Die Frankfurter Rundschau sprach mit DHV-Geschäftsführer Georg Wurth über das neue Gesetz und den weiteren Fahrplan auf dem Weg zur Umsetzung.
Erwachsene dürfen ab dem 1. April legal Cannabis konsumieren. Der Vorsitzende des Hanfverbands begrüßt die Entscheidung und spricht über die nächsten Schritte.
Nach dem Plan der Ampel-Koalition soll das Gesetz ab dem 1. April in Kraft treten. „Die Frage ist nur noch, ob das wirklich genau zum 1. April hinhaut“, gibt der Vorsitzende des Deutschen Hanfverbandes, Georg Wurth, im Interview mit IPPEN.MEDIA zu bedenken.
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Hanfverband-Chef sieht „kein Problem“ mehr bei den Legalisierungs-Plänen der Ampel
Seitens des Hanfverbandes mache man sich „keine allzu großen Sorgen“, dass die Unionsparteien das Gesetz noch verhindern zu könnten, sagte Wurth gegenüber IPPEN.MEDIA. Dass es Söder gelinge, das Gesetz noch irgendwie herauszuzögern oder gar zu stoppen, sei unwahrscheinlich. „Das halte ich nicht für eine realistische Aussage“, so Wurth.
Dass CDU-Chef Friedrich Merz das Gesetz, wie angekündigt, bei einer Regierungsbeteiligung wieder kippen könne, sei ebenfalls unwahrscheinlich. Denn dazu wäre die CDU auf die Zustimmung eines Koalitionspartners angewiesen. Da die Ampel-Parteien einer vollständigen Rückabwicklung des Gesetzes vermutlich nicht zustimmen würden, und die Brandmauer zur AfD bislang stehen solle, sei Wurth bei dieser Frage „einigermaßen entspannt“.
Die einzig verbleibende Hürde sei nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier. Er könne die Unterschrift zwar verweigern, sollte er das Gesetz für verfassungsfeindlich halten, doch davor habe Wurth keine große Angst. Solche Bedenken seien bislang nicht vorgebracht worden. „Insofern glaube ich auch, dass das jetzt kein Problem mehr ist“, sagte Wurth.
Zufrieden sind wir natürlich nicht“ – Hanfverband sieht noch Schwächen im Cannabis-Gesetz
Doch ohne Kritik kommt das neue Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis nicht davon. Zu viele Dinge seien noch unklar. So beispielsweise der Grenzwert für THC, der Hauptwirkstoff in Cannabis, im Straßenverkehr. „Wir haben immer noch ein Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum und das ist ein extrem niedriger Grenzwert“, sagt Wurth gegenüber IPPEN.MEDIA. So bekämen Autofahrer eine Rauschfahrt unterstellt, die überhaupt nicht mehr unter Einfluss von Cannabis stünden. Deshalb fordere er eine Erhöhung des Grenzwertes. „Zum Beispiel 3,5 Nanogramm, wie ein Teil der Grenzwertkommission es vorgeschlagen hat“, so Wurth.
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Auch die aktuell geltende Abstandsregelung zu Schulen und Kitas hält Wurth für fragwürdig. Zwar sei es gut, dass die anfangs angedachte Regelung von einem Mindestabstand von 200 Metern herabgestuft wurde. Aber auch mit der nun geltenden Regel von 100 Metern Abstand, würden Unsicherheiten bleiben. „Wenn ich durch eine fremde Stadt laufe und auf der gleichen Straßenseite in 100 Metern der Eingang einer Kita kommt, kann ich das gar nicht erkennen“, sagte Wurth.
Trotzdem sei das nun beschlossene Gesetz ein Erfolg – auch für den Hanfverband. „Zufrieden sind wir natürlich nicht“, so Wurth. Ein „riesiger Schritt in die richtige Richtung“ sei es trotzdem. Das Cannabis-Gesetz der Ampel sei „die fortschrittlichste Cannabispolitik in Europa, auch wenn das ursprüngliche Ziel der kompletten Marktregulierung bisher nicht erreicht wurde.“