|

|

Hanfverband klagt gegen Cannabispolitik in Bayern

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 24.04.2025

Bayern schränkt das deutsche Cannabisgesetz (CanG) massiv ein: Per Park-Verordnung wird der Konsum in verschiedenen bayerischen Parks verboten. Bayern ist das einzige Bundesland, das mit solchen Sonderregeln und sogar einem eigenen Gesetz den Ermessensspielraum des CanG überschreitet. Das halten wir für verfassungswidrig und gehen juristisch dagegen vor.

Bereits im Oktober 2024 hat DHV-Sprecher Georg Wurth zusammen mit einigen bayerischen Bundestagsabgeordneten und Betroffenen eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) eingereicht, die dort immer noch läuft. Ergänzend dazu geht der Deutsche Hanfverband nun zusammen mit den Betroffenen die nächsten logischen juristischen Schritte.

Mit einem Normenkontrollantrag gegen die Park-Verordnung (Park-VO) kämpfen wir für die Freiheit von Cannabiskonsumenten und Patienten in Bayern – gemeinsam mit Emanuel Burghard und René Korcak (Bayrisch Kraut / DHV-Ortsgruppe München).

„Als Konsument erlebe ich täglich die subjektive Willkür bayerischer Politik am eigenen Leib. Während andere Bundesländer pragmatische Lösungen finden, blockiert Bayern an mehreren Fronten gleichzeitig: in Parks, Biergärten, Raucherräumen und bei der Gründung von Cannabis Social Clubs. Diese systematische Verhinderungstaktik ist aus meiner persönlichen Sicht nicht nur frustrierend, sondern befeuert den Schwarzmarkt und untergräbt gezielt die vom Bund beschlossene Legalisierung. Dies stellt eine klare Diskriminierung dar, die wir nicht länger hinnehmen können.” – Emanuel Burghard, Bayrisch Kraut.

“Als Schmerzpatient, der auf medizinisches Cannabis angewiesen ist, bedeutet der Ausschluss aus öffentlichen Parkanlagen für mich nicht nur den Verlust von Erholungsräumen, sondern auch eine schmerzhafte soziale Isolation. Während andere Menschen selbstverständlich die bayerischen Parks genießen können, werden ich und viele andere Patienten durch diese restriktive Regelung faktisch aus dem öffentlichen Leben und wichtigen sozialen Begegnungsstätten ausgegrenzt – eine normale gesellschaftliche Teilhabe bleibt uns somit verwehrt.”  – René Korcak, Bayrisch Kraut.

Als erste Schritte dieses Normenkontrollverfahrens haben wir heute einen Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) und einen Eilantrag (§ 47 Abs. 6 VwGO) gegen die Park-Verordnung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

“Wir sind bereit und in der Lage, dieses Verfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, falls nötig. Bayern kann nicht einfach Bundesrecht aushebeln. Wir kämpfen für das gleiche Recht für alle Cannabiskonsumenten und Patienten in der Bundesrepublik.”  – DHV-Sprecher Georg Wurth.

Der renommierte Anwalt David Werdermann, Experte für öffentliches Recht, führt die Verfahren. Mit seiner umfassenden Erfahrung in Verfassungs-, Verwaltungs- und Grünanlagenrecht, bringt er die passenden Kompetenzen mit, um Bayerns überzogene Verbote anzugreifen.

„Die Klage richtet sich gegen das unverhältnismäßige und rechtswidrige Cannabisverbot in Münchens Parks. Das Verbot ignoriert die Vorgaben des Bundesgesetzes und diskriminiert Menschen, die aus medizinischen Gründen auf Cannabis angewiesen sind. In weitläufigen Parkanlagen besteht keine relevante Gefährdung Dritter durch Passivrauch. Ein pauschales Verbot ist daher unverhältnismäßig und rechtlich nicht zu rechtfertigen.“ – Rechtsanwalt David Werdermann.

Als nächsten Schritt bereiten wir eine Klage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz vor, das ebenfalls Konsumverbote festlegt, die über das Cannabisgesetz hinausgehen.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Auch Kontaktvermittlung zu Rechtsanwalt Werdermann und den beiden Betroffenen ist möglich.


