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DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 05.04.2006

DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 05.04.2006

Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes – Ausgabe April 2006


1. Deutschland: Deutliche Unterschiede bei der Bestrafung von Drogenbesitz

Das Bundesverfassungsgericht fällte 1994 ein viel beachtetes Urteil, nach dem der Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch nicht mehr bestraft werden darf. Im gleichen Urteil forderte das höchste deutsche Gericht auch eine im Wesentlichen bundeseinheitliche Regelung. Weil Sicherheits- und Ordnungsrecht bei uns Ländersache ist, gibt es bis heute stattdessen in jedem Bundesland andere Regeln für den Umgang mit einer “Geringen Menge”. So wird in Baden- Württemberg bestraft wer mehr als drei “Konsumeinheiten” dabei hat, während man in Schleswig- Holstein auch mit 30 Gramm keine Strafe fürchten muss.
Was jeder schnell als Ungleichbehandlung erkennt, wollte die Politik nicht als solche wahrhaben und verlangte erstmal eine wissenschaftliche Überprüfung des Sachverhalts. Auf die Veröffentlichung der vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben Studie musste Deutschland fast zwei Jahre warten. Nun war ist endlich soweit.

Die Studie schließt mit den Worten:
“Insgesamt führt die unterschiedliche Erledigungspraxis dazu, dass die gegenwärtige Rechtswirklichkeit vor dem Hintergrund der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer im Wesentlichen gleichmäßigen Rechtsanwendungspraxis problematisch erscheint.”
Oder anders formuliert: Der gesunde Menschenverstand hat ausnahmsweise Recht. 30 Gramm sind mehr als drei!

Mit der wissenschaftlichen Bestätigung der Ungleichbehandlung von Kiffern in unterschiedlichen Bundesländern, kommt die Politik nun in Zugzwang. Auch wenn noch nicht klar ist, wann die nächsten Schritte zu einer einheitlichen Geringen Menge gemacht werden – sicher ist, der Deutsche Hanf Verband wird sich an allen politischen Diskussionen beteiligen und euch über Neuigkeiten, Fort- und Rückschritte informieren.

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2. Berlin: Erste Schule mit Drogen-Tests

Die Nikolaus-August-Otto-Oberschule in Berlin Lichterfelde geht mit neuer Härte gegen Kiffer vor. Als erste Berliner Schule hat sie Drogentests für verdächtige Schüler eingeführt. Diese müssen im Beisein eines Lehrers eine Urinprobe abgeben, wenn ihre Eltern einem Drogentest zugestimmt haben. Der Test wird dann von einem Labor auf gängige Drogen wie Cannabis untersucht.
Nachdem die Schule in den letzten Jahren mit stichprobenartigen Taschenkontrollen Erfolge im Kampf gegen Waffen hatte, will die Schulleitung mit den Drogentests in erster Linie Problembewusstsein schaffen. Erwischten Drogenkonsumenten droht deshalb auch nicht der Rausschmiss, sondern ein Gespräch über Drogen. “Wir erklären ihnen, welche Nachteile Drogen haben. Und zwar nicht nur gesundheitlich, sondern auch beruflich”, erklärte die Pädagogikleiterin Eva Schmoll.

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  • Artikel der BZ “1. Berliner Schule mit Drogen-Test” (mittlerweile offline)

3. International: 30 Millionen Europäer sind Kiffer

Nach Informationen des International Narcotics Control Board (Internationaler Drogenkontrollrat INCB) haben im Jahr 2005 etwa 30 Millionen Menschen in den EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Cannabis konsumiert. Besonders hoch sei der Cannabis-Konsum in Frankreich, Irland, der Schweiz, der Tschechischen Republik und Großbritannien. Als europäische Cannabis-Anbauländer nennt der Bericht Albanien und die Niederlande.
Besorgniserregend ist laut diesem Bericht der hohe Anteil von sehr jungen Cannabiskonsumenten. Immerhin 15 Prozent aller 15-jährigen Schüler in der Europäischen Union greifen nach Erkenntnissen des INCB in Wien mehr als 40 Mal im Jahr zu dieser Droge.

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  • Artikel der Mitteldeutschen Zeitung “30 Millionen Europäer sind Kiffer”

4. Wissenschaft: Cannabiskonsum im Urin kürzer nachweisbar als angenommen

Dr. Paul Cary von der Universität von Missouri untersuchte Studien über die Nachweisdauer von THC und seinen Abbauprodukten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden in der aktuellen Ausgabe des Drug Court Review veröffentlicht.
Demnach “ist der Nachweis von Cannabinoiden im Urin von Gelegenheitskonsumenten bei Verwendung der üblichen Nachweisgrenzen (Cutoff) nach mehr als sieben Tagen eher ungewöhnlich. Bei chronischen Rauchern wird selbst bei Verwendung einer Cannabinoidnachweisgrenze von 20 ng/ml nach Beendigung des Rauchens ein positives Testergebnis nicht länger als 21 Tage erwartet”.
Die in anderen Studien angenommene Nachweisdauer von mitunter mehr als 30 Tagen, verwirft er unter anderem mit dem Hinweis auf “die unzureichende Möglichkeit, die Abstinenz von Marihuana durch die Teilnehmer während der Studie sicherzustellen”.

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5. Nutzhanf: Ein Hanffeld wird zum Irrgarten

Direkt in der Einflugschneise des Münchner Flughafens wächst zurzeit ein besonderes Hanffeld. Im einem von der Stadt Freising und der Fachhochschule Weihenstephan gefördertem Projekt will eine Gruppe von Studenten hier ein unterhaltsames und lehrreiches Hanflabyrinth schaffen. Als besondere Attraktion werden die Wege so geschnitten, dass sie aus der Luft betrachtet ein Luftbild mit einem Fußballmotiv zeigen. Das Labyrinth soll rechtzeitig zur Fußball- WM fertig sein und steht dann Besuchern für Erkundungen offen.

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