Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 01.04.2026
Heute vor zwei Jahren ist das Cannabisgesetz (CanG) der Ampel-Regierung in Kraft getreten. Der Deutsche Hanfverband (DHV) zieht Bilanz und kommentiert den heute erschienenen zweiten EKOCAN-Evaluationsbericht sowie die hohen Beschlagnahmungszahlen des Zolls.
Entkriminalisierung war ein wichtiger Schritt und ein Erfolg
Das Cannabisgesetz von 2024 war im Kern keine (“Teil”-)Legalisierung von Cannabis, sondern eine Entkriminalisierung der Konsumenten, inklusive des legalen Eigenanbaus und des gemeinsamen legalen Eigenanbaus in Anbauvereinigungen. Zu einer Legalisierung gehört auch ein in legale Bahnen geleiteter Markt mit einem regulierten und besteuerten Handel, z.B. in Cannabis-Fachgeschäften.
Aber auch und gerade die Entkriminalisierung der Konsumenten war ein großer Durchbruch. Bis dahin hatten Millionen Strafverfahren über Jahrzehnte hinweg harmlose Menschen zu Straftätern abgestempelt und Lebenswege zerstört, ohne dabei irgendwelche positiven Auswirkungen zu erzielen.
Zwar gibt es immer noch viele Fallstricke und Unklarheiten, durch die Konsumenten Gefahr laufen, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu begehen, obwohl sie niemand anderem schaden. Aber immerhin wurde die Zahl der Strafverfahren gegen einfache Konsumenten drastisch reduziert und das ist gut so!
Allerdings ist die Reform auf halbem Wege stehen geblieben. Denn Eigenanbau und Anbauvereine reichen allein nicht aus, um den Bedarf an Cannabis zu decken. Dazu braucht es Fachgeschäfte und eine Regulierung von Anbau und Großhandel.
Eigenanbau, Anbauvereine und auch medizinisches Cannabis reduzieren zwar den Schwarzmarkt erheblich, aber ohne Shops wird auch langfristig ein erheblicher Schwarzmarkt verbleiben – mit allen negativen Konsequenzen für Konsumenten, Staat und Gesellschaft.
EKOCAN-Bericht
Der heute erschienene zweite EKOCAN-Bericht zur Evaluierung des CanG bestätigt, dass die erfolgreiche Entkriminalisierung der Konsumenten keine wesentlichen negativen Auswirkungen hatte. Bei Jugendlichen gab es keinen Anstieg des Konsums, bei Erwachsenen hat sich der leicht ansteigende Konsumtrend fortgesetzt, ohne dass ein maßgeblicher Einfluss des CanG beobachtet werden konnte. Auch das zeigt, dass das Verbot die gewünschten konsumdämpfende Wirkung nicht erzielt hat.
Außerdem bestätigt der Bericht, dass der Schwarzmarkt durch Eigenanbau, Anbauvereine und insbesondere durch Cannabis aus der Apotheke reduziert worden ist:
“Diese Befunde sprechen dafür, dass das in Deutschland konsumierte Cannabis in zunehmendem Maße aus grundsätzlich legalen Quellen stammt; ein Anstieg des Konsums, der diese Marktverschiebungen kompensieren würde, ist bisher nicht erkennbar.”
Viel Cannabis beschlagnahmt = mehr Schwarzmarkt?
Vielfältige Hinweise und letztlich bestechende Logik sprechen dafür, dass der Schwarzmarkt kleiner geworden sein muss, wenn der Konsum nicht wesentlich zugenommen hat und gleichzeitig mehr privat angebaut wird und der Import von medizinischem Cannabis in 2025 auf 200 Tonnen gestiegen ist. Das ist ein No-Brainer.
In diesem Zusammenhang irritieren die Aussagen diverser Polizeivertreter und Innenminister, insbesondere der Union, dass der Schwarzmarkt vom CanG profitiere oder gar boome. Neuerdings stützen sie diese Ansicht darauf, dass die Beschlagnahmungszahlen des Zolls letztes Jahr drastisch gestiegen seien.
Der Anstieg der Beschlagnahmungszahlen kann allerdings diverse Ursachen haben, die nichts mit einem wachsenden Schwarzmarkt in Deutschland zu tun haben. Nahe liegend aus Sicht des Hanfverbands: Die globalen Lieferketten des Cannabis-Schwarzmarktes haben sich verändert. Es kommt viel mehr Cannabis aus Thailand sowie aus Kanada und den USA. Diese Lieferungen kommen häufig per Luftfracht, was ein höheres Entdeckungsrisiko mit sich bringt als Transporte über Land aus Spanien/Marokko. Außerdem dürfte Cannabis, das an deutschen Flughäfen und Seehäfen beschlagnahmt wird, häufig nicht für den deutschen Markt bestimmt sein, sondern für den gesamten europäischen Markt. Durch vergleichsweise geringere Strafen auch für größere Mengen wird Deutschland vermutlich als erste Anlaufstelle in Europa gewählt, um von hier aus weiter zu verteilen. Aus höheren Beschlagnahmungszahlen auf einen größeren Schwarzmarkt in Deutschland zu schließen, ist also zu kurz gedacht – oder von vornherein ein Täuschungsmanöver, um das Cannabisgesetz schlecht zu reden.

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