nicht besser faxen, sonst kommt die BILD wieder mit dieser „Hackerangriff der Kiffer-Terroristen“ Schlagzeile rüber? E-mails sind dieser erzkonservativen Rückschrittspartei bestimmt von Natur aus suspekt.
    Btw: gute Aktion! Danke!
    Macht bitte alle mit!

    1. Georg Wurth

      Wir haben diesmal bewusst darauf verzichtet, alle CDU/CSU-MdBs mit einem Mausclick anzuschreiben und mehr auf den regionalen Bezug der Abgeordneten gesetzt. Das sollte den Eindruck einer Spam-Bombe reduzieren.

  3. Kassandra Fürholzer

    Hi

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