Kommentare

9 Antworten zu „Hanfverband klagt gegen Cannabispolitik in Bayern“

  1. Jürgen Heppe

    Liebe Leser,

    seit dem 01.04.2024 gilt in Deutschland das neue Cannabisgesetz und wie wir alle wissen, kündigte unser allseits beliebter König Markus* an, das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz “extrem restriktiv“ anzuwenden. König Markus* hat sich darauf hin eine ganz besonders perfide Vorgehensweise ausgedacht, um Einzelhändler, Baumärkte oder auch Gärtnereien mit Hilfe der Staatsanwaltschaften zu terrorisieren, oh pardon…straf zu verfolgen.

    In den Medien ist oft zu lesen, das Cannabisgesetz sei unausgegoren, fehlerhaft und tauge nichts. Wer jedoch das Gesetz aufmerksam liest, stellt fest, so unausgegoren oder fehlerhaft ist das Gesetz ja gar nicht. Es ist nicht schwer zu verstehen und beschreibt dem Bürger einleuchtend, was ein Steckling ist, was unter einer Cannabispflanze zu verstehen ist und was unter Vermehrungsmaterial fällt.

    Hier das Cannabisgesetz ausführlich zu erklären, würde zwar zu weit führen, jedoch möchte ich ganz grob ein paar Punkte aufführen.

    1. Der Verkauf von Vermehrungsmaterial ist erlaubt
    2. Stecklinge gehören zum Vermehrungsmaterial
    3. Stecklinge sind Jungpflanzen oder Sprossteile die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet
    werden und über keine Blüten- oder Fruchtstände verfügen.

    Nach eben diesen Punkten ist der Verkauf von Vermehrungsmaterial (Samen, Stecklingen) erlaubt, solange die Pflanzen keine Blüten- oder Fruchtstände haben, es sich um Jungpflanzen handelt und diese zur Anzucht gedacht sind.

    König Markus* ist nun auf die rechtswidrige Idee gekommen, eine Gesetzesbegründung zum Cannabisgesetzes zur Grundlage der Strafverfolgung durch Bayrische Staatsanwaltschaften zu machen. Es handelt sich hierbei um Textbestanteile aus der Begründung, die es nicht ins Gesetz geschafft haben. Insbesondere sind hier die Begriffe “Setzling“ und “in Erde gepflanzt“ zu nennen, die das Cannabisgesetz nicht kennt, die jedoch in der Gesetzesbegründung eine Rolle spielen.

    Von den Bayrischen Staatsanwaltschaften wird nun, vermutlich auf Betreiben unseres Königs Markus* behauptet, ein Steckling würde zum Setzling und damit zur Cannabispflanze, in dem Moment, in dem er in Erde eingepflanzt wird. Ein Setzling ist jedoch aus Sicht der Staatsanwaltschaften Cannabis, was eine Strafverfolgung wegen unerlaubten Handelns mit Cannabis nach sich zieht.

    Wenn also der Einzelhändler Stecklinge umtopft oder bereits umgetopfte Stecklinge zukauft und zum Verkauf anbietet, macht er sich nach Sicht der Bayrischen Staatsanwaltschaften wegen des Handelns mit Cannabis strafbar, obwohl es sich bei den Pflanzen immer noch, wie im Gesetz beschrieben, um für die Anzucht bestimmte Jungpflanzen ohne Blüten- oder Fruchtstände handelt.

    Obwohl sich Einzelhändler an das Cannabisgesetz halten, haben sie trotzdem eine Strafverfolgung durch die Bayrischen Staatsanwaltschaften zu befürchten. Es werden Razzien durchgeführt und bei den zuständigen Gerichten Geld- und Freiheitsstrafen beantragt, auf Grundlage von Begriffen, die es im Gesetz gar nicht gibt. Der Baumarktbetreiber, der Gärtner und Einzelhändler, wir werden alle behandelt als seien wir Drogendealer.

    Beantragt man die Einstellung des Verfahrens nach § 153a Strafprozessordnung, verweist man darauf, man hätte ja genügend Gelegenheit gehabt, sich zu informieren. Worüber denn? Über eine Gesetzesbegründung, nur Insidern bekannt und für Bürger, wenn überhaupt, nur schwer einsehbar?

    Am 05. Februar erschienen mehrere Polizeibeamte in meinem Geschäft und führten auf Anweisung der hiesigen Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung durch. Aufgefunden wurden 37 Cannabis-Jungpflanzen, umgetopft in kleine Anzuchttöpfe mit je etwa 500ml Volumen, welche dann auch postwendend beschlagnahmt wurden. Die Pflanzen hatten die Größe von etwa 20cm erreicht.

