Mit der Veröffentlichung des sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 21.08.2024 existiert in Deutschland erstmals ein gesetzlich festgeschriebener THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Der Grenzwert wurde auf Anraten einer durch das Verkehrsministerium einberufenen Expertenkommission auf 3,5 ng/ml Blutserum festgelegt (1,0 ng/ml Blutserum für Fahranfänger). Die Bewertung der Höhe dieses Grenzwertes fällt sehr unterschiedlich aus. Festzustellen ist jedoch, dass der neue THC-Grenzwert kein Analog zum 0,5 Promille- Grenzwert bei Alkohol darstellt, da auch unter 0,5 Promille bereits ein erhöhtes Unfallrisiko besteht und dies bei 3,5 ng/ml Blutserum laut der Expertenkommission nicht gegeben ist. Der neue THC-Grenzwert ist insofern hinsichtlich des Gefährdungspotentials eher mit der 0,2 Promille-Grenze vergleichbar.
Hier geht es zum Gesetzgebungsvorgang im offiziellen Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (dip). Dort findet ihr sämtliche Entwürfe, Plenarprotokolle und den offiziellen Gesetzestext. Weiterhin findet ihr nachfolgend die Aufzeichnung der Anhörung im Verkehrsausschuss und der Debatte im Bundestag.
Anhörung im Verkehrsausschuss
Debatte im Bundestag
Cannabiskonsum und Führerschein – neue Rechtslage 2024

Der Führerscheinentzug ist noch immer für viele Cannabiskonsumenten ein heikles Thema. Auch wer nicht berauscht am Straßenverkehr teilgenommen hat, läuft Gefahr, den Führerschein zu verlieren. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Hintergründe.