Im Onlineblog der taz berichtet Hans Cousto über die deutsche Drogenpolitik im Kontext der UN-Sondersitzung UNGASS. Dabei verweist er auf einen kürzlich erschienenen Artikel der DHV-Mitarbeiterin Mariana Pinzon zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Da diese Einzellfallentscheidung vom obersten Verwaltungsgericht in Deutschland getroffen wurde, werden sich künftig weitere Patienten darauf berufen können. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) hat Patienten bereits vor dem Urteil aufgerufen, entsprechende Anträge auf Eigenanbau einzureichen. Mariana Pinzon vom Deutschen Hanfverband schreibt hierzu unter dem Titel „Bundesverwaltungsgericht Leipzig erzwingt erste Anbaugenehmigung für medizinisches Cannabis“ sehr zutreffend: „Das aktuelle Urteil ist das Ergebnis von über einem Jahrzehnt des Kampfes von schwerkranken Patienten gegen die Behörden. Seitdem ist einiges an Fortschritt für die Betroffenen erzielt worden, aber leider nicht durch die Bundesregierung, die in dieser Frage stets nur gebremst hatte. Alle Fortschritte wurden von Patienten und den sie unterstützenden Vereinigungen (ACM/SCM) mühsam vor Gericht erkämpft. Die Bundesregierung hat nur soweit nachgegeben, wie es durch Gerichtsurteile ‚alternativlos‘ wurde. Das war schon bei den ersten Genehmigungen für Cannabisblüten der Fall.“