    Die beschlagnahmten Pflanzen erfüllten sämtliche Kriterien aus dem Konsumcannabisgesetz, um als Steckling gemäß Gesetz zu gelten. Diese sind: Es handelt sich um eine Jungpflanze, die Pflanze ist zur Anzucht gedacht, der Steckling hat keine Blüten- oder Fruchtstände.

    Jedoch wird auch hier seitens der Staatsanwaltschaft behauptet, es handele sich bei den Stecklingen um Cannabis, da die Pflänzchen in Erde eingepflanzt seien. Diese Sichtweise halte ich, auch als ehemaliger Gärtner, für eine falsche Auslegung des Gesetzes bzw. der Gesetzesbegründung. Es handelt sich hierbei nicht um einpflanzte Pflanzen, da die Pflanzen nicht an ihren vorgesehenen Standort verpflanzt wurden. Vielmehr handelt es sich um das notwendige Umtopfen von Jungpflanzen, um den Wurzeln notwendigen Raum zu zum wachsen zu geben. Kein Gärtner würde zum umtopfen einpflanzen sagen! Wie hört sich das denn bitte an?

    Im Übrigen definiert auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Jungpflanzen allgemein als Pflanzen, die sich noch nicht am endgültigen Standort befinden.

    Außerdem wird seitens der Staatsanwaltschaft eine verfassungswidrige Erweiterung der Strafbarkeit über den Wortlaut des Gesetzes hinaus vorgenommen (Stecklinge werden durch einpflanzen zum Setzling). Es handelt sich hier um eine Auslegung gegen das Gesetz, ein rechtswidriger Verstoß gegen das Analogieverbot und das aus Artikel 103 Abs. 2 des Grundgesetzes folgende Bestimmtheitsgebot, das Rechtssicherheit gewährleisten und den Bürger vor Willkür des Staates schützen soll. Von den Staatsanwaltschaften werden auf diese Weise die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verlassen!

    Am 01. April, genau 1 Jahr nach in Kraft treten des Cannabisgesetzes, erhielt ich dann den Strafbefehl des Amtsgerichtes Kempten mit der Zahlungsaufforderung über eine nicht geringe Geldstrafe und mehrere Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung, mit einer Bewährungszeit von mehreren Jahren.

    Nach wirksamem Einspruch wurde seitens meines Rechtsanwalts ein Gutachten über die Verkehrs- und Vertriebsfähigkeit von Cannabis- Stecklingen eingereicht, was die Staatsanwaltschaft jedoch nicht überzeugte, das Verfahren gegen mich einzustellen.

    Auch einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach § 153a Strafprozessordnung wurde abgelehnt. Dies mit der Begründung, eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a Strafprozessordnung komme wegen der Menge der Pflanzen (der Schwere der Tat) nicht in Betracht.

    Somit wurde der Termin zur Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Kempten, wegen einer Straftat gem. § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanGV, auf Montag, 07.07.2025, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 158, 1. OG, festgelegt. Die Verhandlung ist öffentlich!

    Eigentlich dachte man, Gesetze seien dazu da, dass alle sie befolgen und fördern, gerade auch der Bayrische Ministerpräsident, der Staatsminister der Justiz und die Staatsanwaltschaften (man denke hier z.B. an den rechtswidrigen Verstoß der Staatsanwaltschaften gegen das Analogieverbot). Man könnte fast der Meinung sein, es handele sich bei den Maßnahmen der Staatsanwaltschaften um politisch motivierte Strafverfolgung, auf Betreiben von König Markus*. Dachten wir nicht alle, dies sei in autoritären Staaten wie Russland, Iran oder vielleicht noch der Türkei möglich, so müssen wir mit Schrecken erkennen, dass es eine politisch motivierte Strafverfolgung inzwischen auch in Bayern gibt.

    Man muss sich daher fragen: Sind unser König Markus* und der Bayrische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, die ein Bundesgesetz auszuhebeln versuchen, indem sie gesetzestreue Bürger mit solch rechtswidriger Strafverfolgung terrorisieren, überhaupt noch für ihre Ämter geeignet?

