Antworten von DIE LINKE Baden-Württemberg auf unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2016

Hier finden Sie die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine der Partei DIE LINKE Baden-Württemberg auf unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahl im März 2016.

1. Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?

Nein, es handelt sich hierbei nicht um eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik. Selbst die Europäische Beobachtungsstelle gibt mittlerweile zu, dass ein Verbot keinen Einfluss auf den Konsum hat. Der illegale Handel mit Drogen hat zudem weitreichende Folgen auf Gesundheit und Gesellschaft. Durch fehlende Kontrollen und gestreckte Substanzen sterben unzählige Menschen. Eine moderne und sinnvolle Drogenpolitik ist mit Repression und Kriminalisierung nicht zu machen. Anstatt den Markt und die Qualität zu kontrollieren und damit Prävention und Hilfe effektiver zu gestalten, überlässt der Gesetzgeber durch repressive Verbote den Markt dem organisierten Verbrechen. Das führt häufig dazu, dass Konsumierende für Hilfsangebote im Falle einer Suchtbekämpfung nur schwer erreichbar sind und potentieller Behandlungsbedarf damit stark erschwert wird.

Deswegen sieht DIE LINKE in der Entkriminalisierung der Drogenkonsumenten den ersten Schritt in Richtung einer modernen Drogenpolitik.

2. Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

Die Strafverfolgung der Konsumentinnen und Konsumenten wollen wir komplett abschaffen. Neben den juristischen Folgen stellt diese für die Konsumierenden auch eine erhebliche psychologische Belastung dar. Diese Kriminalisierung von Cannabiskonsumierenden lehnen wir in jeder Hinsicht ab. Zudem ist aus zahlreichen Beschwerden von Seiten der Polizei bekannt, dass die Strafverfolgung mit großem personellen und finanziellen Aufwand verbunden ist und entsprechende Maßnahmen häufig eingestellt werden. Die Strafverfolgung von Drogenkonsumenten ist also nicht nur für die Konsumierenden schädlich, sondern auch für Polizei und Staatsanwaltschaften, denn die dort investierten Ressourcen fehlen an anderen Stellen.

3. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

In Ländern wie Uruguay, Portugal, Holland oder Tschechien ist es den Cannabis-Konsumierenden erlaubt, eine bestimmte Anzahl an Cannabispflanzen zur Deckung des eigenen Bedarfs legal anzubauen. DIE LINKE will eine solche Regelung in Deutschland auch einführen. Dadurch können sich die Konsumierenden vor den oft schädlichen Streckmitteln schützen und es wird ein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung der Drogenmafia geleistet.

4. Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “geringen Menge” nach §31a BtmG und planen Sie Änderungen?

Die aktuelle Regelung zur sogenannten geringen Menge ist ineffizient. So gibt es in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen zur „geringen Menge“ und die Konsumierenden werden in ähnlich gelagerten Fällen auch unterschiedlich behandelt. Eine Änderung sollte beinhalten, dass Konsumentinnen und Konsumenten gleich behandelt werden und dass bei geringen Mengen der Besitz von Cannabis nicht als Illegal betrachtet wird. Unser Ziel ist die Entkriminalisierung des Konsums. Als Kompromissvariante schlagen wir vor, dass der Besitz von geringen Mengen Cannabis als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.

5. Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene?

DIE LINKE unterstützt Cannabis-Clubs als Modell für die kontrollierte Abgabe von Cannabis. Diese wurden in Uruguay erfolgreich eingeführt und haben sich bewährt. Konsumierende können dort unter staatlicher Kontrolle Cannabis für den Eigenbedarf anbauen. Präventionsmaßnahmen, Jugendschutz und Drug-checking werden so maßgeblich erleichtert und der Schwarzmarkt ist besser kontrollierbar.

6. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis?

Eine Qualitätskontrolle der Drogen, sei es Cannabis oder andere Drogen, ist ein wichtiger Teil der Drogensuchtbekämpfung und Konsumentenschutzes. Es ist bekannt, dass sehr oft nicht die Droge an sich die schädlichsten Auswirkungen hat, sondern die beigemischten Streckmittel. Die Qualitätskontrolle kann die Zahl der Drogentote verringern und Konsumierende vor gefährlichen Erkrankungen schützen. Zudem würde die Regierung so ihrer Pflicht zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachkommen.

7. Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung ein?

Die Fahrtauglichkeit bei unterschiedlichem THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol) im Blut muss auch in Deutschland wissenschaftlich untersucht werden. Ab welchem Gehalt besteht eine Fahruntüchtigkeit? Erst dann kann man Grenzwerte festlegen und Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr gleich behandeln. Gleichzeitig müssen auch die Testverfahren deutlich verbessert werden. Die Probe nach Abbaustoffen bspw. ist sehr uneinheitlich und hängt stärker von der biologischen Disposition der Person ab, als von ihrer tatsächlichen Fahrtüchtigkeit. Die konservative Drogenpolitik der Bundesregierung hat die Durchführung solcher Studien bis jetzt leider nicht unterstützt.

