Bei unserem Wahlcheck betrachten wir die jeweiligen Wahlprogramme, die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine sowie die parlamentarischen Aktivitäten in der vergangenen Legislaturperiode.
Programm
Die SPD will eine progressive Drogenpolitik für Bayern und möchte sowohl Drogenkonsumräume schaffen als auch Drug-Checking-Angebote einführen. Weiterhin soll die Prävention an Schulen ausgebaut werden. Der Legalisierung von Cannabis will man im Bundesrat zustimmen.
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Auszug aus dem Wahlprogramm:
“In Bayern brauchen wir endlich eine progressive Drogen- und Suchtpolitik. Dazu gehören für uns die Einrichtung von Drogenkonsumräumen und die Möglichkeit, Drug-Checkings einzuführen. Der Legalisierung von Cannabis werden wir im Bundesrat zustimmen. Wir setzen uns für eine Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrages ein. Darüber hinaus wollen wir die Prävention an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen verbessern.”
Antworten auf Wahlprüfsteine
Die Pläne der Bundesregierung begrüßt die Bayern SPD und hält das bisherige Verbot für “objektiv gescheitert”. Darüber hinaus will man sich auch für Modellprojekte in Bayern im Rahmen der zweiten Säule einsetzen und deren Umsetzung in den Kommunen fördern. Der Einsatz von Drug-Checking gehöre zu den Forderungen der SPD. In Puncto Führerschein will man sich dafür einsetzen, “dass in der Fahrerlaubnisverordnung der Konsum von Cannabis dem Konsum von Alkohol gleichgestellt wird” und eine “rechtssichere Regelung des maximal im Straßenverkehr zulässigen THC-Gehalts im Blut” festgelegt wird.
Die Meldung von Besitzdelikten und gelegentlichem Konsum an die Führerscheinstellen lehnt die SPD ebenso ab. Perspektivisch will man die Grundlagen der bayerischen Drogenpolitik komplett überarbeiten und Konsumräume etablieren und die ärztliche Versorgung von “Gefangenen mit Suchtmittelabhängigkeit” verbessern sowie die “rigide Praxis der Methadonsubstitution in bayerischen Justizvollzugsanstalten” beenden.
Einer vollständigen Legalisierung von Cannabis ist man nicht abgeneigt, will aber zunächst die Ergebnisse der Modellversuche abwarten. Das ist leider ein Rückschritt gegenüber der letzten Wahl. Da hatte die SPD uns noch ein lupenreines Plädoyer für die Regulierung des Marktes geschickt.
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Frage 1
Wie stehen Sie zu den Plänen der Bundesregierung, den Besitz geringer Mengen Cannabis (lt. Gesetzentwurf 25g) und den privaten Anbau einiger Cannabispflanzen für den Eigenkonsum zu erlauben sowie Cannabis-Anbauvereine einzuführen?
Antwort
Die Bayern-SPD teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass es Ziel einer sinnvollen Drogenpolitik sein muss, die konsumbedingten Schäden für den Einzelnen und die Gesellschaft zu minimieren, staatliche Ressourcen insbesondere für die Gesundheits- und Sozialpolitik freizumachen und Strategien gegen die organisierte Kriminalität und die internationalen Drogenkartelle zu entwickeln. Die bisherige, auf Verbote ausgerichtete Cannabispolitik ist objektiv gescheitert. Trotz der Verbote hat der Cannabiskonsum, insbesondere unter Minderjährigen, weiter zugenommen. Der Konsum von Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt gehandelt wird, ist noch gefährlicher geworden, da die Ware häufig verunreinigt ist. Die Strafverfolgungsbehörden stoßen bei der Verfolgung dieser Delikte an ihre Grenzen. Jährlich werden 200.000 Personen wegen des Besitzes geringer Mengen Cannabis kriminalisiert.
Frage 2:
In einem weiteren Gesetzesvorhaben (“Säule 2”) plant die Bundesregierung, kommunale, wissenschaftliche Modellprojekte zuzulassen, in denen für die gesamte Stadt/Region die Auswirkungen eines komplett regulierten Cannabismarktes vom Anbau bis zum Verkauf in Fachgeschäften erforscht werden sollen.Wie stehen Sie zu solchen Modellprojekten in Ihrem Bundesland?
Antwort
Die Abgabe von Cannabis soll nach den Plänen der Bundesregierung in Fachgeschäften im Rahmen eines regional begrenzten und befristeten Modellvorhabens erlaubt werden. Wir halten den vehementen Widerstand Bayerns gegen diese Modellvorhaben für problematisch, da diese Vorhaben sorgfältig gesteuert und begleitet werden: Den Unternehmen werden Produktion, Vertrieb und Abgabe von Cannabis in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht. Darüber hinaus werden die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt untersucht und das Modellvorhaben wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Daher werden wir uns als Bayern-SPD für Modellprojekte in Bayern einsetzen.
Frage 3
Vor Kurzem wurde die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche
Modellprojekte geschaffen, in denen die Auswirkungen von Substanzanalysen illegaler Drogen (Drug Checking) erforscht werden sollen. Befürworten Sie dies in Ihrem Bundesland? Würden Sie ggf. solche Projekte aus Landesmitteln fördern?
Antwort
Wir als Bayern-SPD fordern seit langem, das Drug-Checking als Qualitätskontrolle und Maßnahme zur Minimierung von Gesundheitsrisiken einzusetzen. Daher begrüßen wir die gesetzliche Regelung, die es den Ländern ermöglicht, Drug-Checking-Projekte umzusetzen.
Frage 4
Cannabiskonsumenten werden sowohl bei der Definition einer Rauschfahrt (THC Grenzwert) als auch bei der Überprüfung der Fahreignung (z.B. MPU-Anordnung) benachteiligt. Setzen Sie sich für eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr ein?
Antwort
Wir als Bayern-SPD wollen, dass der bloße Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird. Wer nicht berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, soll – wie beim Alkoholkonsum – den Führerschein behalten können. Wir setzen uns dafür ein, dass in der Fahrerlaubnisverordnung der Konsum von Cannabis dem Konsum von Alkohol gleichgestellt wird. Daher begrüßen wir es, dass die Bundesregierung es sich zum Ziel gemacht hat, dass der Besitz von geringen Mengen Cannabis nicht mehr kriminalisiert und der Konsum von Cannabis in einem klar geregelten und kontrollierten Rahmen ermöglicht wird.
Frage 5
Der reine Besitz von Cannabis – ohne einen Bezug zum Straßenverkehr – wird häufig von der Polizei an die Führerscheinstellen gemeldet. Wie wird dies in Ihrem Bundesland gehandhabt und wollen Sie an dieser Praxis festhalten?
Antwort
Die BayernSPD lehnt eine regelhafte Meldung des Besitzes und gelegentlichen Konsums von Cannabis an die Fahrerlaubnisbehörden ab. Wir setzen uns darüber hinaus für eine rechtssichere Regelung des maximal im Straßenverkehr zulässigen THC-Gehalts im Blut ein – ähnlich der Regelung für den maximal zulässigen Blutalkoholspiegel.
Frage 6
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Antwort
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Frage 7
Welche Initiativen planen Sie in der nächsten Legislaturperiode?
Antwort
Wir setzen uns dafür ein, dass die „Grundsätze der Bayerischen Staatsregierung für Drogen- und Suchtfragen“ aus dem Jahr 2007 grundlegend überarbeitet werden. Im Zentrum müssen dabei Prävention und Frühintervention, Beratung und Behandlung sowie Schadensminimierung und Angebotsminimierung stehen. Wir wollen Kommunen die Einrichtung von Konsumräumen für Suchtkranke ermöglichen, um zusätzliche Risiken zu minimieren und Ausstiegschancen aufzuzeigen. Außerdem wollen wir Therapieplätze für minderjährige Suchtkranke ausbauen. Kommunen sollen darüber hinaus die Möglichkeit bekommen, Modellprojekte einzuführen, die die regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene ermöglichen. Die ärztliche Versorgung in den Justizvollzugsanstalten muss wegen der Tatsache, dass es immer mehr Gefangene mit Suchtmittelabhängigkeit gibt, deutlich verbessert werden. Die äußerst rigide Praxis der Methadonsubstitution in bayerischen Justizvollzugsanstalten wollen wir beenden. Die umsichtige Legalisierung von Cannabis der Bundesregierung werden wir unterstützen und auf Landesebene entsprechende Modellprojekte
umsetzen.
Frage 8
Wie stehen Sie grundsätzlich zur vollständigen Legalisierung von Cannabis, also einer bundesweiten, vollständigen Regulierung des existierenden Cannabismarktes wie z.B. in Kanada?
Antwort
Wir als Bayern-SPD können uns weitere Legalisierungsschritte vorstellen. Es gilt allerdings die Maßnahmen der Bundesregierung und deren Evaluation abzuwarten.
Bisherige parlamentarische Aktivität
Die SPD verweist bezüglich ihrer drogenpolitischen Aktivitäten der letzte Legislaturperiode auf zwei Anfragen zu den Themen “Strafverfolgung bei Cannabis” und “Verkaufsverbot von Nutzhanfprodukten” sowie einen Änderungsantrag zum Haushalt der Justizvollzugsanstalten “für einen guten Behandlungsvollzug”.
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Strafverfolgung bei Cannabis (18/28781)
Antrag: Haushaltsplan 2021; hier: Offensive für einen guten Behandlungsvollzug – Mittel für die Finanzierung von 464 neuen Stellen für alle Funktionsbereiche und Dienste in den Justizvollzugsanstalten in Bayern (18/12762)
Verkaufsverbot von Nutzhanfprodukten (18/9859)
Das Wahlprogramm enthält einige gute Punkte in wenigen Sätzen. Die Antworten auf unsere Wahlprüfsteine liefern nochmal richtig nach. Die Unterstützung des Legalisierungskurses der Bundesregierung, die zukünftige Förderung von Modellprojekten in Bayern sowie die Haltung in der Führerscheinfrage sind begrüßenswert. Die drogenpolitischen Aktivitäten der letzten Jahre hingegen sind etwas mau dafür, dass man so dringenden Reformbedarf sieht. Auch ein ganz klares Bekenntnis zum letzlichen Ziel der Legalisierung in ganz Deutschland fehlt im Vergleich zur letzten Wahl. Insgesamt kann man jedoch als Hanffreund durchaus sein Kreuz bei der Bayern-SPD machen.