Die Kreiszeitung widmet sich dem Themenkomplex Cannabis im Straßenverkehr und nutzt hierbei eine DPA-Meldung, in der auch die Kritik des Deutschen Hanfverbands an der Diskiriminierung von Cannabiskonsumenten aufgegriffen wird.
Deutsche Hanfverband spricht von Diskriminierung
Auch VGT-Präsident Kay Nehm sieht Lücken im Gesetz: "Wenn Personen ärztlich verordnetes Cannabis bestimmungsgemäß einnehmen, kann nach geltendem Recht kein Bußgeld verhängt werden." Sie könnten nur bestraft werden, falls sie einen auf Cannabis-Einfluss beruhenden Fahrfehler begehen: "Was der Gesetzgeber da zugelassen hat, berücksichtigt überhaupt nicht die Sicherheit des Straßenverkehrs."
Die Experten wollen in Goslar auch der Frage nachgehen, ab welchem Wert bei illegalem Cannabis-Konsum von einer fehlenden Eignung zum Fahren auszugehen ist. Verwaltungsgerichte waren sich nicht einig.
Vor Beginn des Kongresses meldete sich auch der Deutsche Hanfverband zu Wort. Er findet es diskriminierend, dass Cannabis-Konsumenten anders als Alkohol-Konsumenten – ihren Führerschein auch dann verlieren können, wenn sie nie berauscht Auto gefahren sind.