Rosenheim24 berichtet über die von uns unterstützte Klagen des CSC Inntal-Raubling gegen den Freistaat Bayern.
Zwar wurden ein paar Anbauvereinigungen genehmigt – so auch der Club aus Raubling. Dennoch hat man einen Weg gefunden, den Anbau letztlich doch zu verhindern. Und zwar über „baurechtliche Tricksereien“, wie es der Deutsche Hanfverband (DHV) in einer Pressemitteilung nennt.
Nach Auffassung der zuständigen Behörden seien Anbauvereinigungen ausschließlich in Sondergebieten bauplanungsrechtlich zulässig. Ein solches Sondergebiet auszuweisen kostet aber nicht nur Zeit, sondern auch Geld, welches letztlich von den Kommunen bezahlt werden müsste.
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Gegen diese Baurechts-Hürde wehrt sich der Raublinger Cannabis-Club jetzt – und zwar auf juristischem Weg. Gemeinsam mit dem DHV hat der CSC Inntal-Raubling eine Klage beim Verwaltungsgericht München auf den Weg gebracht. „Dass der Deutsche Hanfverband diesen Prozess unterstützt, ist für uns von großer Bedeutung und alles andere als selbstverständlich“, macht Degenhart deutlich.
