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FDP-Drogenbeauftragte für Kriminalisierung von Drogenkonsumenten in NRW


Meldung des DHV vom 30.08.2010

Die FDP steht im drogenpolitischen Alltag sicherlich nicht für einen Impulsgeber in Sachen Legalisierung. Im Vergleich zu ihrem Wunschkoalitionspartner CDU ist es leicht, als das geringere Übel angesehen zu werden. Mal wird versucht, sich mit progressiver Drogenpolitik zu profilieren, mal mit repressiver. Auch wenn sich die FDP in ihren Bundestagswahlprogrammen bisher nicht zu einer Legalisierungsforderung durchringen konnte, so gehörte doch die Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten bisher zum Grundkanon der FDP Drogenpolitik.

“Eine Suchtbekämpfungspolitik, die sich auf strafrechtliche Maßnahmen reduziert, halten wir Liberale für falsch. Daher halten wir an unserem Kurs der Entkriminalisierung und Straffreiheit des Besitzes geringer Mengen Cannabis zum Eigenkonsum fest, wenden uns aber gegen die Legalisierung des Cannabiskonsums.” – Guido Westerwelle

Westerwelles Parteifreundin, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans, bricht nun mit diesem Grundsatz und macht Front gegen die Entkriminalisierungsbestrebungen in NRW. Dort hatte die neue rot-grüne Landesregierung angekündigt, die Verschärfungen der schwarz-GELBEN Vorgängerregierung rückgängig zu machen, und die “geringen Mengen”, bis zu denen Strafverfahren eingestellt werden können, für Cannabis von 6 auf 10 Gramm angehoben und für Heroin, Kokain und Amphetamine mit 0,5 Gramm wieder eingeführt. Für diesen harmlosen, aber zumindest in die richtige Richtung gehenden Schritt hagelte es von der bürgerlichen Presse massive Kritik. Scheinbar ist ein Innenminister, der mal nicht der brutalstmögliche harte Hund sein will, untragbar. Die WELT unterstellt NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) gar eine politische Perversion der Werte wie Milde und Großzügigkeit und eine gnadenlose Liberalität.
Dyckmans sagte in einem Interview der Zeitung EXPRESS zu der Reform:

Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans„Das ist ein falsches Zeichen. In der Drogenpolitik muss es unser gemeinsames Ziel sein, den Konsum zu verringern und insbesondere den Einstieg zu verhindern.“
„Das [Die Entlastung von Staatsanwaltschaften, d.A.] kann in diesem Fall nicht Richtlinie für unser Handeln sein. Gerade Jugendliche brauchen klare, eindeutige Regeln. Cannabis darf nicht verharmlost werden, die Anhebung der geringen Menge setzt das falsche Signal einer scheinbar geringeren Schädlichkeit von Cannabis.“
„Hier [Bei Heroin, Kokain und Amphetamine, d.A.] darf es keinen „Gelegenheitskonsum“ geben, der dann zur schnellen Abhängigkeit führt.“

 

Dyckmans bestätigt die Bedeutung ihrer Aussage auch nochmals, indem sie den EXPRESS-Artikel auch noch auf ihrer Homepage bewirbt.

Die Grünen im Bundestag nutzen diese Äußerungen, um ihren Parteikollegen in NRW beizuspringen. Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik, sprach Dyckmans für ihre Äußerungen jeden Realitätssinn ab. Weiter schreibt er:

In Deutschland konsumieren mindestens zwei Millionen Menschen mehr oder minder häufig Cannabis. Trotz nach wie vor erheblicher strafrechtlicher Risiken für die Konsumenten. Es ist offensichtlich, dass die Kriminalisierung ihren Zweck, die Abschreckung, nicht erreicht.

Die jetzt in NRW geplante geringfügige Anhebung ist keine Verharmlosung von Cannabis. Im Gegenteil. Sie ist ein erster wenn auch kleiner Schritt zu mehr Glaubwürdigkeit und damit mehr Wirksamkeit in der Cannabisprävention. Deren Ziel muss es sein, nicht jeden einmaligen oder gelegentlichen Cannabiskonsumenten zu kriminalisieren, sondern die riskanten Formen des Konsums zu vermeiden. Experten wie die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen verweisen darauf seit langem. Wir empfehlen der Drogenbeauftragten daher dringend, sich von alten Reflexen zu lösen.

