Der Kölner Stadtanzeiger widmet sich dem Verkehrsgerichtstag und betrachtet hierbei auch unsere Kritik an der FeV und der Diskriminierung von Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr.
Doch die Verwaltungsgerichte sind diesem Vorschlag bisher nicht gefolgt. Es gebe keine Veranlassung, vom bisherigen Grenzwert abzuweichen, meint auch Klaus Borgmann, Richter am bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der deutsche Hanfverband sieht das naturgemäß anders: „Die aktuellen Regeln dienen nicht der Verkehrssicherheit, sondern als Ersatzstrafe für alle Cannabiskonsumenten“, kritisiert Verbands-Geschäftsführer Georg Wurth.