    Auch rational ist das Verhalten unseres Königs Markus* kaum zu erklären. Ein Ministerpräsident, der sich ständig mit Bierkrügen in der Hand fotografieren und filmen lässt, obwohl Alkohol, anders als Cannabis, jedes Jahr tausende tötet. Wir leben halt in Bayern, einem Land, in dem man (in diesem Fall Otto Wiesheu, CSU) mit knapp 2 Promille am Steuer einen Menschen töten (1983) und dann, kaum 10 Jahre später (1993), trotzdem noch Verkehrsminister werden kann.

    *Markus Söder, Ministerpräsident des Freistaates Bayern

    Dieser Text darf gerne weiterverbreitet werden.

  2. Mario Traeger

    vielen dank hanfverband!!!
    Liebe mitbayerninnen, jeder von euch kann ganz leicht mithelfen, wenn er Biergarten, Volksfeste jeglicher Art und Bierkonsum vermeidet/boykottiert.
    Und lasst euch nicht von Freunden überreden, sprich Gruppenzwang, sondern steht dazu und überzeugt die Leute auch davon, solange Bayern nicht nachgibt, sich nur Privat zu treffen.
    während corona gings ja auch.
    ACAB(All Cannabislovers Against Beer)

  3. CycoDad420

    Gut so. Zeigt es den Provinzeimern in ihren Bierzeltuniformen.

  4. Christian

    Hey Hallo, ich finde es sehr gut, was Ihr macht, bei den CSUlern zählt saufen, Hauptsache man zieht vier Maß weg und kann dann noch mit dem Auto nach Hause fahren. Die sind krank, nicht wir. D.h. doch ich auch und deswegen bekomme ich med. Cannabis, aber selbst das würden sie verbieten, wenn sie es könnten. Macht weiter so.

  5. Maik

    Ja super, weiter so. Die CSU und vorallem ein Söder sind so unwissende, engstirnige Personen, die alles außer Alkohol für schlecht halten. Anstatt sich damit zu beschäftigen und zu überlegen in wie weit Cannabis schlechter sein soll als Alkohol. Im Gegenteil Cannabis hat sogar heilende Eigenschaften während Alkohol eher zerstörerische Eigenschaften hat. Nur weil damals um 1900 rum irgend so ein Depp gesagt hat Cannabis ist schlecht und hat es verboten und alle haben es hingenommen obwohl es davor auch keinen geschadet hat. Vielleicht weil er zu blöd war Kapital daraus zu schlagen und unsere ach so schlauen schwarzen und blauen Politiker halten daran fest. Die sollen mal anfangen moderner zu werden, sonst geht hier in Deutschland wirklich bald alles den Bach runter. Zwecks Cannabis müssten die mal ,, Die Kunst des Highs“ lesen oder per Hörbuch anhören um mal einen Einblick in die Welt des Cannabis zu bekommen. Kann ich echt jeden empfehlen. Macht aufjedenfall weiter so DHV, bei solchen Aktionen bin ich immer Stolz darauf Mitglied bei euch zu sein.

  6. Rumpelstielzchen

    Weiter so, Hanfverband!
    Wir lassen uns von den CSU-lern mit ihren scheinheiligen Abgeordneten nichts mehr bieten.
    Immer feste druff.

  7. Switch

    Hey Leute,

    mir gefällt das auch !! Die CDU glaub ich hat’s mittlerweile auch eingesehen dass die Verbotspolitik keine Lösung ist. Problem ist die CSU. Bayern hat ein erhebliches Alkoholproblem und tut einfach nichts dagegen!! Bei den Bayern dauerts halt immer etwas länger…

  8. Alex

    Richtig so, dass Unrecht muss enden. Die CDU/CSU blockieren aus ideologischen Gründen die längst gewonnene und überfällige Freiheit ! Raus mit der CDU/CSU aus Deutschland. Macht ne Sammelklage

  9. Dr. med. Norbert Clemens

    Sehr gut, man muß der Politik Paroli bieten, wenn sie ihre Kompetenzen überschreitet. Dafür braucht man langen Atem, aber den haben Cannabis-Patienten und -Konsumenten auch schon in der Vergangenheit bewiesen. Dran bleiben, aufklären und mitdiskutieren! Als Arzt bin ich dabei, denn ich konnte im letzten Jahr mehreren tausend Patienten (ja, PATIENTEN) mit medizinischem Cannabis helfen/lindern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert