Vorwurf der Einflussnahme bei Cannabis-Regelung

Die PZ berichtet über die Vorwürfe rund um die Neuregelungen bei GKV-Versorgung mit med. Cannabis und zitiert dabei auch aus der Pressemitteilung des DHV.

„Hinzu kommt ein Vorwurf, den unter anderem der Deutsche Hanfverband (DHV) erhebt. Er fußt auf besagter Anhörung im Gesundheitsausschuss Ende Juni, bei der Sachverständige, Verbände und Experten Stellung zu den umstrittenen Sparmaßnahmen bezogen. Eingeladen war auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), vertreten durch den damals noch amtierenden Vorsitzenden Professor Josef Hecken. Hecken ist inzwischen im Ruhestand, seine Nachfolge übernahm zum 1. Juli die ehemalige Staatssekretärin im hessischen Gesundheitsministerium, Sonja Optendrenk.“

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Zudem könnten Cannabis-Vollextrakte als zugelassene Fertigarzneimittel ausdrücklich berücksichtigt werden, so Hecken weiter. Ein Präparat nannte er nicht – laut DHV zielte er mit dem Hinweis aber »eindeutig« auf Exilby ab, ein Medikament gegen chronische Rückenschmerzen, das in Deutschland bereits zugelassen ist und in wenigen Monaten auf den Markt kommen soll. Mit Exilby sowie dem Präparat Sativex stünden künftig nur noch zwei verschiedene THC-haltige Fertigarzneimittel für den Therapiestart von Kassenpatienten zur Verfügung, wie der DHV kritisiert.

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Fischer und sein Unternehmen »dürften die größten Profiteure der kurzfristigen Verschärfung« sein, wie der DHV mutmaßt. Und diese Verschärfung gehe eben auf eine Initiative der CSU zurück und sei im Gesundheitsausschuss mit Stimmen von Union und SPD durchgesetzt worden, sodass sie per Beschlussempfehlung ins Gesetz gelangte. Dies sei ein »skandalöser Vorgang«.

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Ein Sparziel, wie es das Gesetz anstrebt, werde mit den Neuregelungen jedenfalls nicht erreicht, meint dagegen der DHV. Wie teuer das neue Präparat die Kassen zu stehen kommt, sei ohne AMNOG-Verhandlungen noch unklar. Das Verfahren dauert in der Regel sechs Monate und hat laut GKV-Spitzenverband noch gar nicht begonnen. Vorerst kann der Hersteller den Preis also selbst festlegen. »Es verwundert also sehr, dass der G-BA-Vertreter Prof. Hecken vor dem Hintergrund dieses unklaren Erstattungspreises ein bestimmtes Arzneimittel vor dem Hintergrund des Spardiktats so explizit empfiehlt.«