|

|

Drogenstrafrecht verschärft – Italien definiert die Geringe Menge


Meldung des DHV vom 12. 4. 2006

Nachdem das italienische Parlament im Februar ein neues Drogengesetz verabschiedet hat, wurden nun auch die dazugehörigen “geringen Mengen” definiert.
Das passierte kurz vor der Wahl in Italien. Die Opposition hat schon angekündigt, dass sie das Gesetz im Falle eines Wahlsieges schnell zurücknehmen werde.

Folgende Mengen wurden beschlossen:
Heroin- 250 mg (Milligramm)
Kokain- 750 mg
THC- 500 mg
MDMA (Ecstasy)- 750 mg
Amphetamin (Speed)- 500 mg
LSD- 0,150 mg

Es geht dabei jeweils um die Wirkstoffmengen, d.h. das Drogenrecht verschlechtert sich nicht ganz so dramatisch wie zunächst befürchtet wurde. Denn 500 mg THC sind immerhin 5 Gramm Cannabis mit 10 Prozent Wirkstoffanteil. Ursprünglich war die Rede davon, dass es auch ein halbes Gramm Hasch oder Gras sein könnten, was absurd gewesen wäre.

Dennoch gehört das neue italienische Gesetzt damit zu den härtesten in Europa. Denn jeder, der diese Megen überschreitet, gilt als Dealer. Die reguläre Strafe dafür beträgt 6-20 Jahre Haft. Die Zeit kann kürzer ausfallen, wenn die Menge nur unwesentlich über den genannten Mengen liegt. Auch Therapie statt Strafe wird möglich sein.
Aber auch diejenigen, die diese Mengen nicht überschreiten, müssen mit Sanktionen rechnen, z.B. die Aufforderung zur Drogentherapie (auch bei Cannabis), Entziehung des Führerscheins und des Reisepasses etc.

Ein weiteres Problem, das sich durch diese Regelung ergibt, ist, dass kaum ein Konsument weiß, welchen Wirkstoffanteil sein Hasch oder Gras gerade hat. Man kann sich also nur schwer darauf einstellen. Außerdem dürften durch die Laboranalyse jedes kleinen aufgefundenen Brösels enorme Kosten entstehen.

Bleibt nur zu hoffen, dass dieses Gesetz bald im Mülleimer der Geschichte landet.

Mehr zum Thema


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert