Mit Spaß bei der Sache: Die Helferinnen und Helfer am DHV-Infostand

|

25.505 Unterschriften für “Ja zu Cannabis in Bayern” überreicht

Vergangenen Freitag haben die Initiatoren des Volksbegehrens “Ja zu Cannabis in Bayern” 25.505 Unterschiften beim bayrischen Innenministerium eingereicht. “Da wir letzte Woche aufgrund neuer bürokratischer Auflagen vom Innenministerium die gesammelten Unterschriften umsortieren und ganz anders zusammenfassen mussten, sind etwa 2.500 gültige, bestätigte Unterschriften nicht mit bei dem Antrag dabei. Dennoch kamen nun insgesamt 81 breite Ordner mit insgesamt 25.505 gültigen Unterschriften zusammen!”, heißt es auf der Homepage des Volksbegehrens. Wie Christoph Rossner, Sprecher der DHV-Ortsgruppe Memmingen, berichtet, begleiteten 400 Unterstützende, darunter zahlreiche Mitglieder der DHV-Ortsgruppe München, den Initiator des Volksbegehrens Wenzel Cernevy vom Cannabis Verband Bayern zur Übergabe der Unterschriften. “Wir haben zahlreiche positive Gespräche geführt, jede Menge Infomaterial sowie fünf Kilogramm Nutzhanfsamen verteilt. Die Demo von “Ja zu Cannabis in Bayern” war ein voller Erfolg für uns. 🙂 Danke an alle, die da waren!”, berichten die Teilnehmenden auf der Facebook-Seite der DHV-Ortsgruppe.

Doch bevor in Bayern über die Regulierung von Cannabis abgestimmt wird, muss das Volksbegehren noch zwei Phasen durchlaufen.

1.) Der Landtag muss beraten, ob er zuständig ist. Sollten verfassungsrechtliche Bedenken vorliegen, könnte der Landtag seine Nicht-Zuständigkeit erklären. Skeptiker rechnen mit diesem Szenario, weil das Betäubungsmittelgesetz ein Bundesgesetz ist. Das deutsche Grundgesetz besagt, dass Bundesrecht das jeweilige Landesrecht bricht. Die Initiatoren wollen allerdings gegen eine Nicht-Zulassung des Volksbegehrens klagen.

2.) Sollte der Landtag bei der Beratung über das Begehren seine Zuständigkeit erklären, werden kurz darauf Unterschriftenlisten in allen Gemeinden ausliegen. Die müssten binnen zwei Wochen von 10 Prozent aller Wahlberechtigten unterzeichnet werden, danach kann abgestimmt werden. Eine einfache Mehrheit würde zur Annahme genügen.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert