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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Cannabis als Medizin

In diesem Verfahren wollten die acht Beschwerdeführer erreichen, dass sie Cannabis zur Linderung ihrer medizinischen Probleme anbauen/besitzen/konsumieren dürfen. Obwohl die Beschwerde wegen mangelnder Ausschöpfung des Rechtsweges nicht zugelassen wurde, ist sie dennoch wichtig.

Die Entscheidung: Urteil über Cannabis als Medizin
“Die Kammer hat darauf hingewiesen, dass die Beschwerdeführer eine Erlaubnis zum straffreien Konsum auf der Grundlage des BtMG beantragen könnten. Ein solcher Antrag ist nicht von vornherein aussichtslos, weil die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch ein öffentlicher Zweck ist, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis rechtfertigen kann.”

Das Gericht ging also davon aus, dass Cannabis prinzipiell geeignet wäre, zumindest bestimmten Personen medizinische Vorteile zu bringen.

Die daraufhin beantragten Erlaubnisse gab es von den zuständigen Stellen natürlich nicht. Der daran folgende Rechtsstreit um diese Erlaubnis dauerte lange an.
Die aktuelle Entwicklung im Fall:
ACM-Newsletter vom 13.03.2004

Einen guten Überblick über die Verwendung von Cannabis als Medizin findet man unter:
Webseite der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (I.A.C.M. e.V.)