8. Wollen Sie Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit vertreten?

Die mögliche Zusammenarbeit mit den Fraktionen anderer Bundesländer werden wir prüfen und uns für entsprechende Bundesratsinitiativen einsetzen.

9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode?

Die wichtigsten Initiativen waren unter anderem ein Antrag von 2012 zur Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis Clubs. Dieser sah vor, den Besitz zum Eigengebrauch von Cannabis bis 30 Gramm zu erlauben. Zurzeit gibt es im Bundestag zwei Anträge von den LINKEN zur Drogenpolitik. Ein Antrag (gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90 die Grünen) zur Evaluierung der BtMG soll die erwünschten und nicht erwünschten Auswirkungen der BtMG zu evaluieren. Ein anderer Antrag zur Cannabis als Medizin soll den Patienten den Zugriff auf Cannabismedikamente erleichtern.

10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?

Für die kommende Legislaturperiode nehmen wir uns die im Thüringer Koalitionsvertrag aufgeführten Vorhaben zum Thema Drogenpolitik als Beispiel.

11. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?

Die Linke unterstützt eine nichtkommerzielle Legalisierung von Cannabis nach dem Modell der Cannabis-Clubs. Trotzdem stellt sogar eine kommerzielle Legalisierung von Cannabis einen Fortschritt gegenüber dem vorhandenen repressiven Modell dar. Insgesamt favorisieren wir allerdings eine staatliche Kontrolle des Cannabismarktes.

Aus dem Thüringer Koalitionsvertrag auf den sich die Antwort 10 bezieht:

Suchtprävention

Die bisherige Suchtpräventionspolitik und deren Strukturen wollen wir evaluieren, gegebenenfalls ausbauen und den neuen Anforderungen und Bedarfen anpassen.
Wir werden die Anstrengungen zur Suchtprävention und Intensivierung der Suchttherapie besonders für Familien und werdende Mütter verstärken, da diese durch lang andauernde Suchtproblematiken besonders
belastet und betroffen sind.

Die Präventionspolitik besteht aus den drei Säulen Prävention, Beratung und Behandlung. Die Landespräventionsarbeit soll einen besonderen Fokus auf verhältnispräventive und akzeptanzorientierte Maßnahmen
legen. Dabei richten wir die verstärkte Unterstützung der Arbeit auf Drogen mit besonders hohem Sucht- und Abhängigkeitspotenzial, wie Crystal Meth, sowie das pathologische Spielen.

Wir wollen beim gewerblichen Glücksspiel Maßnahmen zur stärkeren Regulierung der Spielhallen ergreifen, soweit dies in den Zuständigkeitsbereich des Landes fällt. Auf Bundesebene wollen wir darauf hinwirken,
dass durch eine Änderung der Spielverordnung insbesondere die erheblichen Suchtrisiken eingedämmt werden, die von den Spielautomaten ausgehen.

Forschungsprojekte zur Droge Crystal Meth und zur speziellen Suchttherapie sollen unterstützt werden. Durch die Substitutionsbehandlung von Heroin-Abhängigen können nachweislich die negativen gesundheitlichen und
sozialen Folgen des Konsums erfolgreich bekämpft werden. Um Suchtabhängigen die Teilhabe am sozialen Leben und eine Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, soll die Substitutionsbehandlung bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Es wird geprüft, wie den behandelnden Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit gegeben werden kann.

Die Einführung von sogenannten Drugchecking-Projekten bedeutet einen effektiven Schutz der Betroffenen. Auch andere Maßnahmen der Schadensreduktion wollen wir prüfen.

Gesundheitsziele

Zeitnah sollen Zielwirksamkeitsanalysen für die AGETHUR und den Thüringer Gesundheitszieleprozess erstellt werden. Die Einführung eines elektronischen Impfregisters soll geprüft werden.
Die Arbeit der Selbsthilfegruppen wird weiter unterstützt.
Die Koalition wird sich auf Bundesebene durch eine eigene Bundesratsinitiative für die Legalisierung der Schmerz- und Palliativbehandlung mit medizinischen Cannabispräparaten einsetzen.

Drogenpolitik

Wir werden uns für die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums einsetzen. Wir werden eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Drogenkonsumentinnen und -konsumenten anstreben. Bis diese Regelung
gefunden ist, werden wir die „geringen Mengen“ zum Eigenverbrauch weicher Drogen im Sinne des § 31a BtMG im Freistaat Thüringen überprüfen.