Hier finden Sie die Antworten der FDP Baden-Württemberg zu unseren Wahlprüfsteinen für die Landtagswahl im März 2016.
1. Halten Sie die Repression und die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten für eine sinnvolle Säule der Drogenpolitik?
Das Konzept des Ineinandergreifens von Prävention, Beratung und Therapie, Überlebenshilfen und Repression erachtet die FDP als den richtigen Ansatz zeitgemäßer Drogenpolitik. Dieses Säulenmodell
reflektiert die Vielfalt der Anforderungen an Staat und Gesellschaft im Umgang mit Drogen und den in diesem Kontext existierenden gesellschaftlichen Phänomenen.
2.Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
3.Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?
4.Wie stehen Sie zur aktuellen Verordnung zur Anwendung der “geringen Menge” nach §31a BtmG und planen Sie Änderungen?
5.Wie stehen Sie zu einem Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene?
Im Hinblick auf Ihre Fragen zwei bis fünf verweisen wir auf den Beschluss des 66. Ordentlichen Bundesparteitags vom 17. Mai 2015 zur kontrollierten Freigabe von Cannabis.
6. Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle von Drogen wie Cannabis?
Bei diesem wichtigen Punkt ist unser Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen. Zusammen mit den Selbsthilfeverbänden würden wir gerne die Erfahrungen in den anderen Ländern diskutieren.
Grundsätzlich haben wir die Befürchtung, dass Qualitätskontrollen wie „Drugchecking“ immer nur eine vermeintliche Sicherheit vorspielen und es womöglich falsche Signale aussendet.
7. Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung ein?
Die FDP setzt sich dafür ein, dass bei der Beurteilung, inwieweit Fahrtauglichkeit beeinträchtigt wird, neuste wissenschaftliche Erkenntnisse einbezogen werden. Daher treten wir dafür ein, die jeweiligen Kriterien jeweils nach dem neusten Forschungsstand auszurichten und in Intervallen von mehreren Jahren zu überprüfen und anzupassen.
8. Wollen Sie Ihre drogenpolitischen Positionen, beispielsweise über Bundesratsinitiativen, auch bundesweit vertreten?
Bundesratsinitiativen können nur seitens einer Landesregierung eingebracht werden, nicht jedoch seitens einer Landtagsfraktion. Selbstverständlich würden wir Initiativen, die den Interessen des Landes Baden-Württemberg dienen, ergreifen.
9. Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Partei und Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode?
Im Hinblick auf die weiterentwickelten Erkenntnisse zur Wirksamkeit cannabishaltiger Arzneimittel ist es der FDP ein Anliegen, schwerkranken Patienten Zugang zu cannabishaltigen Fertigarzneimitteln zu ermöglichen. Der rechtliche Rahmen dafür wurde in der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags geschaffen. Die FDP begrüßt dies ausdrücklich und hat daran aktiv mitgewirkt.
Fertigarzneimittel haben gegenüber anderen Anwendungsformen von Cannabis insoweit Vorteile, dass diese im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach den strengen Vorschriften des Arzneimittelrechts eine standardisierte Arzneimittelqualität, die Wirksamkeit in einer Indikation über entsprechende klinische Studien und eine relative Unbedenklichkeit nachweisen müssen.
Hierzu ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sich die FDP/DVP Fraktion seit Jahren für die Einführung der Diamorphin-Behandlung eingesetzt hat.
10. Welche drogenpolitischen Initiativen plant Ihre Partei und Fraktion für die kommende Legislaturperiode?
Nachdem diese Fragestellung fast ausschließlich Bundesrecht betrifft, können wir hierzu keine verbindlichen Zusagen machen.
11. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein regulierter Markt für Cannabisprodukte aussehen?
Aufbauend auf dem unter Frage 5 erwähnten Beschluss des Bundesparteitags ist auch diese Frage rein bundespolitischer Natur.