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CDU und SPD überlassen Drogengeschäfte Rocker-Clubs

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD schweigt sich zum Thema Drogen und Drogenpolitik quasi völlig aus. Neben einzelnen Sätzen zu den Themen “Internetsucht”, “Bestimmung der Blutalkoholkonzentration” und “Fahrverbote als Ersatzstrafe” gibt es nur die Aussage, gegen die organisierte Kriminalität durch Rocker-Clubs vorgehen zu wollen, die “einen Deckmantel für vielfältige Formen der Schwerkriminalität, wie z. B. Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten“.

Hier alle Erwähnungen, die wir gefunden haben:

Rocker-Clubs bieten einen Deckmantel für vielfältige Formen der Schwerkriminalität, wie z. B. Menschenhandel und Drogengeschäfte. […]

Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen. Bei Verkehrsdelikten streben wir an, zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration auf körperliche Eingriffe zugunsten moderner Messmethoden zu verzichten. Eine Blutentnahme wird durchgeführt, wenn der Betroffene sie verlangt. […]

Wir sehen neben den Chancen der Digitalisierung auch die Risiken. So wollen wir Präventions- und Beratungsangebote zu online basiertem Suchtverhalten bundesweit ausbauen und wissenschaftlich begleiten.

Rockerclubs und andere werden nun also ein bisschen bekämpft, aber mit dem Verbot und dem Schwarzmarkt sichert man ihnen weiterhin ihre lukrativen Geschäftsfelder.


Kommentare

6 Antworten zu „CDU und SPD überlassen Drogengeschäfte Rocker-Clubs“

  1. Anonymous

    RE: CDU und SPD überlassen Drogengeschäfte Rocker-Clubs
    Ersatzstrafe, nein Danke.

    Politiker sind und bleiben nun mal wie sie sind.
    Hier wird ein Modell gelobt, das mich an Faschismus und Sadismus erinnert.
    Zum einen wird hier die Impotenz und der Sadismus (Lust Wehrlose zu bestrafen, auch wenn das Vergehen gegen geltendes Recht (das von Menschen geschaffen ist, auf Grund verschiedenster Motive heraus) verstößt).von konservativen Politiker manifest.
    Die Strafpädagogik richtet sich vornehmlich auf nicht gewolltes Verhalten, wobei der Mensch keinerlei Rolle spielt. Es sei den, es lässt sich noch mehr Geld herausholen, aber nur wenn der zu bestrafende gut betucht ist.
    (“Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt”, Verkaufssologen dieser Politik, die die Gleichheit vor dem Gesetz dabei bewusst umgeht.)
    Es ist deutlich, das diese Politik zum einen gegen das Grundgesetz verstößt, indem sie die Gleichheit vor dem Gesetz umgeht, mit der Begründung wir wollen den anderen gut betuchten doch fühlbar bestrafen. Schmerzen zufügen, Das ist nun mal ein Hauptimpuls für sadistische Freuden. Fs wird nun mal alternativlos der Behaviorismus an unseren Uni,s gelehrt, woraus sich solche Konditionierungspläne entwickeln.
    So Alternativlos wie die Verhaltenspsychologie zur Ideologie aufgestiegen ist, so Alternativlos ist auch die Drogenpolitik der gegenwärtigen Regierung.
    Verkäufer (Politiker, Wissenschaftler) dieser Strafpolitik applaudieren sich dabei nur selbst, weil unterm Strich bei dieser Politik des Strafens und der Ersatzstrafe der Führerscheinentzug nur noch in der Vorstellung dieser Politik existiert und in der Realität von den beabsichtigten Zielen zu wenig übrigbleibt.

  2. Anonymous

    RE: CDU und SPD überlassen Drogengeschäfte Rocker-Clubs
    Ersatzstrafe, nein Danke.

    Politiker sind und bleiben nun mal wie sie sind.
    Hier wird ein Modell gelobt, das mich an Faschismus und Sadismus erinnert.
    Zum einen wird hier die Impotenz und der Sadismus (Lust Wehrlose zu bestrafen, auch wenn das Vergehen gegen geltendes Recht (das von Menschen geschaffen ist, auf Grund verschiedenster Motive heraus) verstößt).von konservativen Politiker manifest.
    Die Strafpädagogik richtet sich vornehmlich auf nicht gewolltes Verhalten, wobei der Mensch keinerlei Rolle spielt. Es sei den, es lässt sich noch mehr Geld herausholen, aber nur wenn der zu bestrafende gut betucht ist.
    (“Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt”, Verkaufssologen dieser Politik, die die Gleichheit vor dem Gesetz dabei bewusst umgeht.)
    Es ist deutlich, das diese Politik zum einen gegen das Grundgesetz verstößt, indem sie die Gleichheit vor dem Gesetz umgeht, mit der Begründung wir wollen den anderen gut betuchten doch fühlbar bestrafen. Schmerzen zufügen, Das ist nun mal ein Hauptimpuls für sadistische Freuden. Fs wird nun mal alternativlos der Behaviorismus an unseren Uni,s gelehrt, woraus sich solche Konditionierungspläne entwickeln.
    So Alternativlos wie die Verhaltenspsychologie zur Ideologie aufgestiegen ist, so Alternativlos ist auch die Drogenpolitik der gegenwärtigen Regierung.
    Verkäufer (Politiker, Wissenschaftler) dieser Strafpolitik applaudieren sich dabei nur selbst, weil unterm Strich bei dieser Politik des Strafens und der Ersatzstrafe der Führerscheinentzug nur noch in der Vorstellung dieser Politik existiert und in der Realität von den beabsichtigten Zielen zu wenig übrigbleibt.

  3. Anonymous

    RE: CDU und SPD überlassen Drogengeschäfte Rocker-Clubs
    “Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.”

    Mit anderen Worten: Mit dem Führerscheinentzug als Ersatzstrafe für Cannabisverbrechen, wie zum Beispiel den Konsum, haben wir so gute Erfahrungen gemacht und so viele Millionen erbeutet (als Gebühren für unsere sinnlosen Verwaltungsakte, für die Laborindustrie, für unsere abstinenzideologischen MPU – Gutachter), dass wir den Mißbrauch des Fahrerlaubnisrechts unbedingt ausweiten wollen.

    “Freude am Strafen hat nur der Teufel.”

    Jean Paul (1763 – 1825)

  4. Anonymous

    RE: CDU und SPD überlassen Drogengeschäfte Rocker-Clubs
    “Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.”

    Mit anderen Worten: Mit dem Führerscheinentzug als Ersatzstrafe für Cannabisverbrechen, wie zum Beispiel den Konsum, haben wir so gute Erfahrungen gemacht und so viele Millionen erbeutet (als Gebühren für unsere sinnlosen Verwaltungsakte, für die Laborindustrie, für unsere abstinenzideologischen MPU – Gutachter), dass wir den Mißbrauch des Fahrerlaubnisrechts unbedingt ausweiten wollen.

    “Freude am Strafen hat nur der Teufel.”

    Jean Paul (1763 – 1825)

  5. Anonymous

    RE: CDU und SPD überlassen Drogengeschäfte Rocker-Clubs
    [b]Einschränkung der Bewegungsfreiheit als Sanktion[/b] irritiert mich ein wenig, wenn ich das so lese. Etwas ähnliches gibt es auch im Rahmen der Psychiatrisierung: Dort werden vermeintlich verhaltensoriginelle Personen gerne durch “Fixieren” in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, um sie gefügig zu machen.

    Naja. Andererseits halte ich das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht in dem Sinne für ein Grundrecht wie ich es in der Ernte, dem Besitz und der eigenbedarfsmäßigen Nutzung einer pflanzlichen Substanz erkenne. Das Recht am gesellschaftlichen, familiären und beruflichen Alltag teilzunehmen sollte ohnehin nicht den Inhabern einer Fahrerlaubnis vorbehalten sein. Vielleicht wäre das ein Satz gewesen, der in der heutigen Zeit gut in einen Koalitionvertrag gepaßt hätte…

  6. Anonymous

    RE: CDU und SPD überlassen Drogengeschäfte Rocker-Clubs
    [b]Einschränkung der Bewegungsfreiheit als Sanktion[/b] irritiert mich ein wenig, wenn ich das so lese. Etwas ähnliches gibt es auch im Rahmen der Psychiatrisierung: Dort werden vermeintlich verhaltensoriginelle Personen gerne durch “Fixieren” in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, um sie gefügig zu machen.

    Naja. Andererseits halte ich das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht in dem Sinne für ein Grundrecht wie ich es in der Ernte, dem Besitz und der eigenbedarfsmäßigen Nutzung einer pflanzlichen Substanz erkenne. Das Recht am gesellschaftlichen, familiären und beruflichen Alltag teilzunehmen sollte ohnehin nicht den Inhabern einer Fahrerlaubnis vorbehalten sein. Vielleicht wäre das ein Satz gewesen, der in der heutigen Zeit gut in einen Koalitionvertrag gepaßt hätte…

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