Der DHV hat sich schon in seiner Meldung vom 13.07.2010 “Rot/Grün in NRW will weniger Kiffer verfolgen” bemüht klarzustellen, dass es bei diesem Reförmchen nur darum geht, die Drogenpolitik in NRW in den Stand der Jahrtausendwende zurückzuversetzen, bevor die schwarz-gelben Hardcore-Repressionisten die Kifferverfolgung eskalieren ließen.
Durch unsinnige Aussagen konkurrierender Politiker und irreführende Medienberichte ist jedoch auch unter Konsumenten eine erhebliche Unsicherheit entstanden, welche Rechtslage in NRW jetzt eigentlich gilt. So titelte der Focus bei dem Thema z.B. vollkommen an der Sache vorbei: “NRW – Rot-Grün legalisiert Drogen”, obwohl in diesem Artikel dann von Legalisierung gar keine Rede ist. Das ist übelster Populismus, wie er seit Jahrzehnten zur Verdummung der Bevölkerung gerade in Sachen Drogen beiträgt.

Wegen der großen Verunsicherung und vieler Fragen, die uns dazu erreicht haben, hier nochmal eine kurze Zusammenfassung der Lage in NRW:
Zunächst mal: Bisher ist noch gar nichts passiert, außer dass sich SPD und Grüne darauf geeinigt haben, die alte Regelung wieder einführen zu wollen. Dazu muss die entsprechende Verordnung noch geändert werden. Wenn es soweit ist, wird es – wie in jedem anderen Bundesland auch – weiterhin keine “legale Menge” Cannabis geben, die man mit sich herumtragen “darf”. Auch bei einem halben Gramm wird die Polizei ein Strafverfahren einleiten müssen, das dann – bis 10 statt derzeit 6 Gramm – von der Staatsanwaltschaft wieder eingestellt werden kann.


Kommentare

9 Antworten zu „FDP-Drogenbeauftragte für Kriminalisierung von Drogenkonsumenten in NRW“

  1. Anonymous

    walter
    😡 😡 😥 😳 🙁 hallo,leider in deutschland alles arschlöcher diese überbezahlten politiker die nichts anderes tuhn können, als harmlose erwachsene cannabisfreunde zu verfolgen,nur weil mutter naturs apotheke ein heilpfläntzchen hat,das um einiges besser ist wie alkohol und pfarmakacke, es sind die grössten verbrecher diese politiker,und gehöhren zum mond geschossen,für das unheil was man mündigen bürgern antut,nämlich entmündigt werden in sachen cannabis,finsteres mittelalter,warum zum teufel kann man nicht pro tag und person ein gram qualitativ gutes cannabis legal in der apotheke gegen altersnachweiss erwerben,nein da ist ein ganzer staat damit beschäftigt unschuldige hanf freunde zu kriminaliesieren,höhrt damit endlich auf,und gebt das hanf frei,sonst wandere ich nach holland aus,scheiss deutschland.

  2. Anonymous

    RE: FDP-Drogenbeauftragte für Kriminalisierung von Drogenkonsume
    Jeder bekommt die oder den Drogenbeauftragten den er oder sie Verdiehnt,schmeist sie ändlich aus dem AMT!
    http://www.Uhnklarheiten.de

  3. Anonymous

    RE: FDP-Drogenbeauftragte für Kriminalisierung von Drogenkonsume
    diese dyckmans, jemand sollte ihr sagen dass die deutschen politiker sowieso, welpolitisch, eh nicht mehr als die reudigen strassenköter sind, nach der hundepfeife der amis sitz, platz, fass, hauptsache sie tanzen nach deren pfeife,
    diese verlogene heuchlerin weiß doch ganz genau was in californien loss ist, aber sie müsste auch wissen wenn was in venice beach in ist, wie lange hat es dann meisten gedauert bis hier in d sogar die verdummte versoffene münchner schikaria alle trends aus cali nacharmt, wir sind die idioten, weil wir nicht alle mal gemeinsam auf die strasse gehen, sondern immer nur vereinzelt, glaube dass wird sich auch bald ändern…
    hoffe nur dass die olle auch mal richtig krank wird, und ihren appetit verliert 😡 , und der doc ihr sagt, frau dykmans die schulmedizin ist an diesem punkt ratlos, ihnen kann nur noch eine blüte ihren appetit und ihre lebensgeister wiederbringen, dann würde ich gern ihr gesicht sehen 😮
    sweet tooth wird die welt retten, so
    get a load of this man… 😆

  4. Anonymous

    RE: FDP-Drogenbeauftrage für Kriminalisierung von Drogenkonsumen
    @ Hannes: bin mir da gar nicht mal so sicher, ob das wirklich Bundessache wäre. Der 31a enthält ja eigentlich nur eine Kann-Regelung. Wegen dem Volksbegehren nochmal, sollte das tatsächlich möglich sein, dann hätte man in Bayern dafür nur 14 Tage Zeit, die Unterschriften zusammen zu bekommen. Im Vergleich zu Berlin, hier hätte man ganze 4 Monate Zeit (lt. Wiki).

