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Hanfverband unterstützt Petition zum Führerscheinrecht


Meldung des DHV vom 26. 4. 2006

Seit 20. März kann Jede(r) Deutsche im Internet eine Petition unterstützen, die eine Änderung des geltenden Führerscheinrechts fordert.
Insbesondere geht es dem Antragsteller darum, dass der Führerschein im Zusammenhang mit Drogendelikten zukünftig nur dann entzogen werden darf, wenn tatsächlich ein Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt wurde.
Der Petent wendet sich gegen die gängige Praxis das Führerscheinrecht zum Instrument einer generalpräventiven Anti-Drogen-Kampagne zu machen und Führerscheine trotz gegenteiliger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2002 regelmäßig auch dann zu entziehen, wenn keine Verbindung der Tat mit dem Straßenverkehr vorliegt.

Hanfführerschein

Im folgenden finden Sie den Text der Petition.

Führerscheinwesen: Sanktionen nur bei tatsächlichen Verfehlungen

Eingereicht durch: Günther Stolz am Montag, 20. März 2006

Der Petent fordert, dass im Verwaltungsverfahren/Führerscheinrecht konkret zu verankern ist, dass negative Sanktionen nur dann zu verhängen sind, wenn es tatsächliche Verfehlungen gibt.

Begründung:
Das Führerscheinrecht i.V. mit dem Verwaltungsrecht lässt es derzeit zu , dass – aufgrund – Vermutungen ohne jeglichen tatsächlichen Verstoss oder Mangel bzw. Auffälligkeit einem – FS – Inhaber der Führerschein entzogen werden kann.
Beispiel:
vor einem Strafgericht steht eine Person wg. Besitz weicher Drogen / dieser Besitz wird mit med. Gründen belegt und Gutachterlich bestätigt / Im Vorfeld d. Verfahrens wurde – vorsorglich – der FS entzogen ( StA ) da fälschlicher Weise der Verdacht d. strafbaren Handlung im Strassenverkehr ( Standart Reaktion ) der Führerschein wird dem – Betroffenen – zurück gegeben da sich hierzu -nichts – negatives zu bemängeln gab.
Im Anschluss d. Strafverfahren tendiert d. Strassenverkehrsbehörde zum – FS – entzug mit der Begründung:
Der blosse Cannabiskonsum führt zum Verlust des Trennungsvermögens des FS Inhabers zu entscheiden wann er im Strassenverkehr sicher teilnehmen könne.
Wie gesagt, es gibt keine Auffälligkeiten, es gibt k. Tatsachen od. Hinweise v. Fehlverhalten, lediglich d. blosse Behauptung der Verkehrsbehörde bzgl. “Trennungsvermögen”!
Durch solche Massnahmen der pers. Einschränkung verlieren d. Betroffene sehr oft Ihren Arbeitsplatz und die gesellschaftliche Integrität.
Es bedarf nicht des besonderen Hinweises , dass es “selbstverständlich” Konsequenzen bedarf sollte jemand in – zweifelhaften – Zustand auffällig werden , doch bitte sollten konkrete greifbare Hinweise existieren.


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