Merkur.de berichtet über den Fall eines Mannes, der Cannabis zur Behandlung seiner Schmerzen anbaute. Dabei bezieht sich die Redaktion auch auf Infos vom DHV, gibt diese aber nicht ganz korrekt wieder. So haben wir nicht behauptet, die Gerichte im Norden des Landes würden härter urteilen als im Süden der Republik.
Laut Deutschem Hanfverband erkennen Gerichte eine medizinisch veranlasste Eigentherapie in den seltensten Fällen an. Gerichte im Norden Deutschlands urteilen in der Regel härter, als Richter in Bayern und Württemberg. Der Verband berichtet von einem einzigen Freispruch von Anfang dieses Jahres.