  5. RE: FDP-Drogenbeauftrage für Kriminalisierung von Drogenkonsumen
    Tabak ist nicht “in unserer Kultur akzeptiert”, wie Frau Dyckmans so salopp behauptet. Das ist nur eine Ausrede, um über die Versäumnisse der Politik im Bereich der “legalen Drogen” hinwegzutäuschen.

    Es gibt zwar immer noch eine Menge nikotinsüchtiger Frauen, die selbst während der Schwangerschaft ihre Sucht nicht einmal vorübergehend aufgeben können oder wollen. Auch eine noch so hohe Zahl derartiger Fälle (drei Viertel aller Raucherinnen die schwanger werden) kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses verantwortungslose Treiben nicht im Geringsten gesellschaftlich akzeptiert ist.

    Die rein willkürliche Grenze zwischen “legalen Drogen” und “illegalen Drogen” sorgt nur dafür, dass all diejenigen die eigentlich die Verantwortung tragen müssten (RaucherInnen, PolitikerInnen usw.) eine Ausrede für ihr eigenes Versagen haben. Schließlich hat man ja immer noch einen Sündenbock, nämlich die kleine Minderheit der Konsumenten “illegaler Drogen”. Für diese kleine Minderheit wirft der Staat jährlich gewaltige Summen zum Fenster hinaus, während für die Bekämpfung der Folgen der Alltagsdrogen Alkohol und Nikotin nur unwesentliche Beträge zur Verfügung stehen, obwohl sie hunderttausendfach mehr Schaden in der Bevölkerung anrichten.

  6. Anonymous

    RE: FDP-Drogenbeauftrage für Kriminalisierung von Drogenkonsumen
    @mob: Also das mit der generellen Straffreiheit halte ich für unwahrscheinlich, da das ja im BtMG gesetzlich geregelt ist und dieses ja auf Bundesebene fungiert. Und ein Volksbegehren auf Bundesebene funktioniert ja in der Hinsicht leider nicht.

    @Sausi: Allgemein stellt sich mir jedoch die Frage, ob man nicht in Zusammenarbeit mit einer Partei und einer ca. 25.000 Namen starken Unterschriftsliste (ich spreche jetzt speziell von Bayern) im Bezug auf die “geringe Menge” etwas erreichen kann. Rein drogenpolitisch wär es ja eine Angelegenheit des Landtags. Nachdem es ja – wie du gesagt hast – lediglich eine Verwaltungsanweisung ist bestünde ja auch die gesetzliche Zulässigkeit eines Volksbegeehrens. Die Frage ist jedoch ob die Prüfung des Innenministeriums positiv ausfällt…

  7. Anonymous

    RE: FDP-Drogenbeauftrage für Kriminalisierung von Drogenkonsumen
    Mal weiter gesponnen… könnte so eine Verwaltungsanweisung eines Bundeslandes auch beinhalten, dass die geringe Menge generell straffrei bleiben soll oder wäre sowas dann schon wieder Bundessache? Wäre es quasi möglich, dass man in einem Bundesland seine geringe Menge zum Eigenverbrauch besitzen und genießen darf, in einem anderen nicht?

    Wegen dem Volksbegehren nochmal…können Bürger über ein Volksbegehren in drogenpolitscher Hinsicht überhaupt Einfluss nehmen?

  8. Anonymous

    RE: FDP-Drogenbeauftrage für Kriminalisierung von Drogenkonsumen
    @Hannes: Nein, das geht nicht. Es handelt sich im Kern ja lediglich um eine Verwaltungsanweisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaften, wie mit bestimmten Delikten umzugehen ist bzw. wie die “Geringe Menge” auszulegen ist.

  9. Anonymous

    RE: FDP-Drogenbeauftrage für Kriminalisierung von Drogenkonsumen
    Du sag mal Georg. Kann eine Anhebung der “geringen Menge” nur von einer Koalition initiert werden oder lässt sich sowas auch durch ein Volksbegehren erwirken bzw. hat man damit Aussicht auf Erfolg?

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