SPD (Saarland 2022)

Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme, die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.

Programm

Das Wahlprogramm der SPD Saarland erwähnt Drogenpolitik nur im Zusammenhang mit Suchtkranken, negativen Folgen des Glücksspiels und Obdachlosigkeit. Gegen Drogenhandel soll es eine “effektive Strafverfolgung” geben.

Der Programmteil zu Gesundheit und Pflege beinhaltet einen knappen Abschnitt zu Sucht und Prävention, in dem die Sozialdemokraten schreiben, dass sie entsprechende Hilfsangebote zum Suchtausstieg fördern wollen, durch Stärkung der Sozialarbeit, Therapieangebote und niedrigschwellige Schutzangebote, insbesondere für suchtkranke Frauen. Drogenhandel wollen sie durch effektive Strafverfolgung bekämpfen.

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Auszug aus dem Programm

“Sucht und Prävention: Das Land und die Kommunen engagieren sich in der Prävention von Sucht, der Begleitung von Suchtkranken mit unterschiedlichen Hilfsangeboten und fördern den Ausstieg aus der Sucht. Dazu werden wir die aufsuchende Sozialarbeit stärken, Möglichkeiten für eine Sofort-Therapie verbessern, suchtkranken Frauen besondere Schutzangebote machen und niedrigschwellige Hilfen für Obdachlose stärken.”

Antworten auf Wahlprüfsteine

Die Ungleichbehandlung von Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht ist für die Sozialdemokraten “kein Thema”. Im Landtag hat die SPD keine einzige parlamentarische Initiative eingebracht, um drogenpolitisch Verbesserungen zu erwirken. Eine Legalisierung des privaten Eigenanbaus muss nach ihrer Ansicht zunächst in den laufenden Debatten zur Legalisierung geprüft werden. Entsprechenden Gesetzesinitiativen zur Legalisierung stünde sie im Bundesrat nicht im Wege und befürwortet einen regulierten Cannabismarkt.

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Frage 1

Die Bundesregierung  plant den Cannabismarkt zu regulieren. Dieser Prozess dürfte wegen vieler Details noch etwas dauern. Wie stehen Sie dazu, die Entkriminalisierung im Vorfeld über Anhebung der “Geringen Menge” (§31a BtMG) u. konsequenter Einstellungsvorgabe für Staatsanwaltschaften voranzubringen?

Antwort

Ziel müssen bundeseinheitliche Regulierungen des Cannabismarktes sein. Außerdem ist hier in der Großregion ein abgestimmtes Vorgehen mit den Nachbarländern erforderlich. Aktuell verfügt das Saarland über ein Verfahren im Umgang mit „geringen Mengen“ zum Eigenverbrauch: „Die Staatsanwaltschaft sieht von der Verfolgung nach § 31a BtMG in der Regel ab, wenn sich die Tat auf eine Bruttomenge von nicht mehr als 6 Gramm Haschisch oder Marihuana bezieht, die beschuldigte Person diese Menge ausschließlich zum Eigenverbrauch angebaut, hergestellt, eingeführt, ausgeführt, durchgeführt, erworben, sich in sonstiger Weise verschafft oder besessen hat und eine Fremdgefährdung ausgeschlossen war.“ Diese Soll-Bestimmung hat sich bewährt. Wir streben aktuell keine Änderungen an, wünschen uns aber, dass der Besitz kleinerer Mengen Cannabis bundesweit nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.

Frage 2

Nach §3 Abs. 2. BtMG kann eine Kommune oder ein Land eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Cannabisabgabe, im wissenschaftl. oder öffentl. Interesse, beantragen. Wie stehen Sie zu Modellversuchen für eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene, falls ein bundesweit regulierter Cannabismarkt scheitert?

Antwort

Wir gehen nicht davon aus, dass das Vorhaben der Ampel-Koalition nach einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften scheitern wird. Modellprojekten stehen wir offen gegenüber.

Frage 3

Wie stehen Sie zur Qualitätskontrolle (Drug-Checking) von Substanzen wie Cannabis, z.B. auf Verunreinigungen durch synthetische Cannabinoide?

Antwort

Wir möchten Modelle zum Drug-Checking ausbauen und erwarten ein durch die Ampel-Koalition bundesweit einheitliches Vorgehen. Für uns sind diese Modelle immer auch Teil einer Schadensminimierung für Betroffene. Sie müssen einhergehen mit Präventions- und Aufklärungsarbeit.

Frage 4

Cannabiskonsumenten werden sowohl bei der Definition einer Rauschfahrt (THC Grenzwert) als auch bei der Überprüfung der Fahreignung (z.B. MPU-Anordnung) benachteiligt. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung von  Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr ein?

Antwort

Die Gleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten im Straßenverkehr war bislang kein Thema der saarländischen Debatte.

Frage 5

Der reine Besitz von Cannabis – ohne einen Bezug zum Straßenverkehr – wird häufig  von der Polizei an die Führerscheinstellen gemeldet. Wie wird dies in Ihrem Bundesland gehandhabt und wollen Sie an dieser Praxis festhalten?

Antwort

Uns ist keine saarlandspezifische Auswertung hierzu bekannt.

Frage 6

Welche drogenpolitischen Initiativen gab es von Ihrer Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode? (Bitte listen Sie Anträge, Anfragen etc. konkret und mit Link auf, damit wir Ihre parlamentarische Arbeit besser einschätzen können!)

Antwort

Es gab keine explizit drogenpolitischen Anträge.

Frage 7

Welche drogenpolitischen Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?

Antwort

Das Land und die Kommunen engagieren sich in der Prävention von Sucht, der Begleitung von Suchtkranken mit unterschiedlichen Hilfsangeboten und fördern den Ausstieg aus der Sucht. Dazu werden wir die aufsuchende Sozialarbeit stärken, Möglichkeiten für eine Sofort-Therapie verbessern, suchtkranken Frauen besondere Schutzangebote machen und niedrigschwellige Hilfen gegen Obdachlosigkeit stärken.

Frage 8

Befürworten Sie die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene wie von der Bundesregierung geplant und würden dementsprechend eine Ja-Stimme Ihres Bundeslandes im Bundesrat befürworten? Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zur Legalisierung des privaten Eigenanbaus?

Antwort

Ja, wir stehen hinter der kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften und werden uns für die Zustimmung der künftigen Koalition im Bundesrat einsetzen. Die Legalisierung des privaten Eigenanbaus muss im Rahmen der Legalisierung zu Genusszwecken geprüft werden. Auch hier wollen wir uns interregional mit unseren Partnerländern und -regionen absprechen.

Bisherige parlamentarische Aktivität

Die Saarländer SPD hat trotz Regierungsbeteiligung im Landtag in den letzten fünf Jahren keine drogenpolitischen Anträge eingebracht.

Die SPD wünscht sich eine bundeseinheitliche Geringe-Menge-Regelung, nach der Konsumenten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Sie verweist bei der Frage nach einer vorläufigen Entkriminalisierung darauf, dass sich im Saarland die “Soll-Regelung” zur Einstellung des Verfahrens bei bis zu 6 Gramm Cannabis bewährt habe, und strebt keine Änderungen durch Heraufsetzung der Geringen Menge an.

Die Ungleichbehandlung von Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht ist für die Sozialdemokraten “kein Thema”. Im Landtag hat die SPD keine einzige parlamentarische Initiative eingebracht, um drogenpolitisch Verbesserungen zu erwirken. Eine Legalisierung des privaten Eigenanbaus muss nach ihrer Ansicht zunächst in den laufenden Debatten zur Legalisierung geprüft werden. Entsprechenden Gesetzesinitiativen zur Legalisierung stünde sie im Bundesrat nicht im Wege und befürwortet einen regulierten Cannabismarkt.